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Rentenbezugsmitteilung nach § 22a EStG

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von HUGOLES Beitrag anzeigen
    Mach schon mit Elster
    ... aber nicht mit ElsterFormular. Oder?

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  • HUGOLES
    antwortet
    Mach schon mit Elster, bin aber noch nicht so konform im bedienen. Kann nur besser werden.
    Gruß
    Hugoles

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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    HUGOLES

    Zitat: Hab was gefunden. Anlage R, Seite 2, Leibrenten, Zeilen 14 - 20

    Da machst du die Erklärung aber nicht mit ElsterFormular (dein ausgewähltes Forum)

    Gruß FIGUL

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  • holzgoe
    antwortet
    Zitat von HUGOLES Beitrag anzeigen
    .....
    Den Minijob muß ich eintragen, da hier Rentenversicherungsbeiträge bezahlt wurden.
    ....
    Hallo HUGOLES,

    den Minijob musst du trotzdem nicht eintragen, die bescheinigten Beiträge kommen lt. Eingabehilfe hierhin ->
    Wenn Sie im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung eigene Beiträge geleistet haben, können Sie den Arbeitnehmeranteil in Zeile 6 und den pauschalen Arbeitgeberanteil in Zeile 10 eintragen.

    Kann ich aus eigener Erfahrung dir bestätigen, meine Frau hatte jahrelang einen Minijob pauschal besteuert und ich habe nur die Beiträge in die Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    Den Minijob muß ich eintragen, da hier Rentenversicherungsbeiträge bezahlt wurden.
    Wenn er pauschal versteuert wird, müssen aber nur die Beiträge zur Rentenversicherung erklärt werden, nicht die Einkünfte.

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  • HUGOLES
    antwortet
    Hab was gefunden. Anlage R, Seite 2, Leibrenten, Zeilen 14 - 20, werde aber noch das Finanzamt kontaktieren.
    Den Minijob muß ich eintragen, da hier Rentenversicherungsbeiträge bezahlt wurden.
    Gruß
    Hugoles

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  • Charlie24
    antwortet
    Es ist vorgeschrieben, dass die Nummer der Leistungsmitteilung angegeben werden muss. Ohne die ist eine Zuordnung zur Anlage R schwierig.

    Ein pauschal versteuerter Minijob gehört überhaupt nicht in die Steuererklärung, andernfalls gibt es dafür eine Lohnsteuerbescheinigung.

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  • HUGOLES
    antwortet
    Nein, nur den Text, den ich abgeschrieben habe, stand auf der Mitteilung. Schon bei der Versicherung angerufen, keiner konnte mir weiter helfen.
    Gruß
    Hugoles

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  • Charlie24
    antwortet
    Eine Nummer enthält die Leistungsmitteilung auch nicht? Nummer 1 oder 2 usw.

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  • HUGOLES
    hat ein Thema erstellt Rentenbezugsmitteilung nach § 22a EStG.

    Rentenbezugsmitteilung nach § 22a EStG

    Hallo zusammen,
    gerade Mitteilung von der Sparkassenversicherung aus Briefkasten gezogen. Schreiben wie folgt: nach ³ 22a Einkommenssteuergesetz sind wir verpflichtet, die ausgezahlten Leistungen zu melden. Wir senden jährlich eine sogenannte Rentenbezugsmitteilung an die "Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen", zur Weiterleitung an die Landesfinanzbehörde. Wir haben € 295,80 an die ZfA gemeldet. Bitte berücksichtigen sie diesen Betrag ggf. bei der Einkommenssteuererklärung und ergänzen sie die Anlage R entsprechend.
    Meine Frau bezieht keine Rente, arbeitet nur auf € 450,00 - Basis. Wo ist das einzutragen? Versicherung hat weder Seiten- noch Zeilennummer angegeben.
    Gruß
    Hugoles
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