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Einkommenssteuer/ Umsatzsteuer als Kleinunternehmer

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Einkommenssteuer/ Umsatzsteuer als Kleinunternehmer

    Diee Steuererklärung erfolgt ja nur 1x jährlich.. Was wird in dieser alles erfasst?
    Wenn du mit Steuererklärung auch die Einkommensteuer- und nicht nur die Umsatzsteuererklärung meinst, müssen bei der Einkommensteuererklärung grundsätzlich alle Einkünfte eines Jahres, ausgenommen Kapitalerträge,

    die der inländischen Kapitalertragssteuer unterworfen wurden, erklärt werden. Dafür stehen verschiedene Anlagen zur Verfügung, die man seiner Einkommensteuererklärung beifügen muss, z. B. die Anlage G bei gewerblicher

    Tätigkeit.

    Der jährliche Gewinn oder Verlust aus einer selbständigen Tätigkeit muss mittels einer EÜR ermittelt werden, auch diese Gewinnermittlung ist elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Einkommenssteuer/ Umsatzsteuer als Kleinunternehmer

    Zitat von Julia135 Beitrag anzeigen
    Die Ust-Voranmeldung muss man ja mtl. im Nachfolgenden Monat einreichen. Welches Formular muss dafür ausgefüllt werden?
    Umsatzsteuer-Voranmeldung

    Zitat von Julia135 Beitrag anzeigen
    Diee Steuererklärung erfolgt ja nur 1x jährlich.. Was wird in dieser alles erfasst?
    Alle Eingabefelder sind mit einem dazugehörigen Text versehen, aus dem sich ergibt, was in das jeweilige Feld einzutragen ist.

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  • Julia135
    antwortet
    AW: Einkommenssteuer/ Umsatzsteuer als Kleinunternehmer

    Hallo ihr Lieben,

    ich habe das selbe Problem... habe mich erst seit kurzem ein wenig mit dem Thema Steuern befasst.
    Bräuchte dringend jemanden, der mir in Sachen Ust-Voranmeldung und Steuererklärung behilflich sein kann.
    Ich kenne mich leider überhaupt nicht damit aus und wäre um eine kurze Einführung super dankbar!!

    Die Ust-Voranmeldung muss man ja mtl. im Nachfolgenden Monat einreichen. Welches Formular muss dafür ausgefüllt werden?
    Diee Steuererklärung erfolgt ja nur 1x jährlich.. Was wird in dieser alles erfasst?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Einkommenssteuer/ Umsatzsteuer als Kleinunternehmer

    Meine Ausgaben habe ich einfach unter "8 - Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung" im Hauptvordruck eingetragen - mal sehen, was daraus wird.
    Damit wurden sie als Sonderausgaben erklärt, was bei einem Erststudium, dem keine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgegangen ist, der aktuellen Gesetzeslage entspricht.

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  • CharlesNo
    antwortet
    AW: Einkommenssteuer/ Umsatzsteuer als Kleinunternehmer

    Hm, meine Antwort war verschwunden, also nochmal:

    Danke für die schnelle Hilfe!

    Dann werde ich Anlage S für meine selbstständige Tätigkeit (Grafiker und Honorarkraft in der Jugendhilfe) und die EÜR ausfüllen. Da ich so oder so nicht über 17.000 € komme, muss ich ja auch keine Umsatzsteuer zahlen. Meine Ausgaben habe ich einfach unter "8 - Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung" im Hauptvordruck eingetragen - mal sehen, was daraus wird.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Einkommenssteuer/ Umsatzsteuer als Kleinunternehmer

    Zitat von Kent Beitrag anzeigen
    Für einen Studenten im Rahmen einer Zweitausbildung kann die Anlage N doch relevant sein, da dort die Ausbildungskosten als Werbungskosten erfasst werden und zu einem Verlustvortrag führen könnten.
    Stimmt natürlich! Inzwischen werden ja vielfach auch die Kosten eines Erststudiums als Werbungskosten geltend gemacht. Solange der Gesamtbetrag der Einkünfte positiv bleibt, kommt aber nichts heraus.

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  • Kent
    antwortet
    AW: Einkommenssteuer/ Umsatzsteuer als Kleinunternehmer

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Die Anlage N füllen nur Arbeitnehmer aus. Studenten sind zunächst keine Arbeitnehmer! Wenn du nirgendwo angestellt warst, ist das für dich nicht relevant.
    Für einen Studenten im Rahmen einer Zweitausbildung kann die Anlage N doch relevant sein, da dort die Ausbildungskosten als Werbungskosten erfasst werden und zu einem Verlustvortrag führen könnten.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Einkommenssteuer/ Umsatzsteuer als Kleinunternehmer

    Wo deine Einkünfte aus deiner selbständigen Tätigkeit herstammen, ist zumindest bei der EÜR egal!

    Wenn es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, wäre die Anlage S für die Erklärung des Gewinns zutreffend, bei gewerblicher Tätigkeit die Anlage G.

    Ob haupt- oder nebenberuflich spielt für die Steuererklärung grundsätzlich keine Rolle!

    Die Anlage N füllen nur Arbeitnehmer aus. Studenten sind zunächst keine Arbeitnehmer! Wenn du nirgendwo angestellt warst, ist das für dich nicht relevant.

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  • CharlesNo
    antwortet
    AW: Einkommenssteuer/ Umsatzsteuer als Kleinunternehmer

    Moin allerseits,

    ich bin nun ziemlich verwirrt. Ich versuche gerade anhand dieses Forums mich durch den Elster-Dschungel zu kämpfen und komme auf verschiedene Aussagen.

    Laut dem zusammengesuchten bräuchte ich als nebenberuflicher Kleinunternehmer (Hauptberuflich Student), der keine Umsatzsteuer erhebt, einen Mix aus den Formularen:
    Anlage N, G, S, die EÜR, ggf. Umsatzsteuererklärung und Vorsorgeaufwand (wobei ich nicht nachvollziehen kann, ob und wie viel ich zur PV gezahlt habe)

    Kann mir jemand sagen, welche nun die "Richtige" Anlage ist?
    Und gebe ich meine Einkünfte als Nebenberuflich an, weil ich Hauptberuflich Student war oder ist das steuerrechtlich egal?

    Liebe Grüße und ein Dankeschön für die Hilfe.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Einkommenssteuer/ Umsatzsteuer als Kleinunternehmer

    Zitat von BenDenger Beitrag anzeigen
    .
    Ich habe mich bei Elster angemeldet, den brief erhalten und das Konto aktiviert.
    aber welche Formulare muss ich hier nun online ausfüllen?
    Hallo BenDenger,

    bist du wirklich im Elsterformular unterwegs ? Vordrucke sind grün unterlegt ?
    Wenn du online arbeitest nach deinem Login bist du in MeinElster unterwegs und da passen nicht alle Tipps von hier.
    Die Vordrucke die du benötigst findest du natürlich auch dort.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Einkommenssteuer/ Umsatzsteuer als Kleinunternehmer

    Ausfüllen und elektronisch übermitteln musst du in jedem Fall eine EÜR -Einnahmenüberschussrechnung- für dein Kleingewerbe.

    Zu deiner Einkommensteuererklärung gehören, wenn du hauptberuflich Arbeitnehmer bist, neben dem Hauptvordruck mindestens die Anlagen N, Vorsorgeaufwand sowie die Anlage G für dein Kleingewerbe.

    Ob du eine Umsatzsteuererklärung abgeben musst, klärst du am besten mit deinem Finanzamt. Das wird in der Praxis unterschiedlich gehandhabt.

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  • XaverWdg
    antwortet
    AW: Einkommenssteuer/ Umsatzsteuer als Kleinunternehmer

    Formular für Formular im Interviewmodus durcharbeiten.
    Bei Fragen die Hilfefunktion in Anspruch nehmen.

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  • BenDenger
    hat ein Thema erstellt Einkommenssteuer/ Umsatzsteuer als Kleinunternehmer.

    Einkommenssteuer/ Umsatzsteuer als Kleinunternehmer

    Hallo Freunde,

    ich bin völlig verloren..
    Ich muss nun das erste mal meine Einkommenssteuer abgeben finde aber irgendwie keine klare aussage dazu was genau ich machen muss..
    Ich bin in dem Thema leider noch sehr unerfahren.
    Ich habe mich bei Elster angemeldet, den brief erhalten und das Konto aktiviert.
    aber welche Formulare muss ich hier nun online ausfüllen?
    ich habe das letzte Jahr ca. 2500 euro eingenommen, da ich das nur so nebenher mache.
    kann mir eventuell jemand sagen welche Formulare ich nun genau ausfüllen muss, bzw. wie ich herausfinden kann welche die richtigen sind?
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