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AW: Hilfe bei der Steuererklärung...
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenHallo FIGUL,
ich glaube, das siehst du falsch!
Hartz IV Leistungen sehen neben dem Regelsatz auch einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizkosten (KdU) nach § 22 SGB II vor.
Die Höhe der als angemessen anzuerkennenden Kosten richtet sich nach den örtlichen Verhältnissen.
Und wenn da 300,00 € monatlich zusätzlich geflossen sind, wovon ich ausgehe, dann muss das vom Vermieter auch versteuert werden. Das Finanzamt wird das nur dahingehend prüfen, ob weniger als 66 Prozent der
ortsüblichen Marktmiete verlangt wurden und für diesen Fall die anteiligen Werbungskosten nochmals kürzen.
Vorausgesetzt, es existiert ein Mietvertrag.
Sonst gibt es nichts.
Aber das driftet allmählich ab
Gruß FIGUL
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AW: Hilfe bei der Steuererklärung...
Wobei bei AlgII (siehe TE) fast das gesamte Geld in die Miete fließt.
ich glaube, das siehst du falsch!
Hartz IV Leistungen sehen neben dem Regelsatz auch einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizkosten (KdU) nach § 22 SGB II vor.
Die Höhe der als angemessen anzuerkennenden Kosten richtet sich nach den örtlichen Verhältnissen.
Und wenn da 300,00 € monatlich zusätzlich geflossen sind, wovon ich ausgehe, dann muss das vom Vermieter auch versteuert werden. Das Finanzamt wird das nur dahingehend prüfen, ob weniger als 66 Prozent der
ortsüblichen Marktmiete verlangt wurden und für diesen Fall die anteiligen Werbungskosten nochmals kürzen.
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AW: Hilfe bei der Steuererklärung...
Zitat von reckoner Beitrag anzeigenHallo,
>>>Das mit der Wohnung würde ich jetzt nicht so streng sehen, wie mancher hier! Wenn der Sohn ALG 1 bekommen hat, muss das nicht alles kostenlos sein.
Sehe ich ja auch nicht streng, und natürlich muss das nicht kostenlos sein. Aber beispielsweise müssen Eltern eines Azubis den Anteil an den Lebenshaltungskosten den sie von ihm bekommen auch nicht versteuern müssen, und das bleibt auch später so, egal wie alt (Familie ist und bleibt Familie).
Ergo kann man sich den ganzen Aufwand sparen (und damit auch die Steuern).
Daher hatte ich einfach mal nach dem Sinn gefragt (und übrigens keine logische Antwort erhalten), vielleicht gibt es ja einen Grund den ich nicht sehe.
>>>ist m.E offensichtlich
Zitat TE: denn ich will natürlich wie jedermann versuchen das "Bestmögliche" herausholen.
Eben. Und das Bestmöglich ist imho hier nun mal das Weglassen.
Aber gut, der Fragesteller möchte ja anscheinend keine solche Hilfe (obwohl er sogar extra danach gefragt hatte).
Stefan
der TE ging ja davon aus (seine Angaben), dass er die Kosten incl. Zinsen, Afa, u.s.w, für das gesamte Haus absetzen könne
und nicht nur den Anteil des vermieteten Zimmers.
Wobei bei AlgII (siehe TE) fast das gesamte Geld in die Miete fließt.
Gruß FIGUL
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AW: Hilfe bei der Steuererklärung...
Hallo,
>>>Das mit der Wohnung würde ich jetzt nicht so streng sehen, wie mancher hier! Wenn der Sohn ALG 1 bekommen hat, muss das nicht alles kostenlos sein.
Sehe ich ja auch nicht streng, und natürlich muss das nicht kostenlos sein. Aber beispielsweise müssen Eltern eines Azubis den Anteil an den Lebenshaltungskosten den sie von ihm bekommen auch nicht versteuern, und das bleibt auch später so, egal wie alt (Familie ist und bleibt Familie).
Ergo kann man sich den ganzen Aufwand sparen (und damit auch die Steuern).
Daher hatte ich einfach mal nach dem Sinn gefragt (und übrigens keine logische Antwort erhalten), vielleicht gibt es ja einen Grund den ich nicht sehe.
>>>ist m.E offensichtlich
Zitat TE: denn ich will natürlich wie jedermann versuchen das "Bestmögliche" herausholen.
Eben. Und das Bestmöglich ist imho hier nun mal das Weglassen.
Aber gut, der Fragesteller möchte ja anscheinend keine solche Hilfe (obwohl er sogar extra danach gefragt hatte).
StefanZuletzt geändert von reckoner; 25.06.2018, 22:51.
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenNur als Hinweis:
Was die Unterstützung von Verwandten im Ausland angeht, werden Barzuwendungen nur bei Ehegatten anerkannt, für Elternteile muss dass über eine Überweisung erfolgen,
sonst fällt das unter den Tisch. Das finde ich auch richtig!
Das mit der Wohnung würde ich jetzt nicht so streng sehen, wie mancher hier! Wenn der Sohn ALG 1 bekommen hat, muss das nicht alles kostenlos sein.
Mit der Wohnung war es so, dass er leider auf Hartz IV schon war und nicht bei ALG1 gewesen ist.
Danke nun sind alle Fragen beantwortet und kann sogar geschlossen werden
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AW: Hilfe bei der Steuererklärung...
Nur als Hinweis:
Was die Unterstützung von Verwandten im Ausland angeht, werden Barzuwendungen nur bei Ehegatten anerkannt, für Elternteile muss dass über eine Überweisung erfolgen,
sonst fällt das unter den Tisch. Das finde ich auch richtig!
Das mit der Wohnung würde ich jetzt nicht so streng sehen, wie mancher hier! Wenn der Sohn ALG 1 bekommen hat, muss das nicht alles kostenlos sein.Zuletzt geändert von Charlie24; 24.06.2018, 23:06.
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AW: Hilfe bei der Steuererklärung...
Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenHallo,
ist zwar OT, aber wire kommst du der irrigen Annahme, dass die Agentur für Arbeit eine Wohnung für deinen Sohn bezahlen muss?
Gruß FIGUL
Mein Sohn ist 35 Jahre alt.
Natürlich würde ich meinen Sohn niemals aus dem Hause werfen, aber da er 35 Jahre alt ist könnte er angeben, dass er alleine wohnen will.
Zurück zu meinem Problem hoffe ich und das wir dies zu Ende bearbeiten können und ich dann mit der Steuererklärung 2017 fertig werde
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Zitat von Neill Beitrag anzeigenWeil mein Sohn arbeitslos war.
Wäre er ausgezogen, dann hätte die Agentur für Arbeit viel mehr zahlen müssen damit mein Sohn halt eine Wohnung hat.
Er war wie gesagt 8 Monate arbeitslos und hat ja nun eine Vollzeit Stelle.
ist zwar OT, aber wire kommst du der irrigen Annahme, dass die Agentur für Arbeit eine Wohnung für deinen Sohn bezahlen muss?
Gruß FIGUL
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AW: Hilfe bei der Steuererklärung...
Spricht ja nix dagegen oder?
Wie gesagt eine normale Mietwohnung für ein Zimmer hier bei uns ist im Bereich von 450-500 Euro
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Zitat von reckoner Beitrag anzeigenHallo,
ich frage mich warum das mit der Miete überhaupt angegeben werden soll. Hier ist doch ziemlich klar ein gemeinsamer Haushalt gegeben (im Gegensatz zu einer WG z.B.).
Stefan
ist m.E offensichtlich
Zitat TE: denn ich will natürlich wie jedermann versuchen das "Bestmögliche" herausholen.
Gruß FIGUL
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Weil mein Sohn arbeitslos war.
Wäre er ausgezogen, dann hätte die Agentur für Arbeit viel mehr zahlen müssen damit mein Sohn halt eine Wohnung hat.
Er war wie gesagt 8 Monate arbeitslos und hat ja nun eine Vollzeit Stelle.
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Hallo,
ich frage mich warum das mit der Miete überhaupt angegeben werden soll. Hier ist doch ziemlich klar ein gemeinsamer Haushalt gegeben (im Gegensatz zu einer WG z.B.).
Stefan
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Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenWas hast Du denn ausgefüllt?
Wohnsitz - Türkei
Zeile 7 - Höhe und Zeitraum der Zahlungen: 2520 Euro (210 Euro x 12 Monate)
Zeile 22 - Familienheimfahrten: 15.10.2017 Einreisedatum - 25.10.2017 Übergabedatum: 1.800 Euro (habe dafür auch eine Bescheinung mit Stempel usw.)
Zeile 42 - geringes oder kein Vermögen (angekreuzt)
Zeile 43 - Keine weitere Person hat zum Unterhalt der unterstützten Person beigetragen (angekreuzt)
Zeile 48 - Rente 150 Euro
Mehr habe ich nicht.
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Zitat von Neill Beitrag anzeigenWäre nur noch die Frage offen mit der Heimfahrt zu meiner Mutter, die 1800 Euro die wohl nicht berechnet werden?
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