AW: Nachträgliche Kosten beendete Selbständigkeit
Und wie wäre es, wenn Sie sich mit Ihrem Problem direkt an Ihr Finanzamt wenden, das letztlich auch dafür zuständig ist. Dort sind Sie auf jeden Fall damil zielgerichteter besser aufgehoben als hier.
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Ein Gast antwortete
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AW: Nachträgliche Kosten beendete Selbständigkeit
Hallo,
du machst eine ganz normale Erklärung für Gewerbetreibende, also EÜR und Anlage G (oder S, je nach dem was es war).
Der fragliche Betrag ist eine gewöhnliche Betriebsausgabe.
Stefan
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AW: Nachträgliche Kosten beendete Selbständigkeit
Weiß der Teufel um was es jetzt noch geht. Die Einnahmeüberschussrechnung? Die Umsatzsteuererklärung? Anlage G zur Einkommensteuererklärung? Oder Anlage G zur Feststellungserklärung?
Kannst Du alles mit Elster machen.
Und jetzt, da Du ungefähr weißt um welches Formular es geht, nur noch die passenden Zeilen ausfüllen
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AW: Nachträgliche Kosten beendete Selbständigkeit
Bin etwas spät dran und mache bis zum 30. also dieses WE meine Erklärung Würde mich also dennoch über eine Antwort freuen.
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AW: Nachträgliche Kosten beendete Selbständigkeit
Zitat von ut2k3 Beitrag anzeigenHallo zusammen,
meine Selbständigkeit habe ich seit 2014 beendet. Dort habe ich ein Unternehmen betreut das durch einen Fehler von mir verklagt worden ist. Dieser Prozess hat sich ewig bis Ende 2017 hingezogen ... mit dem ehemaligen Kunden habe ich mich aussergerichtlich über eine Zahlung geeinigt.
Ein Freund der Steuerberater ist - nur leider gerade im Urlaub nicht erreichbar ist - meinte zu mir, dass ich das Rückwirkend auf die schon beendete Selbständigkeit Geltend machen kann. Ich muss nur eine bestimmte Anlage in der Steuererklärung ausfüllen.
Leider habe ich mir das damals nicht notiert. Habt ihr eine Idee in welcher Anlage ich diese Kosten im Rahmen meiner alten Selbständigkeit geltend machen kann? Nachweise über das gerichtliche / Einigung habe ich für das FA und würde ich natürlich auch beilegen.
Danke im Voraus.
Hallo,
dein Freund wird doch wieder aus dem Urlaub zurückkommen oder?
Gruß FIGUL
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Nachträgliche Kosten beendete Selbständigkeit
Hallo zusammen,
meine Selbständigkeit habe ich seit 2014 beendet. Dort habe ich ein Unternehmen betreut das durch einen Fehler von mir verklagt worden ist. Dieser Prozess hat sich ewig bis Ende 2017 hingezogen ... mit dem ehemaligen Kunden habe ich mich aussergerichtlich über eine Zahlung geeinigt.
Ein Freund der Steuerberater ist - nur leider gerade im Urlaub nicht erreichbar ist - meinte zu mir, dass ich das Rückwirkend auf die schon beendete Selbständigkeit Geltend machen kann. Ich muss nur eine bestimmte Anlage in der Steuererklärung ausfüllen.
Leider habe ich mir das damals nicht notiert. Habt ihr eine Idee in welcher Anlage ich diese Kosten im Rahmen meiner alten Selbständigkeit geltend machen kann? Nachweise über das gerichtliche / Einigung habe ich für das FA und würde ich natürlich auch beilegen.
Danke im Voraus.Stichworte: -
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