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Anlage V - Angaben zur Wohnfläche und Nutzung

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    Anlage V - Angaben zur Wohnfläche und Nutzung

    Hallo zusammen,

    ich sitze gerade an meiner Steuererklärung und komme bei der Anlage V (Angaben zur Wohnfläche und Nutzung) nicht weiter.

    Es geht hier um folgenden Punkt:

    "Das in Zeile 4 bezeichnete Objekt wird ganz oder teilweise kurzfristig vermietet" (JA/NEIN)

    Ich vermiete eine Wohnung bei mir im Haus. Muss ich hier JA oder NEIN angeben.
    Aktuell verstehe ich nicht genau, worauf die Frage abzielt. Das Wort "kurzfristig" irritiert mich sehr.

    Es wäre sehr nett, wenn mir jemand diesen Punkt erklären könnte.

    Danke in voraus!








    #2
    Die zutreffende Antwort ist NEIN. Die Fragestellung bezieht sich auf Airbnb und Co.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für Ihre Antwort!
      Jetzt habe ich es auch verstanden.

      Gruß

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        #4
        Eine kurzfristige Vermietung würde auch vorliegen, wenn der Mietvertrag auf einen Zeitraum von weniger als einem Jahr befristet wird (z.B. wegen eine anschließend beabsichtigten Selbstnutzung).

        Aber der hauptsächliche Sinn dieser neuen Abfrage ist wie Charlie24 schon anmerkte, die Erfassung von AirBnB Fällen, welche bislang oftmals nicht oder nicht zutreffend erklärt wurden.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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          #5
          Vielen Dank für Ihre Antwort. Hätte ich die Erklärung irgendwo nachlesen können?

          Gruß

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            #6
            Vielen Dank für Ihre Antwort. Hätte ich die Erklärung irgendwo nachlesen können?
            In der amtlichen Anleitung zur Anlage V findet man dazu nichts. Die Fragen selbst sind doch verständlich formuliert.

            Die Fragen nach der Vermietung an Angehörige bzw. als Ferienwohnung wurden auch bisher schon gestellt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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