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Hilfe bei der Steuererklärung...

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  • Neill
    antwortet
    AW: Hilfe bei der Steuererklärung...

    Danke an euch beiden.
    Wäre nur noch die Frage offen mit der Heimfahrt zu meiner Mutter, die 1800 Euro die wohl nicht berechnet werden?

    Der Rest ist dann klar und ich danke euch vielmals.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Hilfe bei der Steuererklärung...

    Zitat von Neill Beitrag anzeigen
    Kann mir da jemand was dazu sagen, wie ich das berechne, woraus oder sonstiges...
    Kosten 10.000 Euro, Haus hat 100 qm, davon 15 qm vermietet, abzugsfähig 1.500 Euro.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Hilfe bei der Steuererklärung...

    Zitat von Neill Beitrag anzeigen
    Danke, habe nun folgendes eingetragen:
    Anlage V - Zeile 12 - 2400,00 Euro (8 Monate x 300 Euro)

    Nun habe ich folgende Fragen noch...
    Anlage V - Zeile 33 - Absetzung für Abnutzung für Gebäude: linear, 2%, Gesamtbetrag: 2500,00 Euro (125.000 Euro * 2%).
    Frage: Abzugsfähige Werbungskosten - wie hoch kann sowas sein? Er will dort eine Zahl haben, aber wüsste nicht wie ich das berechnen soll - oder woraus.

    Zeile 36: habe ich die Kreditzinsen eingetragen: 4502 Euro - auch da fragt er nach Abzugsfähigen Werbungskosten...

    Zeile 46: Hausversicherung, Grundsteuer, Entwässerung, Müllabfuhr, Stornsteinreinigung - 450 Euro , 1515 Euro , 724 Euro , 178 Euro , 55 Euro
    Genau das gleiche - nachfrage bei abzugsfähigen Werbungskosten

    Kann mir da jemand was dazu sagen, wie ich das berechne, woraus oder sonstiges...

    ein komplett anderer Punkt ist folgender noch:
    Wir haben für meine Mutter in der Türkei einmalig 1800 Euro gegeben, dies wird auch durch ein Dokument belegt.
    Wir sind am 15.10 in die Türkei geflogen. Haben das Geld am 25.10 ihr übergeben.
    Wenn ich nun die ausführliche Steuerberechnung mir anzeigen lasse steht dort:

    Die erklärten Unterhaltsleistungen für bedürftige Personen wurden um die mitgenommenen Beträge bei Heimfahrten gekürzt, weil der Ehegatte des Steuerpflichtigen nicht im unterstützten Haushalt lebt bzw. der Haushalt nicht im Ausland liegt.

    Was bedeutet das? Werden die 1800 Euro die ich ihr übergeben und dokumentiert habe nicht gezählt und wieso nicht?
    Meine Mutter ist verwitwet, hat ein geringes Einkommen (150 Euro Rente, weil sie damals nicht gearbeitet hat) und wir haben die Rechnungen für Heizkosten usw. übernommen.
    Wie kann man das nun so einstellen oder was muss ich beachten, dass die 1800 Euro gezählt werden?
    Hallo,

    wie Charlie24 schon geschrieben hat AfA und Kreditzinsen anteilmäßig (Anteil Vermietung) und nicht für das ganze Haus.

    Gruß FIGUL

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  • Neill
    antwortet
    AW: Hilfe bei der Steuererklärung...

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Die Anlage V ist doch ziemlich selbsterklärend, zumindest bei ElsterFormular!

    Da ja nur ein Zimmer in dem Wohnhaus vermietet und der Rest eigengenutzt wurde, müssen immer auch Angaben zum gesamten Objekt bzw. zur Eigennutzung gemacht werden.

    Die Mieteinnahmen (ohne die Umlagen) sind nur in Zeile 12 einzutragen, das passt doch.

    Die anteilige AfA von in der Regel 2% jährlich kann nur für Anschaffungskosten des Gebäudes geltend gemacht werden, der Grundstückswert ist dabei herauszurechnen.

    Maßgeblich sind die Ausgangswerte von 2001
    Danke, habe nun folgendes eingetragen:
    Anlage V - Zeile 12 - 2400,00 Euro (8 Monate x 300 Euro)

    Nun habe ich folgende Fragen noch...
    Anlage V - Zeile 33 - Absetzung für Abnutzung für Gebäude: linear, 2%, Gesamtbetrag: 2500,00 Euro (125.000 Euro * 2%).
    Frage: Abzugsfähige Werbungskosten - wie hoch kann sowas sein? Er will dort eine Zahl haben, aber wüsste nicht wie ich das berechnen soll - oder woraus.

    Zeile 36: habe ich die Kreditzinsen eingetragen: 4502 Euro - auch da fragt er nach Abzugsfähigen Werbungskosten...

    Zeile 46: Hausversicherung, Grundsteuer, Entwässerung, Müllabfuhr, Stornsteinreinigung - 450 Euro , 1515 Euro , 724 Euro , 178 Euro , 55 Euro
    Genau das gleiche - nachfrage bei abzugsfähigen Werbungskosten

    Kann mir da jemand was dazu sagen, wie ich das berechne, woraus oder sonstiges...

    ein komplett anderer Punkt ist folgender noch:
    Wir haben für meine Mutter in der Türkei einmalig 1800 Euro gegeben, dies wird auch durch ein Dokument belegt.
    Wir sind am 15.10 in die Türkei geflogen. Haben das Geld am 25.10 ihr übergeben.
    Wenn ich nun die ausführliche Steuerberechnung mir anzeigen lasse steht dort:

    Die erklärten Unterhaltsleistungen für bedürftige Personen wurden um die mitgenommenen Beträge bei Heimfahrten gekürzt, weil der Ehegatte des Steuerpflichtigen nicht im unterstützten Haushalt lebt bzw. der Haushalt nicht im Ausland liegt.

    Was bedeutet das? Werden die 1800 Euro die ich ihr übergeben und dokumentiert habe nicht gezählt und wieso nicht?
    Meine Mutter ist verwitwet, hat ein geringes Einkommen (150 Euro Rente, weil sie damals nicht gearbeitet hat) und wir haben die Rechnungen für Heizkosten usw. übernommen.
    Wie kann man das nun so einstellen oder was muss ich beachten, dass die 1800 Euro gezählt werden?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Hilfe bei der Steuererklärung...

    Die Anlage V ist doch ziemlich selbsterklärend, zumindest bei ElsterFormular!

    Da ja nur ein Zimmer in dem Wohnhaus vermietet und der Rest eigengenutzt wurde, müssen immer auch Angaben zum gesamten Objekt bzw. zur Eigennutzung gemacht werden.

    Die Mieteinnahmen (ohne die Umlagen) sind nur in Zeile 12 einzutragen, das passt doch.

    Die anteilige AfA von in der Regel 2% jährlich kann nur für Anschaffungskosten des Gebäudes geltend gemacht werden, der Grundstückswert ist dabei herauszurechnen.

    Maßgeblich sind die Ausgangswerte von 2001

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  • Neill
    hat ein Thema erstellt Hilfe bei der Steuererklärung....

    Hilfe bei der Steuererklärung...

    Hallo Leute, dies ist mein 1. Thread und ich hoffe ihr könnt mir hier helfen, denn ich will natürlich wie jedermann versuchen das "Bestmögliche" herausholen.

    Folgendes:
    Im Jahre 2017 war mein Sohn arbeitslos und hat bei mir und meiner Frau gelebt.

    Er hat ein Zimmer bekommen (und konnte dazu natürlich Küche, Bad mit nutzen), 16m² für 300 Euro Warmmiete. (250 Kalt und 50 Nebenkosten).
    Nun will ich das in die Steuererklärung eintragen und weiß noch nicht wie genau ich das machen soll.

    Anlage V - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
    Zeile 7: Das in Zeile 4 (unser Haus) wird ganz oder TEILWEISE (sein Zimmer) an Angehörige zu Wohnzwecken vermietet (JA)

    Dann ist die Frage wo ich den nächsten Punkt mache?
    Zeile 11 - Mieteinnahmen für andere Räume?
    Zeile 12 - Einnahmen für Angehörige vermietete Wohnungen

    Falls ich Zeile 11 eingebe, dann stimmt aber die Zeile 7 angeblich nicht mehr.
    Wenn ich Zeile 12 eingebe, dann stimmt alles.

    Dazu lese ich auch, dass man dann die Abschreibung für das Haus mit einbringen kann, Zinsen für den Kredit usw... Ich zähle nochmal alles auf was "Sache" ist und hoffe ihr könnt mir hier helfen.

    Zimmer, Kind, 16m² - 250 Euro Kalt - 50 Euro Nebenkosten.
    Haus hat einen Wert (beim Kauf damals) von 125.000 Euro gehabt. (Jahr 2001)
    Zinsen (könnte ich jetzt nicht genau sagen, wenn ich ehrlich bin - müsste ich evtl. mal genauer nachschauen, ist aber nicht ein hoher % Wert)

    Falls ich Daten oder sonstiges vergessen habe, bitte einfach hinweisen und ich versuche euch zu antworten. Danke.
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