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Studentische Hilfskraft + selbständige Tätigkeit

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Studentische Hilfskraft + selbständige Tätigkeit

    Zitat von CaroMotte Beitrag anzeigen
    Doch. Allerdings sind mir die Begriffe noch nie dort untergekommen. Ich hab's mir jetzt noch mal im Detail angeguckt und nichts davon findet Erwähnung.
    Hallo,
    ich weiß nicht, wer deine Abrechnungenberstellt hat, deshalb schauen die unterschiedlich aus.
    Was steht bei dir unter KK?

    Gruß FIGUL

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  • CaroMotte
    antwortet
    AW: Studentische Hilfskraft + selbständige Tätigkeit

    Doch. Allerdings sind mir die Begriffe noch nie dort untergekommen. Ich hab's mir jetzt noch mal im Detail angeguckt und nichts davon findet Erwähnung.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Studentische Hilfskraft + selbständige Tätigkeit

    Zitat von CaroMotte Beitrag anzeigen
    Kannst du mir sagen, wo das da steht bzw. wie das formuliert wird?
    Hallo,

    z.Bsp taucht der Begriff Bundesknappschaft oder Minijobzentrale oder Pauschalversteuert auf Buchstabe -P-
    bei Bruttobezüge
    Hast du noch nie deine Abrechnungen angeschaut?

    Gruß FIGUL

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  • CaroMotte
    antwortet
    AW: Studentische Hilfskraft + selbständige Tätigkeit

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Deine Abrechnung verstehst du? Da steht es auch drauf.
    Kannst du mir sagen, wo das da steht bzw. wie das formuliert wird?

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Studentische Hilfskraft + selbständige Tätigkeit

    Zitat von CaroMotte Beitrag anzeigen
    Das ist der Gesamtlohn des Jahres.
    Hallo,

    schaut nach Minijob aus.
    Deine Abrechnung verstehst du? Da steht es auch drauf.

    Gruß FIGUL

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  • CaroMotte
    antwortet
    AW: Studentische Hilfskraft + selbständige Tätigkeit

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Waren die genannten 700,00 € ein Monatslohn oder handelt es sich den Gesamtlohn für einen längeren Zeitraum?
    Das ist der Gesamtlohn des Jahres.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Studentische Hilfskraft + selbständige Tätigkeit

    Waren die genannten 700,00 € ein Monatslohn oder handelt es sich den Gesamtlohn für einen längeren Zeitraum?

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Studentische Hilfskraft + selbständige Tätigkeit

    Hallo CaroMotte,

    was hast du denn dann für eine Abrechnung bekommen -> etwa von der Knappschaft eine Mitteilung, dann wäre es ein pauschal besteuerter Minijob -> das gehört nicht in die Steuererklärung, hast du ja schon gelesen.

    Tschüß

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  • CaroMotte
    antwortet
    AW: Studentische Hilfskraft + selbständige Tätigkeit

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Was heißt sämtliche Zeilen bzw. richtig Nummern? Steht denn unter Nummer 3 kein Bruttoarbeitslohn?
    Nein, da steht kein Bruttoarbeitslohn.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Studentische Hilfskraft + selbständige Tätigkeit

    Zitat von CaroMotte Beitrag anzeigen
    Danke schon mal für die Antwort.
    Die elektr. Lohnsteuerbescheinigung liegt vor mit. Allerdings – und auch deswegen war ich etwas verwirrt – sind sämtliche Zeilen mit Strichen, d.h. nichts, ausgefüllt.
    Was heißt sämtliche Zeilen bzw. richtig Nummern? Steht denn unter Nummer 3 kein Bruttoarbeitslohn?

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  • CaroMotte
    antwortet
    AW: Studentische Hilfskraft + selbständige Tätigkeit

    Danke schon mal für die Antwort.
    Die elektr. Lohnsteuerbescheinigung liegt vor mit. Allerdings – und auch deswegen war ich etwas verwirrt – sind sämtliche Zeilen mit Strichen, d.h. nichts, ausgefüllt.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Studentische Hilfskraft + selbständige Tätigkeit

    In der Steuererklärung sind alle steuerpflichtigen Einnahmen bzw. Einkünfte eines Jahres anzugeben!

    Wenn die Tätigkeit als Studentische Hilfskraft auf Steuerklasse abgerechnet wurde, gibt es dafür einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Dessen Inhalte müssen bei ElsterFormular in die
    Anlage N eingegeben werden und zwar in die Lohnsteuerbescheinigung am Anfang der Anlage N und nicht in die Zeile 21.

    Nur ein pauschal versteuerter Minijob muss gar nicht erklärt werden!

    Für deine selbständige Tätigkeit musst du den Gewinn mit einer EÜR ermitteln und das Ergebnis in die Anlage G oder S eintragen.

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  • CaroMotte
    hat ein Thema erstellt Studentische Hilfskraft + selbständige Tätigkeit.

    Studentische Hilfskraft + selbständige Tätigkeit

    Hallo liebe Leute,

    ich bin neu was Einkommenssteuererklärungen angeht und bin verwirrt.

    Ich habe letztes Jahr als Studentische Hilfskraft (SHK) an der Uni gearbeitet und bin/war selbständig anderweitig tätig. Die Erträge von der SHK-Stelle überschreiten die 700€ nicht, aber ich nehme an, dass sie wegen der selbständigen Tätigkeit ebenfalls angegeben werden müssen.

    Frage: Was gebe ich jetzt bei "Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug" im Formular N an? Da ich von der Uni bezahlt werde, bezahlt mich quasi der Staat. Zählt der Staat als ein "Dritter" der meinen Arbeitslohn bezahlt?

    Würde mich über schnelle Hilfe freuen.
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