AW: Tagesmutter -Essensgeld von den Eltern-Einkommensteuerbelastung
Jetzt mal unabhängig davon, dass das Thema hier nicht wirklich etwas mit Elster zu tun hat, lautete die ursprüngliche Frage wie folgt:
Die Frage kann man schlicht mit Nein beantworten, weil ja bekanntlich nicht die Einnahmen, sondern der Gewinn zu versteuern ist. Zur Höhe des Gewinns wurden aber keine Angaben gemacht, also weiß man nicht, in
welchem Verhältnis Einnahmen und Gewinn zueinander stehen. Einen Teil der Einnahmen isoliert zu betrachten, bringt nichts. Meine Meinung war deshalb, dass schon die Fragestellung unlogisch ist und auf einem Denkfehler beruht.
Das wollte die TE aber nicht hören, also werde ich mich auch nicht weiter dazu äußern, warum ich dieser Meinung bin.
Jetzt mal unabhängig davon, dass das Thema hier nicht wirklich etwas mit Elster zu tun hat, lautete die ursprüngliche Frage wie folgt:
Ich bin Tagesmutter und darf für die Verpflegung der Kinder Essensgeld nehmen.
Dieses muss ich unter Einnahmen mit angeben und versteuern. Es ist kein durchlaufender Posten.
Jetzt frage ich mich wenn ich im Jahr 2000€ Essensgeld bekomme und Elster in der Gesamtberechnung Einkommensteuerbelastung 12% schreibt, heißt das das ich 12%(240€) Steuern auf das Essensgeld zahle?
Dieses muss ich unter Einnahmen mit angeben und versteuern. Es ist kein durchlaufender Posten.
Jetzt frage ich mich wenn ich im Jahr 2000€ Essensgeld bekomme und Elster in der Gesamtberechnung Einkommensteuerbelastung 12% schreibt, heißt das das ich 12%(240€) Steuern auf das Essensgeld zahle?
welchem Verhältnis Einnahmen und Gewinn zueinander stehen. Einen Teil der Einnahmen isoliert zu betrachten, bringt nichts. Meine Meinung war deshalb, dass schon die Fragestellung unlogisch ist und auf einem Denkfehler beruht.
Das wollte die TE aber nicht hören, also werde ich mich auch nicht weiter dazu äußern, warum ich dieser Meinung bin.
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