AW: Anlage KAP, Zeile 7 und 52
Hallo,
>>>Diese Aufteilung in inländische/ausländische Kapitalerträge, z.B. beim Verkauf von Aktien, ist für statistische Zwecke oder hat das irgendwo Auswirkungen ?
Bei inländischen Kapitalerträgen gibt es ja eine Steuerbescheinigung nach amtlichen Muster, da muss der Sachbearbeiter nur die korrekt Eintragung abgleichen, die Werte an sich stimmen aber (in der Regel jedenfalls).
Bei ausländischen Kapitalerträgen wird hingegen durchaus genauer geprüft (etwa ob FIFO richtig angewendet wurde, ob die Spesen wirklich absetzbar sind - zwei Punkte die die Banken im Inland in der Regel richtig abrechnen).
Stefan
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Dabei geht es hauptsächlich um einen Abgleich mit den erklärten anrechenbaren Steuern.
In der Berechnung gibt es grds. keinen Unterschied.
Wenn ich angebe, dass ich inländische Erträge ohne Steuereinbehalt hatte, ist das genauso, wie ausländische Erträge ohne den Einbehalt deutscher Steuern ("Abgeltungsteuer").
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Diese Aufteilung in inländische/ausländische Kapitalerträge, z.B. beim Verkauf von Aktien, ist für statistische Zwecke oder hat das irgendwo Auswirkungen ?
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Soweit alles klar, vielen Dank.
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Zitat von flomo07 Beitrag anzeigenDie Frage bleibt, wo die ausländischen Steuern angegeben werden. In Zeile 52 (wo sie dem Text nach m.M. nach hingehören) geht es nicht.
Funktioniert auch, wenn ausl. (Brutto-) Kapitalerträge in Zeile 15 erklärt werden müssen.
Zitat von flomo07 Beitrag anzeigenIn meinem Steuerbescheid taucht dieser Posten aber nicht auf. Ich kann auch nicht erkennen, dass er irgendwo anders verrechnet worden wäre.
zu versteuern nach § 32 d Abs. 1 EStG ....
erkennen.
Der dort zu versteuernde Betrag (Mitte) wird um den ca. 4-fachen Wert aus Zeile 52(+51) reduziert. Darauf 25% AbgSt ergibt den ganz rechten Wert in der Zeile.
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das alternativ bezieht sich auf Elster. Die Frage bleibt, wo die ausländischen Steuern angegeben werden. In Zeile 52 (wo sie dem Text nach m.M. nach hingehören) geht es nicht. In meiner abgesandten Erklärung habe ich diee Bruttobeträge in Z7 angegeben, die Steuern in Z52. Wenn ich dasselbe in Elster mache, erscheint unter der Rubrik "Berechnung der Einkommensteuer" der Posten "Steuerabzug für ausländische Einkünfte". In meinem Steuerbescheid taucht dieser Posten aber nicht auf. Ich kann auch nicht erkennen, dass er irgendwo anders verrechnet worden wäre.
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Du schreibst aktuell:
... allerdings bekomme ich die bezahlten ausländischen Steuern nicht in Zeile 52 eingetragen
Die bei ausländischen Dividenden einbehaltenen Steuern habe ich in Zeile 52 (anrechenbare, noch nicht angerechnete ausl. Steuern) angegeben
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das habe ich alternativ auch probiert, allerdings bekomme ich die bezahlten ausländischen Steuern nicht in Zeile 52 eingetragen. Deshalb meine Frage: in Zeile 15 den Nettobetrag nehmen. Oder wo mache ich die ausl. Steuern geltend ?
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In Zeile 7 habe ich (neben anderen Erträgen) die Bruttobeträge der Dividenden angegeben
Deine ausländischen Kapitalerträge hättest du doch in Zeile 15 der Anlage KAP erklären müssen.
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Anlage KAP, Zeile 7 und 52
Die bei ausländischen Dividenden einbehaltenen Steuern habe ich in Zeile 52 (anrechenbare, noch nicht angerechnete ausl. Steuern) angegeben. In Zeile 7 habe ich (neben anderen Erträgen) die Bruttobeträge der Dividenden angegeben. Laut Steuerbescheid wurden die erklärten ausl. Steuern berücksichtigt. Ich kann allerdings nirgends erkennen, dass der Betrag irgendwo abgezogen wurde (die inländischen bezahlten Abgeltungssteuern erscheinen ja als Abzugsbetrag direkt im Bescheid).
Könnte es sein, dass in Zeile 7 nur der Nettobetrag der ausl. Dividenden angegeben werden muss ?
(Mein Depot liegt bei einem US-Broker, also muss ich alle Angaben selbst zusammenstellen)
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