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Verfügung über Nichtveranlagung erhalten
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Oder der Bearbeiter hat geschlafen und Du hast einfach Glück gehabt. Denke einfach nicht zu viel darüber nach und denke bei der Erklärung für 2016 daran. Für 2015 wäre es aber wichtig, ob das eine Pflichtveranlagung sein konnte -siehe vorherigen Beitrag von multi-, denn sonst ist damit auch Essig.
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Zitat von peter21 Beitrag anzeigenIm Grunde hat sich bei mir zwischen den Vorjahren und der aktuellen Steuererklärung nichts geändert. Über dem Grundfreibetrag bin ich durch meine Festanstellung deutlich drüber.
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Vielen Dank für Eure Erklärungen. Damit ist nun alles klar für mich.
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Du hast deine Erklärung für das Jahr 2014 zu spät eingereicht. Die Festsetzungsverjährung bei Antragsveranlagung beträgt 4 Jahre, ist also für
das Jahr 2014 am 31.12.2018 eingetreten. Das Finanzamt hat die Veranlagung abgelehnt, da sie nicht innerhalb der Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 AO
beantragt wurde. Das steht doch alles im Bescheid.
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Hallo peter21,
du bist eine Antragsveranlagung schriebt man dir ja auch und da geht es vier Jahre rückwirkend, du hättest als bis 31.12.2018 abgeben müssen.
Tschüß
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Verfügung über Nichtveranlagung erhalten
Hallo zusammen,
ich habe Mitte Dezember 2019 meine Steuererklärung für 2014 abgegeben. So wie ich es immer bis jetzt gemacht habe (2018->2013, 2017->2012).
Bis jetzt gab es nie Probleme und ich habe immer ca. 300 EUR zurück erhalten.
Heute erhielt ich dann eine "Verfügung über Nichtveranlagung zur Einkommensteuer zum Solidaritätszuschlag zur Kirchensteuer".
Code:Eine Veranlagung [x] zur Einkommensteuer [x] zum Solidaritätszuschlag [x] zur Kirchensteuer wird nicht durchgeführt weil bei unbeschränkter Steuerpflicht[INDENT]das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit besteht, die Voraussetzungen des §46 Abs. 2 Nrn. 1 bis 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) für eine Veranlagung von Amtswegen nicht vorliegen und[/INDENT][INDENT=2]der Antrag auf Veranlagung nach §46 Abs. 2 Nr. 8 EStG nicht innerhalb des Festsetzungsfrist nach §169 Abs. 2 AO gestellt wurde.[/INDENT]
Laut Elster sollte es dieses Mal eine Erstattung von ca. 230 EUR geben.
Im Grunde hat sich bei mir zwischen den Vorjahren und der aktuellen Steuererklärung nichts geändert. Über dem Grundfreibetrag bin ich durch meine Festanstellung deutlich drüber.
Kann mir bitte jemand von Euch sagen was dieses Dokument bedeutet... oder handelt es sich eventuell um einen Fehler des Mitarbeiters?
Herzlichen Dank.Stichworte: -
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