Zitat von Charlie24
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wenn ich am 19.10.2018 eine Erklärung fertigmache, kommt der Bescheid nicht vor dem 29.10.2018 beim Steuerpflichtigen an.
Bekomme ich am 22.10. einen Widerruf der Empfangsvollmacht geht der Bescheid unaufhaltbar an den "falschen" Empfänger und keiner kann was dafür.
Tschüß
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