AW: Anrechnung Verluste aus Aktien laut Bescheid gesonderte Feststellung
Hallo,
>>>denn die früheren Verluste beruhten auf Aktiengeschäften und Optionen.
Also doch nicht komplett auf Aktiengeschäften.
Meine erste Vermutung waren aber auch Altgeschäfte, vor allem weil es gleich am Anfang "Vor Jahren" hieß. Dazu passt dann auch, dass Aktien und Optionen offenbar in einem Topf gelandet sind (vor 2009 war das noch so).
Stefan
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Zitat von Picard777 Beitrag anzeigenUnd man muss ja immer das letzte Wort haben, immer, immer, und es darf nichts unkommentiert bleiben ...
Da sind wir einer Meinung.
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Kinderkram. WENN hier Jemand wen diffamiert, dann sind das hier wohl beide Seiten. Und man muss ja immer das letzte Wort haben, immer, immer, und es darf nichts unkommentiert bleiben ...
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Zitat von Picard777 Beitrag anzeigenMach Deine Privatfehde bitte per PM, wenn es Dich gelüstet, aber verschone uns hier.
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenVergiss es! Ich glaube nicht, dass @Petz1900 den Unterschied bei dem Thema Einnahmeerzielungsabsicht -EEA- wirklich begreift, dazu bedarf es nun mal minimaler Steuerrechtskenntnisse, die aber offensichtlich nicht vorhanden sind.Zuletzt geändert von Petz1900; 20.08.2018, 15:56.
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Zitat von Petz1900 Beitrag anzeigenDas wird ja immer "besser" hier.
Verluste sind nie einfach weg, da würde das BVerfG schon einen Riegel vorschieben.
oh man eyh, aber mir keine Ahnung von Steuern vorwerfen.
Nun macht er sich selbst lächerlich, unfassbar.
Zum Thema:
Inhaltlich hat Petz -zumindest in der hier vorliegenden Konstellation- sicher Recht, auch wenn es Konstellationen gab und gibt, in den Verluste wegfallen (z.B. keine Übertragung auf Erben). Aktienverkäufeverluste aus Zeiten vor 2009 konnten bis 2013 NOCH mit neuen Aktienverkaufsgewinnen verrechnet werden. War dann noch etwas vorhanden, wurden diese umgewandelt in Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäfte (z.B. Grundstückverkauf innerhalb 10 Jahre), so dass sie seit dem nur noch mit derartigen Verlusten verrechenbar sind.
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenIch selbst hatte solche Verluste aus Aktienverkäufen vor 2009, die waren dann einfach weg.
Verluste sind nie einfach weg, da würde das BVerfG schon einen Riegel vorschieben.
oh man eyh, aber mir keine Ahnung von Steuern vorwerfen.
Nun macht er sich selbst lächerlich, unfassbar.
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Zitat von Picard777 Beitrag anzeigenVielleicht hattest Du ja damals Verluste aus Aktienverkäufen vor 2009. Die waren -übergangsweise- bis 2013 mit neuen Aktienveräußerungsgewinnen verrechenbar, dann aber nicht mehr.
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Vielleicht hattest Du ja damals Verluste aus Aktienverkäufen vor 2009. Die waren -übergangsweise- bis 2013 mit neuen Aktienveräußerungsgewinnen verrechenbar, dann aber nicht mehr.
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.., durch Gewinne aus dem Verkauf von z. B. Fonds, die keine reinen Aktiengeschäfte sind.
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Danke für die Antwort!
Dann kann ich den Feststellungsbescheid schwer nachvollziehen: denn die früheren Verluste beruhten auf Aktiengeschäften und Optionen. Und die jetzigen Gewinne auch. Wofür kann ich denn dann den Verlustvortrag überhaupt nutzen?
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Die "Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften" sind ein anderer Verlustverrechnungskreis als der mit Aktienveräußerungen, eine Verrechnung ist daher nicht möglich.
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Danke für Deine Hilfe, ja das ist kompliziert für einen Laien...
Im Bescheid des FA steht: Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer zum 31.12.2017.
Anlage KAP hatte ich ausgefüllt mit den von der Bank an mich übermittelten Daten. Zeilen 4 und 5 ein ja = 1 angegeben. Dann Zeilen 7, 8, 12, 48, 49. Sonst keine Angaben gemacht. Und im Mantelbogen wie gesagt bei Zeile 94 nichts angekreuzt. Die Kursgewinne 2017 habe ich unter Kapitalerträge in Zeile 7 eingetragen; sie stammen aus diversen Börsengeschäften.
- - - Aktualisiert - - -
Verluste nach § 10 d Ab. 4 EStG für die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften
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Hast Du die Anlage KAP abgegeben ? Welche Kreuze hast Du dort gesetzt ? In welchen Zeilen hast Du dort Eintragungen gemacht ?
Wie genau heißt die Formulierung im Verlustfeststellungsbescheid 31.12.2016, will sagen: Welcher Verlust wurde genau festgestellt ? Bitte EXAKT nachlesen und wirklich wörtlich hier posten, denn Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften wäre etwas anderes als Verluste aus Aktienveräußerungen nach § 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG.
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felix braun hat ein Thema erstellt Anrechnung Verluste aus Aktien laut Bescheid gesonderte Feststellung.Anrechnung Verluste aus Aktien laut Bescheid gesonderte Feststellung
Vor Jahren habe ich größere Verluste aus Aktiengeschäften gemacht. Diese wurden festgehalten in einem Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer. Dieser wird jährlich immer mit der selben Summe fortgeschrieben, nehmen wir als Summe 50.000 Euro. Nun hatte ich 2017 erstmals wieder Aktiengeschäfte unternommen und dabei Gewinne gemacht (nehmen wir 20.000 Euro), für die meine Bank Abgeltungssteuer abführte. Nun erhalte ich die Einkommensteuererklärung zurück und der gesonderte Feststellungsbescheid wurde wieder in gleicher Höhe wie bisher fortgeschrieben. Es erfolgte also keine Verrechnung mit den früheren Verlusten. Als ich die Steuererklärung abgab und genau danach fragte, sagte mir der Mann im Finanzamt das das automatisch erfolge - ist aber nicht geschehen.
Ich hatte die Feststellung so verstanden, dass ich bei künftigen Gewinnen bis zur Höhe der Feststellung keine Abgeltungssteuer zahlen muss. Ist das falsch?
Es wäre hilfreich, wenn mir jemand sagen kann, was richtig ist: muss ich die Anrechnung beantragen, wenn ja: wie? Oder hab ich es falsch verstanden und der Feststellungsbescheid hat für mich keine positive Auswirkung mehr; es geht ja immerhin um 25% Abgeltungssteuer, also im Beispiel um 5.000 Euro plus Soli.
Kann die Nichtanrechnung daran liegen, dass ich Zeile 94 des Mantelbogens bei der Steuererklärung nicht angekreuzt hatte?Zuletzt geändert von felix braun; 20.08.2018, 12:24.
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