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Anlage KAP, Gewinne/Verluste ausl. Broker (DeGiro)

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  • reckoner
    antwortet
    Hallo,

    ach ja, sorry, ich hatte vergessen wie das bei ElsterFormular ist, ich arbeite nicht mehr mit der Software.

    Da diese Bescheinigungen eh' nicht an das Finanzamt übertragen werden kannst du dir da eine eigene basteln (die Zeilen 15ff und 52 musst du aber noch direkt ins Formular eintragen).

    EDIT: Ich hab' es mir jetzt doch mal angeschaut, weil ich noch dunkle Erinnerungen hatte. Und wirklich, die Zeile 52 kann man auch nicht frei eintragen. Also musst du diesen Betrag auch mit in die selbstgebastelte Steuerbescheinigung packen (wie schon angedeutet sieht das niemand, es werden nur die Werte direkt im Formular übertragen).
    Was für ein Mist übrigens, gerade wer nur Erträge im Ausland hat hat doch mit gewisser Wahrscheinlichkeit auch Quellensteuern gezahlt, eintragen kann er diese aber nur mit dem genannten Trick.

    Stefan
    Zuletzt geändert von reckoner; 19.03.2020, 19:28.

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  • Andy30
    antwortet
    Zeile 7 geht (korrigierte Beträge), aber Zeilen 48ff können nicht ausgefüllt werden, weil automatisch aus den angelegten Steuerbescheinigungen übernommen. Soll ich also für DeGiro eine solche "Steuerbescheinigung" (obwohl nicht vorhanden) anlegen und dort alles eintragen?

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  • reckoner
    antwortet
    Hallo,

    in diversen Foren wurde herausgearbeitet, dass es folgendermaßen erklärt werden sollte:

    Dividenden von inländischen AGs in Zeile 7, die davon abgeführten Steuern in Zeile 48f.

    Alles andere, also ausländische Kapitalerträge sowie auch Kursgewinne/verluste von inländische AGs gehört in Zeile 15ff; ausländische Quellensteuern ggf. in Zeile 52 (aber nur die Anrechenbaren, das ist ja von Land zu Land unterschiedlich).

    Problematisch könnte es werden wenn das Finanzamt eine Steuerbescheinigung über die Abgeltungsteuer verlangt. Imho ist das rechtswidrig, soll aber schon vorgekommen sein.

    Stefan

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  • Andy30
    hat ein Thema erstellt Anlage KAP, Gewinne/Verluste ausl. Broker (DeGiro).

    Anlage KAP, Gewinne/Verluste ausl. Broker (DeGiro)

    Von DeGiro bekommt man keine "richtige" Steuerbesheinigung", sondern nur eine "Jahresübersicht".
    Trägt man die ausgewiesenen Werte dann manuell in die Anlage KAP (Zeilen 15 ff.) ein oder legt man eine weitere "Steuerbescheinigung 2019" an und trägt's dort ein?
    Manuell kann man nämlich die Quellensteuern für eine deutsches Wertpapier nicht in Zeilen 51/52 eintragen.
    Und woher weiß ich, ob es sich bei der ausgewiesenen Quellensteuer beim deutschen Wertpapier um "angerechnete ausländische Steuern" (Zeile 51) oder um "anrechenbare ausl. Steuer" (Zeile 52) handelt?
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