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Arbeitslosengeld wo angeben?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Arbeitslosengeld wo angeben?

    Zitat von Megi Beitrag anzeigen
    soll ich in diesem Fall mit einer Nachzahlung rechnen?
    Natürlich, Du solltest mit allem rechnen!

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  • Megi
    antwortet
    AW: Arbeitslosengeld wo angeben?

    Nein, die 26.000 EUR in meinem Beispiel war das Bruttoarbeitslohn.

    - - - Aktualisiert - - -

    soll ich in diesem Fall mit einer Nachzahlung rechnen?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Arbeitslosengeld wo angeben?

    Ist meine Berechnung überhaupt richtig?
    Nein, das ist sie nicht!

    Einkünfte: 21.000,00 € (26.000,00 - 5.000,00)

    abzüglich Sonderausgaben? RV, KV und PV unbekannt, aber nehmen wir mal an: 4.000,00 insgesamt, ergibt ein zu versteuerndes Einkommen von 17.000,00 €

    Auf diese 17.000,00 € wird der Steuersatz angewendet, der anzuwenden wäre, wenn dein zu versteuerndes Einkommen insgesamt 23.000,00 € betragen hätte.

    Das nennt sich Progressionsvorbehalt.

    Gib deine Werte bei ElsterFormular oder in ein anderes Steuerprogramm ein, dann siehst du den Rechenweg mit Ausnahme der Steuersatzberechnung. Die Höhe
    des Steuersatzes wird aber angegeben.

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  • Megi
    antwortet
    AW: Arbeitslosengeld wo angeben?

    Da hast du volkommen Recht reckoner.

    Also als Beispiel:
    7 Monate beschäftigt: Einkommen 26.000 EUR

    5 Monate arbeitslos: 6.000 EUR

    Werbungskosten: 5000 EUR

    Zur versteuerndes Einkommen wäre dann:
    Einnahmen 32.000
    - Werbungskosten 5000
    Zu versteuerndes Einkommen wäre dann 27.000

    Auf die 26.000 habe ich ja schon die Steuer bezahlt.
    Wie wird dann diese 1.000 Euro versteuert.

    Ist meine Berechnung überhaupt richtig?

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Arbeitslosengeld wo angeben?

    Hallo,

    >>>Was sind genau die übrigen steuerlichen Angaben?

    Na fast alles was man so in das Formular einträgt.


    >>>leider war das Ergebnis letztes Jaht nicht aussagekräftig

    Vermutlich weil du irgendetwas falsch oder unzureichend eingetragen hast.

    Sorry, aber weniger sarkastisch kann man nicht antworten wenn jemand nur zwei Zahlen nennt und dann eine Steuerprognose erwartet.

    Beispielsweise könnte es zu den 20.000 Euro in nur 2 Monaten gekommen sein, oder in 8 Monaten (was natürlich naheliegender ist) - das steuerliche Ergebnis wäre elementar anders.
    Zudem gibt es zahlreiche steuermindernde Tatsachen (Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Kinder - um nur einige zu nennen), und sogar einige steuererhöhende (etwa weitere Lohnersatzleistungen oder unzutreffende Lohnsteuerfreibeträge).

    Stefan

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Arbeitslosengeld wo angeben?

    Wie gesagt, Du kannst die Zahlen für 2019 in das Programm für 2018 eingeben, um einen groben Überblick zu bekommen.

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  • Megi
    antwortet
    AW: Arbeitslosengeld wo angeben?

    leider war das Ergebnis letztes Jaht nicht aussagekräftig

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Arbeitslosengeld wo angeben?

    Gib Deine Daten in ElsterFormular ein und Du wirst ein ungefähres Ergebnis erhalten.

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  • Megi
    antwortet
    AW: Arbeitslosengeld wo angeben?

    Vielen Lieben Dank Korsika für deine Antwort.

    Was meinst du mit "hängt von den übrigen steuerlichen Angaben ab, insbesondere auch, ob und in welchem Umfange Ausgaben steuerlich angefallen sind und berücksichtigt werden können."

    Was sind genau die übrigen steuerlichen Angaben?

    Verzeihung, kenne mich mit dem Thema nicht richtig aus

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Arbeitslosengeld wo angeben?

    Da das ALG im Rahmen des Progressionsvorbehaltes berücksichtigt wird und dadurch den Steuersatz erhöht, mit dem das übrige Einkommen versteuert wird, führt es auf jeden Fall generell zu einer Verminderung einer Erstattung. Ob letztlich eine mögliche Steuernachzahlung entsteht hängt von den übrigen steuerlichen Angaben ab, insbesondere auch, ob und in welchem Umfange Ausgaben steuerlich angefallen sind und berücksichtigt werden können. Eine konkrete Steuerberechnung in Elsterformular oder Mein Eöster liefert dazu rechnerisch ein aussagekräftiges Ergebnis.
    Zuletzt geändert von ; 30.09.2019, 09:34.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Arbeitslosengeld wo angeben?

    Zitat von Megi Beitrag anzeigen
    Kann jemand helfen?
    Wie soll man da helfen können? Wieviel wurde denn an Steuern einbehalten?

    Du kannst auch die Zahlen von 2019 in Dein Programm für 2018 eingeben. Dann hast Du trotzdem annähernd richtige Zahlen.

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  • Megi
    antwortet
    AW: Arbeitslosengeld wo angeben?

    Kann jemand helfen?

    Vielen Dank!

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  • stiller
    antwortet
    AW: Arbeitslosengeld wo angeben?

    Zitat von Megi Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    sollte man bei ALG I immer mit einer Nachzahlung rechnen?

    Leistungssaldo: 5.000
    Bruttoarbeitslohn: 20.000


    Bin dankbar für jeden Tipp.
    Ist ein Kann, aber kein Muss: 0 mal x Prozent macht Null.

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  • Megi
    antwortet
    AW: Arbeitslosengeld wo angeben?

    Hallo zusammen,

    sollte man bei ALG I immer mit einer Nachzahlung rechnen?

    Leistungssaldo: 5.000
    Bruttoarbeitslohn: 20.000


    Bin dankbar für jeden Tipp.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Arbeitslosengeld wo angeben?

    Selbstverständlich kommen die in die Einkommensteuererklärung, und zwar in die Anlage G. Da trägst Du den Gewinn ein, den Du mit der Anlage EÜR errechnet hast. Die Anlage EÜR ist, auch wenn der Name etwas Anderes suggeriert, eine eigenständige Steuererklärung.

    Kontrollüberlegung: In der Steuerberechnung Deiner Einkommensteuererklärung würde sonst Dein gewerblicher Gewinn fehlen.

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