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Lohnsteuer zurück Formularfrage Kirchensteuer und Soli auch zurück?

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Lohnsteuer zurück Formularfrage Kirchensteuer und Soli auch zurück?

    Hallo,

    >>>Inwiefern weiß ich, ob ich meine Steuererklärung "richtig" ausgefüllt habe?

    Woher sollen wir das wissen?


    >>>Kann man strafrechtlich geahndet werden, falls man vergisst einen Verdienst anzugeben? Dies auch wenn man eh unter dem Grundfreibetrag liegt?

    Eher nicht. Erstens weil glaubwürdiges "vergessen" noch keine Steuerhinterziehung ist, und zweitens weil du nicht beschwert bist.

    Stefan

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Lohnsteuer zurück Formularfrage Kirchensteuer und Soli auch zurück?

    Beantworte einfach gewissenhaft die Dir in der Erklärung gestellten Fragen, dann ist gut.

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  • Kunde1234
    antwortet
    AW: Lohnsteuer zurück Formularfrage Kirchensteuer und Soli auch zurück?

    Vielen Dank an alle Antworten!

    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen

    Lag denn das gesamte Einkommen, also incl. der Nachhilfe, immer noch unter dem Grundfreibetrag? Wenn ja dann würde ich es irgendwo eintragen (von mir aus auch in die Anlage S), das interessiert nämlich dann niemanden.

    Stefan
    Ja, mein Gesamtverdienst lag darunter. Dann trage ich es dort ein.

    Einige weitere Fragen habe ich auch noch:

    1) Inwiefern weiß ich, ob ich meine Steuererklärung "richtig" ausgefüllt habe? Nicht, dass ich diese Abschicke und es dann wieder 1-2 Monate dauert bis ich eine Rückmeldung bekomme?
    Am Ende vergesse ich ein kleines Detail/trage etwas falsch ein und das ganze zieht sich wie Kaugummi...

    2) Kann man strafrechtlich geahndet werden, falls man vergisst einen Verdienst anzugeben? Dies auch wenn man eh unter dem Grundfreibetrag liegt?

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  • Basteltyp
    antwortet
    AW: Lohnsteuer zurück Formularfrage Kirchensteuer und Soli auch zurück?

    Mir ging es darum, dass du zwei fast entgegengesetzte Einkunftsarten (Arbeitnehmer und Selbstständig) einfach direkt hintereinander aufgezählt hast
    ist einfach erklärt, da @Kunde1234 nicht berichtet hat, wie umfangreich / in welcher Vereinbarung die Tätigkeit ausgeübt wurde,
    direkt 2 Möglichkeiten damit umzugehen. Ich hätte auch noch 3. Übungsleiterpauschale ansprechen können.....

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Lohnsteuer zurück Formularfrage Kirchensteuer und Soli auch zurück?

    Hallo,

    >>>es sollte @Kunde1234 signalisieren, dass nicht etwa Minijob Entgelt in die Anlage S gepappt wird.

    Ja, auch das ist natürlich ein respektabler Hinweis.

    Mir ging es darum, dass du zwei fast entgegengesetzte Einkunftsarten (Arbeitnehmer und Selbstständig) einfach direkt hintereinander aufgezählt hast; eine selbstständige Tätigkeit kann nicht als Minijob abgerechnet werden (dir ist das natürlich klar, weiß ich).

    Stefan

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  • Basteltyp
    antwortet
    AW: Lohnsteuer zurück Formularfrage Kirchensteuer und Soli auch zurück?

    >>>Die Einkünfte als Nachhilfelehrer gehören in die Anlage S.
    Wenn das pauschal besteuerte Einkünfte (Minijob) waren, gar keine Angaben irgendwo.

    Das passt aber nun gar nicht zusammen
    es sollte @Kunde1234 signalisieren, dass nicht etwa Minijob Entgelt in die Anlage S gepappt wird.

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Lohnsteuer zurück Formularfrage Kirchensteuer und Soli auch zurück?

    Hallo,

    die Anlage Vorsorgeaufwand behandelt den größten Posten der Sonderausgaben (insbesondere die Sozialversicherungen). Diese wirken sich einkommensmindernd aus.
    Wenn man aber eh' unter dem Grundfreibetrag bleibt kann man das auch weglassen, weniger als Null Steuern gibt es nicht (Elster ist da eine gute Hilfe, man kann schnell ausrechnen lassen, ob sich die Angabe von Sonderausgaben, Werbungskosten, außergewöhnlichen Belastungen und haushaltsnahen Dienstleistungen überhaupt lohnt - und sich ggf. den Aufwand sparen).

    Die Nachhilfe könnte(!) unter den Übungsleiterfreibetrag fallen.

    Lag denn das gesamte Einkommen, also incl. der Nachhilfe, immer noch unter dem Grundfreibetrag? Wenn ja dann würde ich es irgendwo eintragen (von mir aus auch in die Anlage S), das interessiert nämlich dann niemanden.


    >>>Die Einkünfte als Nachhilfelehrer gehören in die Anlage S.
    Wenn das pauschal besteuerte Einkünfte (Minijob) waren, gar keine Angaben irgendwo.

    Das passt aber nun gar nicht zusammen (obwohl beide Aussagen natürlich korrekt sind)

    Stefan

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  • stiller
    antwortet
    AW: Lohnsteuer zurück Formularfrage Kirchensteuer und Soli auch zurück?

    Zitat von Kunde1234 Beitrag anzeigen
    Okay vielen Dank!
    Für was ist die Anlage "Vorsorgeaufwandt" gut?

    Liebe Grüße!
    Für Versicherungen.
    z.B. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
    (Aufzählung nicht abschliessend)

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  • Basteltyp
    antwortet
    AW: Lohnsteuer zurück Formularfrage Kirchensteuer und Soli auch zurück?

    Hallo,

    [x] Einkommensteuererklärung

    innerhalb diese Erklärung können die weiteren Anlagen gewählt werden.
    Evtl. links den Doppelpfeil klicken, damit links der Raum zur Auswahl sichtbar wird.

    Die Anlage N, für die Daten der Lohnsteuerbescheinigung und Fahrten zur Arbeit etc.,
    die Anlage Vorsorgeaufwand zum Eintrag von KV, PV, und andere Versicherungen.

    Die Einkünfte als Nachhilfelehrer gehören in die Anlage S.
    Wenn das pauschal besteuerte Einkünfte (Minijob) waren, gar keine Angaben irgendwo.

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  • Kunde1234
    antwortet
    AW: Lohnsteuer zurück Formularfrage Kirchensteuer und Soli auch zurück?

    Und was davon soll ich in meinem Fall auswählen? Habe hier ein Foto hochgeladen:

    preview.tinyurl.com/y8qbdb7n

    Und mir ist aufgefallen, dass ich im Jahr 2017 auch noch als Nachhilfelehrer in einer Sprachschule gearbeitet habe. Dort habe ich aber nie einen Lohnsteuebescheid oder ähnliches bekommen, muss ich den Verdienst dennoch bei der Steuererklärung im Formular N angeben?

    Liebe Grüße!
    Zuletzt geändert von Kunde1234; 13.04.2018, 16:41.

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  • Kunde1234
    antwortet
    AW: Lohnsteuer zurück Formularfrage Kirchensteuer und Soli auch zurück?

    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
    Hallo,

    wenn man unter dem Grundfreibetrag liegt bekommt man sämtliche Steuern erstattet, das gilt auch für Soli und Kirche.

    Abgeben musst du den Hauptvordruck, die Anlage N und die Anlage Vorsorgeaufwand (Letztere in diesem Fall vielleicht nicht einmal).

    Kirchenaustritt wirkt immer nur für die Zukunft.

    Stefan
    Okay vielen Dank!
    Für was ist die Anlage "Vorsorgeaufwandt" gut?

    Liebe Grüße!

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Lohnsteuer zurück Formularfrage Kirchensteuer und Soli auch zurück?

    Hallo,

    wenn man unter dem Grundfreibetrag liegt bekommt man sämtliche Steuern erstattet, das gilt auch für Soli und Kirche.

    Abgeben musst du den Hauptvordruck, die Anlage N und die Anlage Vorsorgeaufwand (Letztere in diesem Fall vielleicht nicht einmal).

    Kirchenaustritt wirkt immer nur für die Zukunft.

    Stefan

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  • Lohnsteuer zurück Formularfrage Kirchensteuer und Soli auch zurück?

    Hallo!

    Ich möchte meine erste Steuererklärung machen und habe dazu einige Fragen.

    Ich habe als Fundraiser im Jahr 2017 4 Wochen lange gearbeitet. Daher liege ich mit meinem Gesamtverdienst aus dem Jahr 2017 unter dem Freibetrag von 8820€ und denke, dass ich mir die gesamte Lohnsteuer zurück holen kann.
    1.) Liege ich damit schonmal richtig?

    2.) Zudem ist mir aufgefallen, dass mir die Kirchensteuer abgezogen worden ist und auch der Solidaritätszuschlag. Würde ich diese beiden Zahlungen auch zurück bekommen, weil ich unter dem Freibetrag liege?
    3.) Wenn ich jetzt aus der Kirche austreten würde, würde es mir irgendetwas bringen hinsichtlich der bereits abgezogenen Steuer aus dem Jahr 2017?

    4.) Selbst nach langem Googeln ist mir nicht ganz klar, welche Formulare ich auszufüllen habe auf ELSTER wenn ich mir meine Lohnsteuer zurück holen möchte. Kann mir einer von euch kurz die FOrmulare aufzählen, die ich ausfüllen muss?

    Vielen lieben Dank, freue mich sehr über eine Antwort!
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