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EÜR bei ehrenamtlichen Tätigkeit (Gemeinderat)

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: EÜR bei ehrenamtlichen Tätigkeit (Gemeinderat)

    Wobei man natürlich bei einer Tätigkeit als Gemeinderat schon die speziellen Erlasse zu § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG berücksichtigen sollte!

    Das ist aber kein Thema der elektronischen Steuererklärung!

    https://www.steuernetz.de/lexikon/eh...che-taetigkeit

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  • Georg77
    antwortet
    AW: EÜR bei ehrenamtlichen Tätigkeit (Gemeinderat)

    Vielen Dank!

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  • Picard777
    antwortet
    AW: EÜR bei ehrenamtlichen Tätigkeit (Gemeinderat)

    Der Vollständigkeit halber: Die Einnahmen kommen ganz normal in den Einnahmenbereich, meist in Zeile 11. Und in Zeile 23 dann der Betrag, der davon steuerfrei ist, also meist der selbe Betrag, höchstens 2.400 €.

    In der Einkommensteuererklärung in der Anlage S läuft das Spiel ähnlich. In Zeile 10 kommt der Gewinn NACH Abzug des steuerfreien Betrags, also häufig 0 €. Und in Zeile 44 stellst Du die Rechnung dar.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: EÜR bei ehrenamtlichen Tätigkeit (Gemeinderat)

    Ich würde diesen Freibetrag auf der Anlage EÜR in Zeile 23 bei Kennzahl 190 eintragen.

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  • Georg77
    hat ein Thema erstellt EÜR bei ehrenamtlichen Tätigkeit (Gemeinderat).

    EÜR bei ehrenamtlichen Tätigkeit (Gemeinderat)

    Hallo liebe Forum-Mitglieder,

    für den Veranlagungszeitraum 2017 muss die EÜR online eingereicht werden.

    Ich erhalte eine Aufwandsentschädigung für meine Tätigkeit als Gemeinderatsmitglied. Bis zu einer Summe von 2.400,- EUR ist diese Tätigkeit von der Steuer befreit.

    Kann mir jemand sagen, wo ich diesen Freibetrag in der EÜR eintragen kann?
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