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Steuerbescheide 2015 u 2016 vom 19.10.2018 - keine Bescheidabholung möglich

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Steuerbescheide 2015 u 2016 vom 19.10.2018 - keine Bescheidabholung möglich

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    .
    Der Sachbearbeiter hat das damit erklärt, dass er die Bearbeitung schon abgeschlossen hatte, bevor das Schreiben mit dem Widerruf auf seinem Schreibtisch gelandet ist.
    Hallo,

    wenn ich am 19.10.2018 eine Erklärung fertigmache, kommt der Bescheid nicht vor dem 29.10.2018 beim Steuerpflichtigen an.
    Bekomme ich am 22.10. einen Widerruf der Empfangsvollmacht geht der Bescheid unaufhaltbar an den "falschen" Empfänger und keiner kann was dafür.

    Tschüß

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  • cjp
    antwortet
    AW: Steuerbescheide 2015 u 2016 vom 19.10.2018 - keine Bescheidabholung möglich

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Ich teile deine Auffassung! Bei den Papierbescheiden läuft es nach meiner Erfahrung tatsächlich so. Da wird nicht nachgefragt, ob eine früher erteilte Zustellvollmacht noch gültig ist.

    Ich habe erst vor einigen Wochen den Fall gehabt, dass ein Steuerbescheid noch dem Steuerberater zugestellt wurde, obwohl der schriftliche Widerruf der Zustellvollmacht dem Finanzamt bereits vorlag.
    Der Sachbearbeiter hat das damit erklärt, dass er die Bearbeitung schon abgeschlossen hatte, bevor das Schreiben mit dem Widerruf auf seinem Schreibtisch gelandet ist.
    So ist es. Eine gewisse Laufzeit gab und gibt es schon immer - wie in jedem größeren Betrieb. Die Änderung einer Zustellvollmacht wird sicherlich vordringlich bearbeitet, aber hexen kann niemand, zumal bei Zusatzbelastungen wegen Urlaubsvertretungen usw. Und nicht zuletzt beträgt zumindest in Bayern der Zeitabstand zwischen Rechentermin und automatischem Bescheidversand mehr als eine Woche (siehe Fußteil des Papierbescheids "Rt. ...").

    Das ist leider der große Nachteil der EDV: Alles wird dokumentiert, fast alles gilt als Grundsatzfrage, allseits herrscht -verständliche- Angst vor Fehlern. Da tragen wir als Bürger durchaus dazu bei, denn Fehler dürfen ja notfalls passieren, aber keinesfalls in unseren eigenen Angelegenheiten. Ergebnis? Änderungsbescheide maschinell bekannt zu geben ist zu riskant!!

    Dabei bin ich mir ziemlich sicher, dass die Bekanntgabe von Änderungsbescheiden im Rahmen der Zusammenarbeit der Steuerverwaltung mit der DATEV (Steuerberater-EDV) problemlos funktioniert.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuerbescheide 2015 u 2016 vom 19.10.2018 - keine Bescheidabholung möglich

    Rechtlich kann ich dem allerdings nicht so ganz folgen, denn aus meiner Sicht gilt die Abholvollmacht so lange, bis sie explizit widerrufen wird. Somit gilt sie auch für Änderungsbescheide.
    Bei den Papierbescheiden läuft es ja genauso.
    Ich teile deine Auffassung! Bei den Papierbescheiden läuft es nach meiner Erfahrung tatsächlich so. Da wird nicht nachgefragt, ob eine früher erteilte Zustellvollmacht noch gültig ist.

    Ich habe erst vor einigen Wochen den Fall gehabt, dass ein Steuerbescheid noch dem Steuerberater zugestellt wurde, obwohl der schriftliche Widerruf der Zustellvollmacht dem Finanzamt bereits vorlag.
    Der Sachbearbeiter hat das damit erklärt, dass er die Bearbeitung schon abgeschlossen hatte, bevor das Schreiben mit dem Widerruf auf seinem Schreibtisch gelandet ist.

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  • cjp
    antwortet
    AW: Steuerbescheide 2015 u 2016 vom 19.10.2018 - keine Bescheidabholung möglich

    Zitat von brauer Beitrag anzeigen
    Es werden künftig (zumindest vorübergehend) generell in allen Bundesländern keine Änderungsbescheide mehr Über den Abruf von Bescheiddaten angeboten.
    Eine Erklärung dazu: ... für alle anderen Länder werden voraussichtlich beginnend ab der 37.KW keine Bescheiddaten für Änderungsbescheide mehr bereitgestellt. ... Das gilt für jegliche Software, dh. egal ob die Übermittlung via ElsterFormular, Mein ELSTER oder eine kommerzielle Steuersoftware erfolgt ist.
    Lieber Administrator,
    besten Dank für die ausführliche und gut verständliche Begründung. Rechtlich kann ich dem allerdings nicht so ganz folgen, denn aus meiner Sicht gilt die Abholvollmacht so lange, bis sie explizit widerrufen wird. Somit gilt sie auch für Änderungsbescheide. Bei den Papierbescheiden läuft es ja genauso.

    Wir sind uns wahrscheinlich einig, dass das Abholen der Änderungsbescheide eine gute Sache war. Vielleicht kannst Du folgende Frage an die zuständigen Stellen weitergeben:
    Könnte man die Abholung von Änderungsbescheiden nicht bereits im Rahmen der Abholvollmacht als ausdrücklich genehmigt unterbringen? Evtl. auch mit entsprechender Fragestellung, damit die Vollmachtgeber das Problem erkennen können. Wenn das unterschrieben ist, kann die Steuerverwaltung die Änderungsbescheide so lange an den benannten Empfänger zustellen bis ein ausdrücklicher Widerruf erfolgt.
    Die gleiche Frage stellt sich übrigens schon beim Online-Erstbescheid: Wenn dem Steuerberater alsbald nach Abgabe der Steuererklärung das Mandat entzogen wird, dürfte ihm der Erstbescheid -eigentlich- gar nicht mehr zugestellt werden.
    Viele Grüße
    cjp

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuerbescheide 2015 u 2016 vom 19.10.2018 - keine Bescheidabholung möglich

    Da hatte ich mit meiner Bescheiddatenabholung am 16.08.2018 dann quasi noch Glück.

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  • brauer
    antwortet
    AW: Steuerbescheide 2015 u 2016 vom 19.10.2018 - keine Bescheidabholung möglich

    Es werden künftig (zumindest vorübergehend) generell in allen Bundesländern keine Änderungsbescheide mehr über den Abruf von Bescheiddaten angeboten.

    Eine Erklärung dazu:
    Die Bereitstellung von Bescheiddaten erfolgt stets an den ursprünglichen Datenübermittler. Da aufgrund dieser Systematik Änderungen von Empfangsvollmachten im Zeitraum zwischen Bekanntgabe des Erstbescheids und Bekanntgabe des Änderungsbescheids unter Umständen keine Auswirkung auf die Bereitstellung der Bescheiddaten haben, kann es zu Fällen kommen, bei denen ein ehemaliger Datenübermittler, trotz Widerruf der Vollmacht, Bescheiddaten für Jahre, in denen (vor entsprechendem Widerruf) eine wirksame Bevollmächtigung vorlag, erhält.

    Daher wird für Änderungsbescheide die Bereitstellung der Bescheiddaten im Rahmen der Bescheiddatenübermittlung - zumindest vorübergehend - zur Wahrung des § 30 AO (Steuergeheimnis) und zur Vermeidung von Datenpannen nach Art 33 der DSGVO unterbunden. Die Programmänderungen werden in allen Ländern voraussichtlich im Zeitraum Ende August bis Mitte September eingesetzt (genauere Terminangaben sind leider nicht möglich, da der Programmeinsatz länderspezifisch erfolgt). Das bedeutet:

    - für die Länder Hessen und Niedersachsen ergibt sich keine Änderung, hier wurden keine Bescheiddaten für Änderungsbescheide bereitgestellt,
    - für alle anderen Länder werden voraussichtlich beginnend ab der 37.KW keine Bescheiddaten für Änderungsbescheide mehr bereitgestellt.


    Viele Grüße
    brauer

    EDIT:
    Noch als Ergänzung: Das gilt für jegliche Software, dh. egal ob die Übermittlung via ElsterFormular, Mein ELSTER oder eine kommerzielle Steuersoftware erfolgt ist.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Steuerbescheide 2015 u 2016 vom 19.10.2018 - keine Bescheidabholung möglich

    Zitat von cjp Beitrag anzeigen
    [Zitat:] Wenn diese Funktionalität nun nicht mehr unterstützt wird, halte ich das für einen deutlichen Rückschritt.

    .
    Hallo cjp,

    wer sagt das ?

    Tschüß

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  • cjp
    antwortet
    AW: Steuerbescheide 2015 u 2016 vom 19.10.2018 - keine Bescheidabholung möglich

    [Zitat:] Es gibt Bundesländer -wie z.B. Hessen-, in denen die Bescheiddatenabholung nur für den ERSTbescheid möglich ist, nicht aber für alle 397 Änderungsbescheide. Aus Deinen Beiträgen und Deinem Profil ist leider nicht ersichtlich, in welchem Bundesland Dein Finanzamt liegt. Wenn das daher z.B. Hessen sein sollte, sollte sich damit Deine Frage erledigt haben.[Zitat Ende]

    Besten Dank für alle Rückmeldungen.
    Ich bin in Bayern. Da hatte ich bisher bei Bedarf sofort den aktuell gültigen Steuerbescheid auf dem Bildschirm. Und außerdem den aktualisierten Vergleich mit der Steuererklärung. Wenn diese Funktionalität nun nicht mehr unterstützt wird, halte ich das für einen deutlichen Rückschritt.

    Die Kontrolle ist gar nicht das große Problem: Da ziehe ich dann eben den vorherigen Bescheid aus dem Aktenordner und lege den Änderungsbescheid daneben - die Steinzeit lässt grüßen. Aber wenn ich in zwei Jahren mal den letztgültigen Bescheid 2014 anschauen will, dann muss ich den betreffenden Aktenordner im Keller suchen und dort herumblättern. EDV stelle ich mir etwas komfortabler vor - zumal der Steuerverwaltung ja sämtliche Daten vorliegen.

    Nun bin ich gespannt, ob das ElsterPortal ebenfalls davon Abstand nimmt, die Änderung von Steuerbescheiden zu kommunizieren. Hoffentlich kann ich dann bei Ergehen eines Änderungsbescheids wenigstens den im Portal herumliegenden Erstbescheid als nicht mehr gültig markieren?! Mir scheint, ich muss die Aktenordner wieder griffbereit legen, bis die Programmierung das Thema irgendwann in den Griff bekommt.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuerbescheide 2015 u 2016 vom 19.10.2018 - keine Bescheidabholung möglich

    Ich schätze mal andere Bundesländer machen es ähnlich für eine gewisse Übergangszeit.
    Mein Änderungsbescheid vom August 2018 für das Jahr 2014 betraf auch die Neuberechnung der Eigenbelastung für agB. Da wurden in Bayern die Daten noch bereitgestellt.

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  • Hendrik93
    antwortet
    AW: Steuerbescheide 2015 u 2016 vom 19.10.2018 - keine Bescheidabholung möglich

    Also in Thüringen ist es zumindest so, dass seit Anfang September wegen der zahlreichen Änderungsbescheide bei den außergewöhnlichen Belastungen die Bescheiddaten für Änderungen nicht mehr bereitgestellt werden. Hintergrund ist, dass nicht versehentlich der frühere Steuerberater die Daten erhält obwohl keine Vertretung mehr besteht.
    Ich schätze mal andere Bundesländer machen es ähnlich für eine gewisse Übergangszeit.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuerbescheide 2015 u 2016 vom 19.10.2018 - keine Bescheidabholung möglich

    Wurde ElsterFormular hier bewusst unkomfortabler gemacht, damit man zum ElsterPortal wechselt?
    Nochmal: Wenn du keine Benachrichtigung über geänderte Bescheiddaten erhalten hast, hat das doch nichts mit ElsterFormular zu tun!

    ElsterFormular kann geänderte Bescheiddaten problemlos abholen, wenn sie denn bereitgestellt werden. Die Bereitstellung ist allein Sache des Finanzamts.
    Angehängte Dateien

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Steuerbescheide 2015 u 2016 vom 19.10.2018 - keine Bescheidabholung möglich

    Es gibt Bundesländer -wie z.B. Hessen-, in denen die Bescheiddatenabholung nur für den ERSTbescheid möglich ist, nicht aber für alle 397 Änderungsbescheide. Aus Deinen Beiträgen und Deinem Profil ist leider nicht ersichtlich, in welchem Bundesland Dein Finanzamt liegt. Wenn das daher z.B. Hessen sein sollte, sollte sich damit Deine Frage erledigt haben.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Steuerbescheide 2015 u 2016 vom 19.10.2018 - keine Bescheidabholung möglich

    Zitat von cjp Beitrag anzeigen
    ......Wurde ElsterFormular hier bewusst unkomfortabler gemacht, damit man zum ElsterPortal wechselt? Aus meiner Sicht der falsche Weg: Seit der Erklärung 2017 arbeite ich sowieso mit dem Portal. Die alten Jahre tauchen dort aber nicht auf, so dass ich insoweit noch einige Zeit auf ElsterFormular angewiesen bin.
    Hallo cjp,

    Elsterformular wird nicht bewusst unkomfortabler gemacht, ist aber ein Auslaufmodell.
    Du hast doch aber auch die Möglichkeit gesendete alte Erklärungen nach MeinElster zu exportieren.
    Da du 2017 in MeinElster schon erledigt hast, kannst du mit dem Export des Jahres 2016 natürlich wenig anfangen, da du die Daten ja schon alle manuell eingegeben hast.

    Tschüß

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Steuerbescheide 2015 u 2016 vom 19.10.2018 - keine Bescheidabholung möglich

    Hallo,

    @cjp

    Zitat: Oder soll ich solche Bescheide künftig Zahl für Zahl mit meiner Erklärung bzw. dem vorherigen Bescheid "zu Fuß" abgleichen, bis ich dann entdecke, was geändert wurde?

    Das versteh ich überhaupt nicht.
    Wo ist da der Unterschied.
    Du musst hier und dort vergleichen. Eventueller Unterschied im Zeitaufwand
    (kommt darauf an, wie schnell du guckst) 20 Sekunden
    Dein Problem ist mir nicht bekannt- siehe Beitrag Charlie24

    Gruß FIGUL

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  • cjp
    antwortet
    AW: Steuerbescheide 2015 u 2016 vom 19.10.2018 - keine Bescheidabholung möglich

    Das verstehe ich jetzt leider nicht: Wenn Du einen geänderten Bescheid für 2014 bekommen hast, dann sind in dem doch jedenfalls neue Daten enthalten. Damit Du diesen neuen Bescheid mit Deinen Erklärungsdaten vergleichen kannst, müssen Dir die neuen Daten online zur Verfügung gestellt werden. Nur so kannst Du im Menüpunkt "Bescheid" > "Vergleich mit Steuererklärung" die Gegenüberstellung der Daten aufrufen. So war das bisher immer der Fall. Jedes Mal, wenn das FA einen Bescheid erstmalig erlassen oder später geändert hat, wurde das per ElsterFormular kommuniziert.

    In meinem Fall wurden nun die bisherigen Bescheide 2015 und 2016 abgeändert. Ich habe zwar nichts Neues eingegeben, weil das FA lediglich einen Grundlagenbescheid erhalten und eingearbeitet hat. Das hat in den vergangenen Jahren aber selbstverständlich dazu geführt, dass ich den neuen Bescheid online abholen und vergleichen konnte. Dieses Jahr, genauer per 19.10.2018, erhalte ich nun erstmalig geänderte Bescheide, die ich nicht elektronisch mit der Steuererklärung abgleichen kann. Ein echter Rückschritt!

    Wurde ElsterFormular hier bewusst unkomfortabler gemacht, damit man zum ElsterPortal wechselt? Aus meiner Sicht der falsche Weg: Seit der Erklärung 2017 arbeite ich sowieso mit dem Portal. Die alten Jahre tauchen dort aber nicht auf, so dass ich insoweit noch einige Zeit auf ElsterFormular angewiesen bin. Oder soll ich solche Bescheide künftig Zahl für Zahl mit meiner Erklärung bzw. dem vorherigen Bescheid "zu Fuß" abgleichen, bis ich dann entdecke, was geändert wurde? Die kurzen Textanmerkungen des FA im Bescheid sind da nicht unbedingt deutlich genug.

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