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Reverse Charge USA - wo eintragen in Umsatzsteuervoranmeldung?

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    Reverse Charge USA - wo eintragen in Umsatzsteuervoranmeldung?

    Hallo zusammen,

    ich habe jetzt Stunden mit der Suche verbracht und nichts gefunden.
    Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.

    Ich habe
    1.) eine Rechnung aus den USA, wo ich online z.B. Grafiken oder Schulungen gekauft habe (also Online-Leistungen).
    Das fällt unter Reverse Charge, richtig?

    2.) Umsätze durch Online-Dienste (kein Warenhandel) gehabt und dafür Provisionszahlungen bekommen.
    Es liegen mir Rechnungen ohne Umsatzsteuer vor, die Zahlungen sind bereits eingegangen.
    Das fällt auch unter Reverse Charge, richtig?

    Wenn ich das aber in die monatliche Voranmeldung eintragen möchte, finde ich kein Feld/Zeile
    dafür, denn es wird immer die EU erwähnt, was es ja nicht. Ich suche das Feld für Nicht-Eu.

    Wäre es richtig, die Netto-Angaben in Zeile 59 einzutragen?
    Wenn ja, in welches Feld oder Zeile trage ich dann Umsatzsteuerbeträge ein, die ich dann in Abzug bringen kann?

    Wer kann mir (leicht verständlich) helfen oder mich auch korrigieren, falls ich mit o. g. falsch liege?
    Ich wäre dankbar für jede Hilfe.

    Viele Grüße
    die Bonnerin

    #2
    AW: Reverse Charge USA - wo eintragen in Umsatzsteuervoranmeldung?

    1. Leistungen nach § 13b sind ab Zeile 46.

    2. Was heißt es liegen Dir Rechnungen vor? Ich dachte es ginge hier um Leistungen, die Du erbracht hast!

    3. In Zeile 59 haben Nettobeträge nichts verloren. Hier sind ausschließlich Vorsteuerbeträge einzutragen.

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      #3
      AW: Reverse Charge USA - wo eintragen in Umsatzsteuervoranmeldung?

      Nr. 1.) ist ja eine Rechnung für von mir gekaufte Dienste.

      Nr. 2.) ist eine erhaltene Provision.

      Ab Zeile 46 verstehe ich ja, aber wo da genau? Keins der Felder scheint zu passen.

      Bleibt dann aber immer noch die Frage, wo ich die gezahlte Steuer wieder in Abzug bringe, also zur Null-Rechnung komme.
      Welches Feld nehme ich da?

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        #4
        AW: Reverse Charge USA - wo eintragen in Umsatzsteuervoranmeldung?

        Zitat von Bonnerin Beitrag anzeigen
        Nr. 2.) ist eine erhaltene Provision.
        Ok. Dann frag ich nochmal:

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Was heißt es liegen Dir Rechnungen vor?

        Zitat von Bonnerin Beitrag anzeigen
        Ab Zeile 46 verstehe ich ja, aber wo da genau? Keins der Felder scheint zu passen.
        Das ist ja unglaublich! Du hast doch selber geschrieben:

        Zitat von Bonnerin Beitrag anzeigen
        eine Rechnung aus den USA ... Online-Leistungen
        Das wird doch nach Zeile 46 fast wörtlich so abgefragt!

        Zitat von Bonnerin Beitrag anzeigen
        Bleibt dann aber immer noch die Frage, wo ich die gezahlte Steuer wieder in Abzug bringe
        Natürlich bei den Vorsteuerbeträgen.

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          #5
          AW: Reverse Charge USA - wo eintragen in Umsatzsteuervoranmeldung?

          Zu den Provisionszahlungen werden einem auch Rechnungen geschickt. So sind die Amerikaner nun einmal.
          Diese sind aber nicht zu bezahlen, dennoch steht Rechnung drüber.

          Es bleibt dann immer noch Zeile 49 oder 52 und ich erkenne da nicht den Unterschied.
          Wenn du die Antworten weiß, warum lässt du mich weiter rumraten? Warum nicht einfach eine klare Antwort auf eine klare Frage?

          Ganz ehrlich verstehe ich auch nicht, warum du diesen Ton bei mir anschlägst. Was habe ich dir getan?
          Dieses "Das ist ja unglaublich!" oder "Natürlich bei den Vorsteuerbeträgen." Wenn das so natürlich wäre, würde ich nicht fragen.
          Denn ich weiß noch immer nicht, in welchem Feld ich den Abzug vornehme.
          Das mag für dich alles selbstverständlich sein, aber für jemanden, der das als erstes Mal macht, ist das eben nicht so selbsterklärend.

          Wenn du mir nicht helfen magst und das alles für dich lästig ist, dann musst aber auch nicht so unfreundlich sein. So einen Ton hat mein Eingangspost nämlich nicht verdient.
          Vielleicht bist du ja immer so, aber angenehm ist das garantiert für niemanden.

          Danke soweit für deine Mühe.

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            #6
            AW: Reverse Charge USA - wo eintragen in Umsatzsteuervoranmeldung?

            Zitat von Bonnerin Beitrag anzeigen
            Vielleicht bist du ja immer so
            Ja, ich bin immer so. Als Unternehmer sollte man sich allerdings schon ein bisschen mit der Materie befassen, und sich auch nicht zu schade sein, auch mal einen Blick ins Gesetz zu werfen. Dann wird man rausfinden dass Ausland das richtige Stichwort ist.

            Eine Rechnung schreibt immer der Leistungserbringer. Eventuell kann der Leistungsempfänger stattdessen eine Gutschrift erteilen. Den in der Rechnung aufgeführten Betrag hat der Leistungsempfänger an den Leistungserbringer zu zahlen.

            Und wenn ein Feld mit Vorsteuerbeträge bezeichnet ist, dann gehören da ganz bestimmt keine Nettobeträge rein

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              #7
              AW: Reverse Charge USA - wo eintragen in Umsatzsteuervoranmeldung?

              Es ist wirklich schade, dass du so bist, denn damit machst du dir selber das Leben nur schwer. Ich kann mir kaum vorstellen, dass viele Menschen so eine überhebliche Arroganz leiden können. Du hast hier das Spiel "Ich weiß was, sage es dir aber nicht, du musst selber raten und ansonsten betteln" gespielt. Ich hoffe, dir hat das gut getan, mir nicht.

              Die benötigten Antworten hast du mir immer noch nicht gegeben, habe ich aber auch nicht mehr erwartet.
              Ich habe sie mittlerweile woanders bekommen, wo man Fragende und Anfänger ernst nimmt und sie nicht hochmütig belehrt, sondern ihnen hilft und ihnen Antworten gibt. Du bist vermutlich mit einem riesigen Paket an Wissen im Hirn geboren worden, hast deswegen kein Verständnis für Unwissende. Anfänger warst du sicher nicht oder bist so alt, dass du das vergessen hast.

              Ich wünsche dir gute Besserung!

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                #8
                AW: Reverse Charge USA - wo eintragen in Umsatzsteuervoranmeldung?

                Bonnerin, gebe Ihnen recht. Wenn ich eine Frage doof finde, muss ich ja nicht antworten. Ist einfach nur eine Karakterfrage. Andere schaffen s doch aus. Wenn beim Fußball einer schwer foult, gibt's Sperre für 2 Spiele. Gibt es hier leider nicht.

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                  #9
                  AW: Reverse Charge USA - wo eintragen in Umsatzsteuervoranmeldung?

                  Naja, ich hab die Fragen ja beantwortet. Bonnerin möchte keine Hilfe sondern will sich die Arbeit abnehmen lassen. Sogar meine Gegenfrage wurde erst nach Wiederholung beantwortet.

                  In Beitrag Nr. 3 hat Bonnerin noch behauptet dass ab Zeile 46 kein Feld zu passen scheint. In Beitrag Nr. 5 kamen dann nur noch 2 Möglichkeiten in Frage (wovon die erste fast wörtlich Ihrer Frage entsprach und die zweite durch einen kurzen Blick ins Gesetz ausgeschlossen werden kann).

                  Mitdenken ist natürlich erlaubt. Auch hier in diesem Software(!)forum.

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                    #10
                    AW: Reverse Charge USA - wo eintragen in Umsatzsteuervoranmeldung?

                    Die andere Seite der Medaille ist, hier opfern viele, ich nenne mal Charlie 24, LE Fant, nescienns und viele andere, sehr viel von ihrer persönlichen -Freizeit um anderen zu helfen. Das muss man halt auch sehen. Und wenn von den vielen positiven und hilfreichen Antworten eine Antwort mal daneben geht, sollte man das nicht zu negativ sehen. Wenn immer wieder die gleichen Fragen gestellt werden, dass kann schon nerven.

                    Wenn man sich entschließt, die Steuer selbst zu erledigen, muss man bereit sein mal ein paar Säte zu lesen. Ich kann ja sagen, wer hat mir geholfen. Ich musste mich ja auch einlesen. Warum soll ich für andere lesen ? Also nichts passiert ist alles menschlich.

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                      #11
                      AW: Reverse Charge USA - wo eintragen in Umsatzsteuervoranmeldung?

                      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                      Naja, ich hab die Fragen ja beantwortet. ...
                      Ja? Hast du das? In deinem Verständnis vielleicht. In meinem nicht.

                      Man kann alles im Leben freundlich machen und anderen gerne helfen, oder ihn am ausgestreckten Arm mit einem Grinsen zappeln lassen.
                      Du hast Letzteres gemacht und bist auch noch stolz darauf. Es ist keine Hilfe, die du gerne geleistet hast, es ist Häme, die dir Spaß macht.
                      Du hältst in sehr arroganter Form Menschen vor, wie unwissend sie sind, statt jemanden mit Hilfe auf den richtigen Weg zu führen, damit derjenige dazu lernt. Denn dafür ist das Forum da, nicht um einem Fragenden das Leben noch schwerer zu machen. Aber das wirst du vermutlich nie verstehen.

                      - - - Aktualisiert - - -

                      Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen
                      Die andere Seite der Medaille ist, hier opfern viele, ich nenne mal Charlie 24, LE Fant, nescienns und viele andere, sehr viel von ihrer persönlichen -Freizeit um anderen zu helfen. Das muss man halt auch sehen. Und wenn von den vielen positiven und hilfreichen Antworten eine Antwort mal daneben geht, sollte man das nicht zu negativ sehen. Wenn immer wieder die gleichen Fragen gestellt werden, dass kann schon nerven.

                      Wenn man sich entschließt, die Steuer selbst zu erledigen, muss man bereit sein mal ein paar Säte zu lesen. Ich kann ja sagen, wer hat mir geholfen. Ich musste mich ja auch einlesen. Warum soll ich für andere lesen ? Also nichts passiert ist alles menschlich.
                      Danke für deine Unterstützung. Ich kenne die andere Seite der Medaille selbst. Wenn ich in Foren helfe, und das tu ich häufiger als dass ich frage, dann denke ich nicht einmal darüber nach, dass ich Zeit "opfere". Warum auch? Ich muss es ja nicht tun. Wenn ich es tu, dann gerne und freundlich, denn nichts anderes haben Fragende verdient. Sie fragen nämlich, weil sie Hilfe benötigen. Sich an jemandes Unwissenheit zu ergötzen ist ein extrem fieser Charakterzug.

                      Ich habe meine Steuer schon jahrelang selbst gemacht, hat nie Probleme gemacht, aber meine Frage bezieht sich auf einen völlig neuen Fall, wo sogar Steuerberater häufig überfordert sind. Reverse Charge kommt bei vielen nie vor. Ich kann lesen und lesen und werde nicht schlauer, weil genau dieser Fall nie erklärt wird.

                      Reverse Charge ist hier im Forum zwar mehrfach Thema gewesen, aber immer nur für die EU. Bei mir geht es aber um die USA und dazu lässt sich einfach nichts finden. Übrigens jetzt immer noch nicht, weil die Fragen hier immer noch nicht beantwortet wurden. Der nächste der sucht, wird nur diesen unerfreulichen Austausch finden, aber keine Antworten. Wirklich schade.

                      Meine Frage ging an diejenigen, die sich damit auskennen, nicht an diejenigen, die sich erst einmal einlesen müssen. Wenn mir jedoch jemand gesagt hätte, wo ich es lesen könnte, wäre es ja auch o.k., gewesen. Ich hatte nicht erwartet, dass sich jemand erst einmal einlesen muss.

                      Gruß
                      Bonnerin

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                        #12
                        AW: Reverse Charge USA - wo eintragen in Umsatzsteuervoranmeldung?

                        Hallo Bonnerin, jetzt machen Sie mal einen Punkt. Hier geht's ausschließlich um Elster. Steuerliche Fragen dürfen nicht beantwortet werden. Warum kümmern Sie sich nicht selbst drum. Viele lesen sich selbst in die Problematik ein. Ihnen antworten wäre nur Faulheit unterstützt. Sie wollen Geld sparen auf dem Rücken Anderer. Sie haben keinen Anspruch auf kostenlose Steuerhilfe.

                        Meine Ehefrau hat vor Jahren einen Handwerkerbetrieb gegründet. Habe mir Steuertipps gekauft, plus Software. Hab dann wochenlang jeden Tag
                        darin gelesen. Einnahmen Überschuss Rechnung , GWG , Umsatzsteuer u.s.w. Hat sogar Spaß gemacht. Das ist der richtige Weg.

                        L.E.Fant hat 5155 Beiträge geschrieben. Jetzt ist im ein einzig mal, wie man so sagt , der Gaul durchgegangen, Da habe ich schon ganz andere Beiträge gelesen.
                        Zuletzt geändert von Laie123; 07.04.2018, 12:01.

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                          #13
                          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                          AW: Reverse Charge USA - wo eintragen in Umsatzsteuervoranmeldung?

                          Naja, ich hab die Fragen ja beantwortet. Bonnerin möchte keine Hilfe sondern will sich die Arbeit abnehmen lassen.
                          Was bist du denn für ein kleiner arroganter Wurm? Es ist mir egal wie viel Beiträge du schon geschrieben hast, niemand hat es verdient sich in diesem Ton beleidigen zu lassen. Entschuldige dich bei ihr oder bleibe bitte diesem forum fern!

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                            #14
                            Hallo,

                            Donnerwetter, so einen alten Käse nochmals auszubuddeln.
                            Bist du immer so schnell?

                            Gruß FIGUL
                            Gruß FIGUL

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                              #15
                              Zitat von crabman Beitrag anzeigen
                              beleidigen
                              Ich seh schon, mit beleidigen kennst Du Dich aus.

                              Ich werd jetzt den alten Thread nicht wieder durchlesen, also auch nicht mehr drauf eingehen.

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