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Entfernungspauschale bei Firmenwagen + Auswärtstätigkeit

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  • wundermittl
    antwortet
    AW: Entfernungspauschale bei Firmenwagen + Auswärtstätigkeit

    Trotz des umfangreichen Dokuments verstehe ich ehrlich gesagt trotzdem nur Bahnhof. Ich lasse die Entfernungspauschale nun einfach raus, um keine schlafenden Hunde zu wecken. Vielleicht hat das ja auch alles seine Richtigkeit wegen der "Einsatzdienstwechseltätigkeit" (habe ich wo gelesen). Nächstes Jahr gehe ich zum Steuerberater. Wenn man es selbst nicht kapiert, muss eben ein Fachmann ran. Hilft alles nichts. Ich danke allen für ihre Antworten.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Entfernungspauschale bei Firmenwagen + Auswärtstätigkeit

    Zu der gesamten Thematik ist erst unlängst ein BMF-Schreiben erschienen, das auf viele Einzelheiten eingeht:

    https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=2

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  • wundermittl
    antwortet
    AW: Entfernungspauschale bei Firmenwagen + Auswärtstätigkeit

    die 0,03% werden bei ihm definitiv nicht versteuert... Oje...
    Er muss dann 17.000€ nachversteuern!
    Zuletzt geändert von wundermittl; 17.05.2018, 14:09.

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  • Sabre
    antwortet
    AW: Entfernungspauschale bei Firmenwagen + Auswärtstätigkeit

    Die Entfernungspauschale gibt es immer - die würde es ja auch geben, wenn man zu Fuß geht.
    Im Gesetz steht ja auch ausdrücklich, dass sogar die Begrenzung auf 4.500,- € nicht gilt, wenn "ein ihm zur Nutzung überlassener Kraftwagen benutzt" wird.

    Allerdings muss der Arbeitgeber neben der 1%-Versteuerung für die Privatfahrten auch 0,03% pro Entfernungskilometer für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als Sachbezug versteuern.
    Und diese Versteuerung fehlt nach den bisherigen Ausführungen noch - muss also nachgeholt werden, da das Firmenfahrzeug ja tatsächlich für diese Fahrten genutzt wird.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Entfernungspauschale bei Firmenwagen + Auswärtstätigkeit

    Die Benzinkosten und alles Weitere (Reparaturen etc.) trägt komplett der AG.
    Das ist bei einem Firmenwagen die Regel. Im Gegenzug muss der AN doch nicht nur 1% des Listenpreises, sondern zusätzlich 0,03% je km für die Wege Wohnung - 1. Tätigkeitsstätte als Sachbezug versteuern.

    https://www.jurion.de/gesetze/lstr_2015/8.1/

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Entfernungspauschale bei Firmenwagen + Auswärtstätigkeit

    Zitat von wundermittl Beitrag anzeigen
    Das wollte ich lesen Sind immerhin einfach 96 km. Vielen Dank!!
    Hallo,

    dann verstehe ich die Antwort von Charlie nicht
    Zitat von dir: Die Benzinkosten und alles Weitere (Reparaturen etc.) trägt komplett der AG

    Gruß FIGUL

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  • wundermittl
    antwortet
    AW: Entfernungspauschale bei Firmenwagen + Auswärtstätigkeit

    Das wollte ich lesen Sind immerhin einfach 96 km. Vielen Dank!!

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Entfernungspauschale bei Firmenwagen + Auswärtstätigkeit

    Außer der Entfernungspauschale für die Fahrten Wohnung - 1. Tätigkeitsstätte bleibt da nichts übrig.

    Falls die steuerfreie AG-Erstattung beim Verpflegungsmehraufwand unter Nr. 20 der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen ist, muss die Auswärtstätigkeit trotzdem erklärt werden.

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  • wundermittl
    antwortet
    AW: Entfernungspauschale bei Firmenwagen + Auswärtstätigkeit

    Hallo Figul,

    danke für deine Antwort.

    Immerhin versteuert er monatlich knapp 500€ zusätzlich mit der 1%-Regelung und leistet eine Zuzahlung von 72€. Ganz gratis ist es also auch nicht.

    Und bis 2014 (+/-) konnte man seine Auswärtstätigkeit wohl absetzen. Das hat mir damals noch der Lohnsteuerverein gemacht und es wurde anerkannt. Wir mussten jeden einzelnen Tag angeben, wie oft er wie lange weg war und haben dann eine Erstattung bekommen. Die Dame vom Lohnsteuerverein meinte nur, das können wir zukünftig nicht mehr machen, weil sich die Gesetzeslage geändert hat.

    Viele Grüße

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Entfernungspauschale bei Firmenwagen + Auswärtstätigkeit

    Zitat von wundermittl Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    mein Mann hat einen Firmenwagen, welchen er mit 1% versteuert. Er nutzt ihn privat und dienstlich (Fahrten zu Kunden und zw. Wohnung und Arbeitsstätte). Die Benzinkosten und alles Weitere (Reparaturen etc.) trägt komplett der Arbeitgeber. Er führt kein Fahrtenbuch. Ihm werden lediglich im Monat 72€ vom Brutto abgezogen (wegen Sonderausstattung im Auto). Kann ich eine Entfernungspauschale angeben? In Zeile 17 und 18 in der Lohnsteuerbescheinigung steht übrigens nichts drin.

    Und die zweite Frage wäre: er arbeitet manchmal an seiner regelmäßigen Arbeitsstätte und fährt manchmal zu Kunden und bleibt oftmals auch über Nacht dort (insgesamt ist er ca. 50% im Büro, 50% unterwegs). Er bekommt auch hier alles erstattet, also Übernachtung und Verpflegung. Er zahlt mit Firmenkreditkarte oder mit seinem eigenen Bargeld, und bekommt dann die vollen Kosten erstattet, sobald er die Belege einreicht. Kann ich dennoch irgendetwas absetzen?

    Vielen Dank für eure Hilfe!
    Hallo,

    bekommt alles erstattet.
    Was willst du denn da noch absetzen? 2x kassieren?

    Gruß FIGUL

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  • Entfernungspauschale bei Firmenwagen + Auswärtstätigkeit

    Hallo zusammen,

    mein Mann hat einen Firmenwagen, welchen er mit 1% versteuert. Er nutzt ihn privat und dienstlich (Fahrten zu Kunden und zw. Wohnung und Arbeitsstätte). Die Benzinkosten und alles Weitere (Reparaturen etc.) trägt komplett der Arbeitgeber. Er führt kein Fahrtenbuch. Ihm werden lediglich im Monat 72€ vom Brutto abgezogen (wegen Sonderausstattung im Auto). Kann ich eine Entfernungspauschale angeben? In Zeile 17 und 18 in der Lohnsteuerbescheinigung steht übrigens nichts drin.

    Und die zweite Frage wäre: er arbeitet manchmal an seiner regelmäßigen Arbeitsstätte und fährt manchmal zu Kunden und bleibt oftmals auch über Nacht dort (insgesamt ist er ca. 50% im Büro, 50% unterwegs). Er bekommt auch hier alles erstattet, also Übernachtung und Verpflegung. Er zahlt mit Firmenkreditkarte oder mit seinem eigenen Bargeld, und bekommt dann die vollen Kosten erstattet, sobald er die Belege einreicht. Kann ich dennoch irgendetwas absetzen?

    Vielen Dank für eure Hilfe!
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