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Anlage Unterhalt 49 sonstige Einkünfte der unterhaltenen Person: Selbständigkeit
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AW: Anlage Unterhalt 49 sonstige Einkünfte der unterhaltenen Person: Selbständigkeit
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Ein Gast antworteteAW: Anlage Unterhalt 49 sonstige Einkünfte der unterhaltenen Person: Selbständigkeit
Die Anlage Unterhalt ist Teil einer Steuererklärung. Hier gelten ausschliesslich steuerliche Definitonen. Der Gewinn ermittelt sich nach steuerrechtlichen Vorschriften.
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AW: Anlage Unterhalt 49 sonstige Einkünfte der unterhaltenen Person: Selbständigkeit
Zitat von korsika Beitrag anzeigenGewinn ist der Unterschied zwischen den Betriebseinnahmen und den Betriebsausgaben. Bei den Betriebsausgaben ist die Abschreibung - AFA - bereits berücksichtigt. Der so ermittelte Gewinn ist so dann auch im Steuerbescheid der unterhaltenen Person so enthalten.
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Ein Gast antworteteAW: Anlage Unterhalt 49 sonstige Einkünfte der unterhaltenen Person: Selbständigkeit
Gewinn ist der Unterschied zwischen den Betriebseinnahmen und den Betriebsausgaben. Bei den Betriebsausgaben ist die Abschreibung - AFA - bereits berücksichtigt. Der so ermittelte Gewinn ist so dann auch im Steuerbescheid der unterhaltenen Person so enthalten.
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mandarin1 hat ein Thema erstellt Anlage Unterhalt 49 sonstige Einkünfte der unterhaltenen Person: Selbständigkeit.Anlage Unterhalt 49 sonstige Einkünfte der unterhaltenen Person: Selbständigkeit
Hallo,
wie muss ich den Gewinn berechnen der unterhaltenen Person wenn diese selbständig ist? Sozialrechtlich wie zB bei ALG2 (also ohne auch alte AFA dafür aber gesamter tatsächlicher Aufwand während des entsprechenden Unterhaltszeitraums sofort in voller Höhe gewinnmindernd) oder einfach der steuerliche Gewinn laut Steuerbescheid der unterhaltenen Person (dann "normal" Afa etc.)?
DankeStichworte: -
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