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ElsterFormular - Version 21.3 Fehler in der Steuerberechnung

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    ElsterFormular - Version 21.3 Fehler in der Steuerberechnung

    Mit der Aktualisierung auf die Version 21.3 wurden weitere Fehler im Steuerberechnungsmodul behoben.

    Der Fehler bei der Steuerberechnung im Falle eines Antrags auf Arbeitnehmersparzulage für die Ehefrau wurde behoben
    Zuletzt geändert von Charlie24; 21.06.2020, 18:24.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    #2
    Inhalt nicht mehr aktuell!
    Zuletzt geändert von Charlie24; 28.04.2020, 21:46.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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      #3
      Ich bestätige dass bei Verwendung der Anlage Unterhalt diese derzeit nicht bei der Steuerberechnung berücksichtigt wird. Selbst bei Verwendung der Datenimportfunktion aus dem vergangenen Steuerjahr bleibt die Anlage Unterhalt unberücksichtigt....

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        #4
        Und heute am 13.02.2020 das langerwartete Update 21.1. Natürlich funktioniert die Updateroutine nicht sodass man das ganze Programm neu herunterladen und installieren muss. Nach der Installation (war es wirklich eine Enttäuschung oder hatte man nicht schon damit gerechnet..) funktioniert die Steuerberechnung für Einträge in der Anlage Unterhalt immer noch nicht. Es erscheint der Hinweis: Es können nur Zeiten zum Unterhalt berechnet werden, die im Inland verbracht wurden.....Ohne Worte

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          #5
          Dass die Update-Routine derzeit nicht funktioniert, kann ich bestätigen. Eine Neuinstallation kommt für mich nicht in Betracht, da mir dann zu viele alte Jahre

          verloren gehen würden. Ich warte mal bis morgen. Wenn Fehler nicht beseitigt wurden, hilft nur, sich erneut beschweren
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Hallo,

            bei mir ging das Update auch nicht, die Neuinstallierung hat dann ohne Probleme geklappt. Datenverlust bringt das trotzdem nicht. Falls du nicht sicher bist, kannst du dir die alten Jahren (*elfo Dateien) vorher woanders kopieren bzw. speichern.

            MfG

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              #7
              Datenverlust bringt das trotzdem nicht.
              Das weiß ich schon, darum geht es nicht. Das Installationspaket bringt ja nur 2 Jahre mit, ich habe aber offene Steuerfälle, die bis 2014 zurück reichen.

              Die muss ich bis zum endgültigen Abschluss aufrufen können. Ich müsste dann die Jahre ab 2014 wieder nachinstallieren, was mir zu aufwändig ist.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Erster Beitrag geändert nach Update auf die Version 21.2
                Zuletzt geändert von Charlie24; 25.03.2020, 15:35.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Mit der Aktualisierung auf die Version 21.2 wurden weitere Fehler im Steuerberechnungsmodul behoben.

                  Unterhaltsaufwendungen werden jetzt in die Steuerberechnung einbezogen.

                  Es wurde allerdings auch ein neuer Fehler eingebaut:

                  Die Steuerberechnung bricht ab, wenn ein Antrag auf Arbeitnehmersparzulage in Zeile 37 des Hauptvordrucks für

                  die Ehefrau (Kennzahl 18) gestellt wird. Dieser Fehler betrifft seit 28.04.2020 auch Mein ELSTER.


                  Wie heißt das so schön auf Neudeutsch - hier ein "workaround" für den immer noch nicht behobenen Fehler in der Steuerberechnung:

                  Entweder:

                  - Häkchen rausnehmen,
                  - Berechnung laufen lassen und ausdrucken,
                  - Häkchen wieder setzen,
                  - Prüfung auf Plausibilität (dort steht auch auf dem Protokoll "Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem (!) elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden),
                  - danach ist die Datenübermittlung an das Finanzamt problemlos möglich!

                  Oder zweite Variante (für diejenigen, die das Berechnungsprotokoll nicht benötigen und mit dem steuerlichen Erstattungs- oder Nachzahlungsbetrag zufrieden sind):

                  - Steuerberechnung als Einzelveranlagung laufen lassen;
                  - nach der Beantwortung aller Zuordnungsfragen berechnet das Programm zwei Einzelveranlagungsvarianten und auch das Ergebnis der Zusammenveranlagung!

                  MfG

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                    #10
                    Zitat von Uwe3 Beitrag anzeigen

                    Wie heißt das so schön auf Neudeutsch - hier ein "workaround" für den immer noch nicht behobenen Fehler in der Steuerberechnung:

                    Entweder:

                    - Häkchen rausnehmen,
                    - Berechnung laufen lassen und ausdrucken,
                    - Häkchen wieder setzen,
                    - Prüfung auf Plausibilität (dort steht auch auf dem Protokoll "Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem (!) elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden),
                    - danach ist die Datenübermittlung an das Finanzamt problemlos möglich!

                    Oder zweite Variante (für diejenigen, die das Berechnungsprotokoll nicht benötigen und mit dem steuerlichen Erstattungs- oder Nachzahlungsbetrag zufrieden sind):

                    - Steuerberechnung als Einzelveranlagung laufen lassen;
                    - nach der Beantwortung aller Zuordnungsfragen berechnet das Programm zwei Einzelveranlagungsvarianten und auch das Ergebnis der Zusammenveranlagung!

                    MfG
                    !!!!! Korrekturhinweis / Warnung !!!!!

                    Gestern beim ersten Test hat die o.g. "zweite Variante" zu demselben Zusammenveranlagungs-Ergebnis geführt.

                    Heute morgen habe ich noch letzte Korrekturen vorgenommen und anschließend beide Berechnungs-Varianten geprüft, und oh Schreck oh Graus: Der Erstattungsanspruch nach der Steuerberechnung Zusammenveranlagung (ohne VL-Häkchen) ist um 378,46€ niedriger als der Zusammenveranlagungs-Erstattungsanspruch in der vergleichenden Steuerberechnung als Einzelveranlagung (mit VL-Häkchen) !?

                    Auf gut badisch heißt das: Was ist denn das für ein Müll?

                    Mit gar nicht mehr so freundlichen Grüßen
                    Zuletzt geändert von ; 06.05.2020, 09:27.

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                      #11
                      Antwort der hotline betreffs Fehler wegen dem "VL-Häkchen":

                      Hier liegt derzeit noch ein Problem innerhalb von ElsterFormular in der Version 21.2 vor.
                      Wenn Sie die Kreuze auf der Seite 2 im Hauptvordruck in Zeile 37 entfernen kann eine Steuerberechnung durchgeführt werden.
                      Bitte setzen Sie die Kreuze vor der Datenübermittlung wieder.
                      Beachten Sie aber bitte, dass eine rechtliche Würdigung Ihres Sachverhalts von uns nicht vorgenommen wird. Diese obliegt dem zuständigen Finanzamt, da nur dort der Sachverhalt anhand der vorliegenden Belege geprüft werden kann.
                      Das Problem soll mit der ElsterFormular-Version 21.3 zum Mitte Juni 2020 behoben werden.


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                        #12
                        Das Problem soll mit der ElsterFormular-Version 21.3 zum Mitte Juni 2020 behoben werden.
                        Manchmal frage ich mich schon, warum das alles so lange dauert!
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Manchmal frage ich mich schon, warum das alles so lange dauert!
                          Microsoft macht sowas seit Jahrzehnten...
                          Gruss (S)stiller
                          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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