Zitat von HUGOLES
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Keine Ankündigung bisher.
Rentenbezugsmitteilung nach § 22a EStG
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Mach schon mit Elster, bin aber noch nicht so konform im bedienen. Kann nur besser werden.
Gruß
Hugoles
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Zitat von HUGOLES Beitrag anzeigen.....
Den Minijob muß ich eintragen, da hier Rentenversicherungsbeiträge bezahlt wurden.
....
den Minijob musst du trotzdem nicht eintragen, die bescheinigten Beiträge kommen lt. Eingabehilfe hierhin ->
Wenn Sie im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung eigene Beiträge geleistet haben, können Sie den Arbeitnehmeranteil in Zeile 6 und den pauschalen Arbeitgeberanteil in Zeile 10 eintragen.
Kann ich aus eigener Erfahrung dir bestätigen, meine Frau hatte jahrelang einen Minijob pauschal besteuert und ich habe nur die Beiträge in die Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen.
Tschüß
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Den Minijob muß ich eintragen, da hier Rentenversicherungsbeiträge bezahlt wurden.
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Hab was gefunden. Anlage R, Seite 2, Leibrenten, Zeilen 14 - 20, werde aber noch das Finanzamt kontaktieren.
Den Minijob muß ich eintragen, da hier Rentenversicherungsbeiträge bezahlt wurden.
Gruß
Hugoles
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Es ist vorgeschrieben, dass die Nummer der Leistungsmitteilung angegeben werden muss. Ohne die ist eine Zuordnung zur Anlage R schwierig.
Ein pauschal versteuerter Minijob gehört überhaupt nicht in die Steuererklärung, andernfalls gibt es dafür eine Lohnsteuerbescheinigung.
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Nein, nur den Text, den ich abgeschrieben habe, stand auf der Mitteilung. Schon bei der Versicherung angerufen, keiner konnte mir weiter helfen.
Gruß
Hugoles
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Eine Nummer enthält die Leistungsmitteilung auch nicht? Nummer 1 oder 2 usw.
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Rentenbezugsmitteilung nach § 22a EStG
Hallo zusammen,
gerade Mitteilung von der Sparkassenversicherung aus Briefkasten gezogen. Schreiben wie folgt: nach ³ 22a Einkommenssteuergesetz sind wir verpflichtet, die ausgezahlten Leistungen zu melden. Wir senden jährlich eine sogenannte Rentenbezugsmitteilung an die "Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen", zur Weiterleitung an die Landesfinanzbehörde. Wir haben € 295,80 an die ZfA gemeldet. Bitte berücksichtigen sie diesen Betrag ggf. bei der Einkommenssteuererklärung und ergänzen sie die Anlage R entsprechend.
Meine Frau bezieht keine Rente, arbeitet nur auf € 450,00 - Basis. Wo ist das einzutragen? Versicherung hat weder Seiten- noch Zeilennummer angegeben.
Gruß
HugolesStichworte: -
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