Unter unglücklich formuliert, verstehe ich etwas anderes! Wenn dort wörtlich steht (Hervorhebungen sind von mir!):
Wer muss das Geld für die Kinder bei volljährigen Kindern vermerken?
Bei volljährigen Kindern wird das Geld häufig diesen direkt überwiesen, um ihnen beispielsweise im Studium zu helfen. Eltern müssen es nur bei sich vermerken, wenn sie auch tatsächlich noch die 194 Euro monatlich erhalten.
Werden diese dem volljährigen Kind direkt überwiesen, muss dieses nur dann eine entsprechende Anlage ausfüllen, wenn es selbst ein steuerpflichtiges Einkommen hat. Ansonsten besteht eine solche Pflicht nicht.
Bei volljährigen Kindern wird das Geld häufig diesen direkt überwiesen, um ihnen beispielsweise im Studium zu helfen. Eltern müssen es nur bei sich vermerken, wenn sie auch tatsächlich noch die 194 Euro monatlich erhalten.
Werden diese dem volljährigen Kind direkt überwiesen, muss dieses nur dann eine entsprechende Anlage ausfüllen, wenn es selbst ein steuerpflichtiges Einkommen hat. Ansonsten besteht eine solche Pflicht nicht.
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