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Ausfall eines privat gewährten Darlehns

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Ausfall eines privat gewährten Darlehns

    Wie kommst Du auf das schmale Brett, das Minderjährige keine Schulden erben könnten ? Eine andere Frage ist, ob Erben im Alter von 0 bis 99 Jahren das Erbe ausschlagen oder ggf. die Haftung beschränken können. Aber so weit bist Du hier ja noch gar nicht und das ist ein Thema für einen Rechtsanwalt etc.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Ausfall eines privat gewährten Darlehns

    Das Darlehen war unverzinst - ist das schädlich ?
    Ich vermute mal: JA! Aber frag besser einen Steuerberater, das ist ja kein Thema der elektronischen Steuererklärung.

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  • Sabre
    antwortet
    AW: Ausfall eines privat gewährten Darlehns

    Ohne Verzinsung ist es keine "Kapitalforderung im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG" und damit passt das Urteil schon ab dem ersten Satz nicht mehr zu dem geschilderten Sachverhalt.

    Nach einem BFH-Urteil muss die Finanzverwaltung immer klären, ob es dieses nur für den Einzelfall anwendet (was ggf. weitere Verfahren nach sich zieht), das Gesetz ändert oder "nur" eine Anwendungsverfügung herausgibt. Solange davon nichts passiert ist, gilt das bisherige Verfahren grds. weiter (auch wenn man dann gegen die jeweilige Entscheidung Einspruch mit Hinweis auf das BFH-Urteil einlegen kann...).

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  • Gerd58
    antwortet
    AW: Ausfall eines privat gewährten Darlehns

    Danke für die schnelle Antwort !

    Dass ich den Zahlungsausfall nachzuweisen habe, ist mir bewusst, dürfte hier aber vorliegen (kein Vermögen, kein Testament, keine LV. Das minderjähriges Kind ist also Alleinerbe --> Minderjährige können m.W. aber keine Schulden erben)

    Der Vorgang ist aus 2018, ich habe nur 2017 genannt, weil die Formulare für 2018 noch nicht existieren.

    Das Darlehen war unverzinst - ist das schädlich ?
    Und das mit der Verwaltungsmeinung ist mir unverständlich, denn der BFH hat m.E. mit seinem Urteil aus 2017 die bis dahin übliche Handhabung in der Steuerverwaltung außer Kraft gesetzt.

    Viele Grüße

    Gerd
    Zuletzt geändert von Gerd58; 03.07.2018, 16:07.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Ausfall eines privat gewährten Darlehns

    Du liegst da richtig, sofern das Darlehen verzinst war UND der Tod in 2017 eingetreten ist UND Du nachweisen kannst, dass auch Erben zahlungsunfähig sind, ggf. gab es ja eine Lebensversicherung. Darüber hinaus hast Du im Hauptbogen in Zeile 98 auf ergänzende Angaben zur Steuererklärung hinzuweisen und diese auch zu fertigen, da nach den bisherigen und (bisher) weiterhin gültigen Verwaltungsanweisungen Du bewusst davon abweichst.

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  • Gerd58
    hat ein Thema erstellt Ausfall eines privat gewährten Darlehns.

    Ausfall eines privat gewährten Darlehns

    Ich habe einer Bekannten (nicht mit mir verwandt oder verschwägert) einen Geldbetrag geliehen, der erst teilweise zurückgezahlt wurde; die Bekannte ist jetzt plötzlich verstorben. Sie war geschieden, hat ein minderjähriges Kind und kein Testament hinterlassen.

    Ich muss daher davon ausgehen, dass ich den verbleibenden Betrag nicht mehr erhalten werde. Nach einer Entscheidung des BFH vom 24.10.2017 (siehe https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/718303/) sehe ich hier jedoch eine Möglichkeit der steuerlichen Berücksichtigung,

    Meine Frage jetzt: wo ist dieser Sachverhalt einzutragen ? Ich vermute, in der Anlage KAP in den Zeilen 14 (mit Minuszeichen) und 17 (Zeilennummern beziehen sich auf die Anlage KAP 2017); liege ich da richtig ?

    Danke vorab für eure Hilfe !!

    Gerd
    Zuletzt geändert von Gerd58; 03.07.2018, 14:32.
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