Zitat von Charlie24
Beitrag anzeigen
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Umsatzsteuer private Kfz Nutzung
Einklappen
X
-
Echte steuerbefreite Einnahmen nach § 4 UStG müssen in der Voranmeldung angegeben werden, der umsatzsteuerfreie Anteil der privaten KFZ-Nutzung jedoch nicht,
in der EÜR natürlich schon.
- Likes 1
Einen Kommentar schreiben:
-
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenIch wüsste jetzt nicht, wo die einzutragen wären.
Mal Spaß bei Seite: Also ich lasse diese Daten also einfach außen vor in Voranmeldung, da diese hier keinen Einfluss hätten und daher nicht relevant sind? Einfluss haben diese "Zahlen" ja dann erst bei meiner EÜR am Jahresende.
Ich will ja nur sichergehen, dass ich hier nichts falsch mach. Tatsache ist ja, dass ich im Voranmeldungsformular streng genommen nicht die Mehrwertsteuer eintrage, sondern die Nettobeträge und das Formular die entsprechende MwSt-Beträge selbst errechnet, daher bin ich auf den Gedanken gekommen, dass ich auch für MwSt-freie Einnahmen/Ausgaben eintragen muss. Hatte ich halt bisher noch keinen Fall
Einen Kommentar schreiben:
-
Muss ich Mehrwertsteuerbefreiten Daten überhaupt irgendwo eintragen?
Einen Kommentar schreiben:
-
Sorry, dass ich diesen Beitrag aus der Versenkung hole, aber ich glaube es ergibt Sinn, mich hier anzuschließen.
Thema: Umsatzsteuervoranmeldung und ein geleastes Auto.
Hintergrund: Ich führe ein Fahrtenbuch, da ich das Auto größtenteils für mein Gewerbe nutze und eher wenig KM privat fahre.
Jetzt habe ich die Kosten und die geldwerten Vorteile (fiktiven Umsätze) anteilig errechnet und auch nach Mehrwertsteuerpflichtig und mehrwertsteuerfrei aufgeteilt.
Klar, die 19% Geschichten trage ich in Kennzahl 81 bzw. Kennzahl 66 ein – die Frage ist nun, wo ich entsprechende Daten ohne Mehrwertsteuer eintrage?
Bzw: Muss ich Mehrwertsteuerbefreiten Daten überhaupt irgendwo eintragen? Denn der Saldo dürfte sich ja eigentlich nicht ändern? Oder mach hier einen Denkfehler?
Vielen Dank für eure Unterstützung!
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Umsatzsteuer private Kfz Nutzung
Zeile 40, Kennzahl 179 ist bei der Umsatzsteuererklärung schon richtig.
In der Voranmeldung ist es, wie hier bereits richtig geschrieben, die Kennzahl 81.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Umsatzsteuer private Kfz Nutzung
Hallo mhanft,
wo bist du unterwegs in welchem Formular ?
In der Umsatzsteuererklärung Zeile 40 bzw. Kennziffer 179 steht ->Unentgeltliche Wertabgaben b.)Sonstige Leistungen nach § 3 Abs.9a UStG
Tschüß
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Umsatzsteuer private Kfz Nutzung
Zitat von holzgoe Beitrag anzeigenalso in der Umsatzsteuererklärung ist das ganz normal die Zeile 38 oder Kennziffer 177 Lieferungen und sonstige Leistungen zu 19 Prozent.
Falls nicht, warum nicht?
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Umsatzsteuer private Kfz Nutzung
Hallo novi,
also in der Umsatzsteuererklärung ist das ganz normal die Zeile 38 oder Kennziffer 177 Lieferungen und sonstige Leistungen zu 19 Prozent.
In der EÜR wäre das separat unter Betriebseinnahmen Seite 1 Zeile 19 oder Kennziffer 106 einzutragen (..aber danach hast du ja nicht gefragt)
Tschüß
- - - Aktualisiert - - -
Zitat von novi Beitrag anzeigenBitte für beides.
und in der Umsatzsteuer-Voranmeldung wäre das die Zeile 26 bzw. Kennziffer 81.
Tschüß
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Umsatzsteuer private Kfz Nutzung
Das ist unterschiedlich, je nachdem ob es sich um die Jahreserklärung oder um die Voranmeldung handelt.
Einen Kommentar schreiben:
-
Umsatzsteuer private Kfz Nutzung
Hallo,
wo trage ich im Elsterformular-Umsatzsteuer die Umsatzsteuer für die private Kfz Nutzung ein ?
DankeStichworte: -
Einen Kommentar schreiben: