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Anlage G auch bei Abgabe der EÜR?
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Bis 2016 wurde bei Betriebseinnahmen bis 17.500,00 € brutto eine formlose Gewinnermittlung akzeptiert. Diese Vereinfachung wurde 2017 ersatzlos gestrichen.
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Wahrscheinlich, weil meine Einkünfte immer sehr gering waren. Wir sprechen hier über ein HausfrauenbusinessIn 2018 hatte ich erstmals einen 4stelligen Gewinn...
Jetzt hab ich sogar eine eigene Steuernummer für mein BusinessBisher hat die kleine Gewinnermittlung genügt...
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Die Excel-Tabelle kannst du zwar für dich weiterführen, elektronisch authentifiziert übermitteln musst du aber nur die EÜR samt Anlagenverzeichnis.
Eigentlich ist die elektronische Übermittlung der EÜR schon seit 2017 vorgeschrieben, da war dein Finanzamt ohnehin nachsichtig.
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Ja, ich meinte es anders: Bisher habe ich Anlage G + eine Excel-Tabelle (Gewinnermittlung) abgegeben. Nun sollte ich 2018 erstmals eine Anlage EÜR einreichen. Damit entfällt in Zukunft die Anlage zur Anlage G....
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Die EÜR musst du natürlich einreichen. In der Anlage G wird ja nur der Gewinn selbst eingetragen, da kann ja nicht geprüft werden, wie du zu
dem Gewinn gekommen bist. Die EÜR ist keine Anlage der Anlage G, die ist völlig eigenständig.
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Darüber habe ich gar nicht nachgedacht! Klar, da hast du völlig Recht. Doppelt moppeln ist es aber irgendwie trotzdem - da ich ja als Anlage zur Anlage G eine Gewinnermittlung abgebe. Aaaahhh... Jetzt dämmert es mir. DIE brauche ich nicht mehr einzureichen, richtig?! Die Gewinnermittlung fällt weg *klatschvornkopf*
DANKE für diese Erhellung...
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Also doppelt moppeln
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Ja, wenn Du gewerbliche Einkünfte hast dann musst Du das.
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Anlage G auch bei Abgabe der EÜR?
Hallo
Das ist vermutlich eine fachliche Frage und gehört vielleicht gar nicht hierhin, doch vielleicht weiß es hier jemand: Muss ich die Anlage G auch dann abgeben, wenn ich seit 2018 eine EÜR abgeben muss?
Vielen Dank und ein gutes Jahr für euch!
DeviStichworte: -
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