AW: EÜR bei ehrenamtlichen Tätigkeit (Gemeinderat)
Wobei man natürlich bei einer Tätigkeit als Gemeinderat schon die speziellen Erlasse zu § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG berücksichtigen sollte!
Das ist aber kein Thema der elektronischen Steuererklärung!
https://www.steuernetz.de/lexikon/eh...che-taetigkeit
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EÜR bei ehrenamtlichen Tätigkeit (Gemeinderat)
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AW: EÜR bei ehrenamtlichen Tätigkeit (Gemeinderat)
Vielen Dank!
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AW: EÜR bei ehrenamtlichen Tätigkeit (Gemeinderat)
Der Vollständigkeit halber: Die Einnahmen kommen ganz normal in den Einnahmenbereich, meist in Zeile 11. Und in Zeile 23 dann der Betrag, der davon steuerfrei ist, also meist der selbe Betrag, höchstens 2.400 €.
In der Einkommensteuererklärung in der Anlage S läuft das Spiel ähnlich. In Zeile 10 kommt der Gewinn NACH Abzug des steuerfreien Betrags, also häufig 0 €. Und in Zeile 44 stellst Du die Rechnung dar.
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Ein Gast antworteteAW: EÜR bei ehrenamtlichen Tätigkeit (Gemeinderat)
Ich würde diesen Freibetrag auf der Anlage EÜR in Zeile 23 bei Kennzahl 190 eintragen.
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EÜR bei ehrenamtlichen Tätigkeit (Gemeinderat)
Hallo liebe Forum-Mitglieder,
für den Veranlagungszeitraum 2017 muss die EÜR online eingereicht werden.
Ich erhalte eine Aufwandsentschädigung für meine Tätigkeit als Gemeinderatsmitglied. Bis zu einer Summe von 2.400,- EUR ist diese Tätigkeit von der Steuer befreit.
Kann mir jemand sagen, wo ich diesen Freibetrag in der EÜR eintragen kann?Stichworte: -
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