Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

ESt 2019 Übertragungsprotokoll

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    ESt 2019 Übertragungsprotokoll

    Nach Erstellen und Übertragung der ESt Erklärung für 2019 mit Elster Formular habe ich das Übertragungsprotokoll ausgedruckt. Dort habe ich auf der letzten Seite erstmalig mehrere Hinweise gelesen.
    Irritiert hat mich der "Hinweis für den Datenübermittler" (bin ich wohl?), nachdem ich "die Daten der anderen Person unverzüglich zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen" habe. Das ist mir in den Vorjahren nicht mitgeteilt worden.
    An wen muss hier wer was (und wie?) zur Verfügung stellen?

    #2
    Hallo,

    Falls du für jemanden anders eine Erklärung übermittelt hast, sollst du dieser Person das Protokollvorlegen
    Ist nur ein Hinweis. Was verstehst du hier nicht?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Außerdem musst Du natürlich Deinem Ehegatten die übermittelten Daten bekannt machen, solltest Du die Erklärung für eine Zusammenveranlagung gesendet haben.

      Kommentar


        #4
        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Hallo,

        Falls du für jemanden anders eine Erklärung übermittelt hast, sollst du dieser Person das Protokollvorlegen
        Ist nur ein Hinweis. Was verstehst du hier nicht?

        Gruß FIGUL
        Die Est Erklärung gilt für mich und meine Frau. Der muss ich das Protokoll nicht vorlegen.
        Ich vermute, dass das Finanzamt die Unterlagen, die meine Frau betreffen, unverzüglich haben will. Das war aber bisher (seit 2010) nie so. Warum jetzt?
        Und bedeutet das, dass vorher beim Finanzamt keine Bearbeitung erfolgt?

        Kommentar


          #5
          Hallo,

          nochmals für dich zum Mitschreiben
          Anhand des zur elektronischen Authentifizierung verwendeten Zertifikats wird der zweifelsfreie Ausweis des Datenübermittlers gegenüber der Finanzverwaltung gewährleistet. Bei der Übermittlung für einen Dritten müssen die Daten dem “Dritten“ (Auftraggeber) in einer für ihn leicht nachprüfbaren Form zur Verfügung gestellt werden.
          Jetzt verstanden?

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

          Kommentar


            #6
            Ja, und wie gesagt, Deine Frau muss natürlich wissen was Du - auch in Ihrem Namen - übermittelt hast.

            Kommentar


              #7
              Danke FIGUL und L.E.Fant,
              die Frau weiß alles (steht neben mir). Und gegenüber dem Finanzamt habe ich mich ja identifiziert (Zertifikat etc.).
              Ich hatte mich bloß gewundert, dass beim Ausdruck meiner Einkommensteuererklärung eine mir bis dato unbekannte Seite beigefügt war, obwohl sich an der Einkommensteuerklärung in den letzten 15 Jahren nichts geändert hatte.
              Gruß axlmiets

              Kommentar

              Lädt...
              X