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Studiengegebühren

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    Studiengegebühren

    Wo bitte gebe ich die Studiengebühren ein? Anlage N Zeile 44 Fortbildungskosten? oder Ab Zeile 91 Werbungskosten in Sonderfällen?

    #2
    Hallo,

    lies mal die Eingabehilfe zu Zeile 91.
    Wie kommst du auf die Idee?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Zeile 91 sicher nicht, Zeile 44 dann, wenn es sich um ein Studium nach abgeschlossener Ausbildung bzw, um ein Zweitstudium handelt.

      Ansonsten gehört das in die Anlage Sonderausgaben.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Ja stimmt, Studiengebühren kann man nicht bei 91 eintragen. Wo soll ich dann sie eintragen? 44 ?
        Danke

        Kommentar


          #5
          Vielen Dank Charlie 24!

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            #6
            Das Thema Studienkosten als WK oder SA ist jetzt wohl durch. Das BVerfG hat die aktuelle Fassung des EStG bestätigt.

            https://www.bundesverfassungsgericht...bvl002214.html
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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