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Widerspruch per Elsterformular - geht das?

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Widerspruch per Elsterformular - geht das?

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Der Regelungsinhalt von § 87a AO tangiert die elektronische Kommunikation per einfacher E-Mail nicht. Die wird von den Regelungen in § 87a AO nämlich gar nicht erfasst.

    Wann und unter welchen Voraussetzungen die Kommunikation per einfacher E-Mail zulässig ist, wird auf den Internetseiten der Bayerischen Finanzämter ausführlich erläutert:

    https://www.finanzamt.bayern.de/Ambe...on/default.php

    Antworten des Finanzamts per E-Mail sind da in der Regel nur bei ausdrücklicher Befreiung vom Steuergeheimnis möglich. Das steht bei den Erläuterungen ganz am Ende:

    Antwort des Finanzamts und Befreiung vom Steuergeheimnis

    Wegen der mangelnden Datensicherheit darf Ihnen das Finanzamt nur bei sehr allgemeinen Fragen per E-Mail antworten.
    Für die Übermittlung von Inhalten, die dem Steuergeheimnis, dem Amtsgeheimnis, oder dem Datenschutz unterliegen, muss das Finanzamt grundsätzlich auf sichere Kommunikationswege wie Brief, Fax oder Telefon ausweichen.

    Hiervon abweichend kann im Einzelfall das Finanzamt per E-Mail antworten, wenn der Steuerpflichtige oder sein steuerlicher Vertreter dies ausdrücklich wünscht und das Finanzamt durch schriftliche Erklärung
    insoweit vom Steuergeheimnis nach § 30 Absatz 4 Nummer 3 Abgabenordnung (AO) befreit. Einen entsprechenden Vordruck können Sie hier in unserer Rubrik Formulare herunterladen.
    Ich sage ja, das wird in den Ländern unterschiedlich gesehen. Bayern sieht es so, Hessen z.B. anders.

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  • Petz1900
    antwortet
    AW: Widerspruch per Elsterformular - geht das?

    Zitat von stiller Beitrag anzeigen
    Wie verträgt sich das mit dem Steuergeheimnis?
    Sehr gut sogar.

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  • stiller
    antwortet
    AW: Widerspruch per Elsterformular - geht das?

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Hallo,

    schwedisch?

    Gruß FIGUL
    es mag sein

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Widerspruch per Elsterformular - geht das?

    Zitat von stiller Beitrag anzeigen
    Wie verträgt sich das mit dem Steuergeheimnis?
    Hallo,

    schwedisch?

    Gruß FIGUL

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  • stiller
    antwortet
    AW: Widerspruch per Elsterformular - geht das?

    Zitat von Petz1900 Beitrag anzeigen
    Da hinken viele hinterher.

    Bei uns werden die mails in ein Sammelpostfach der zuständigen Arbeitseinheit weitergeleitet, jedenfalls die, die an die allgemeine Adresse geschickt werden. Die sind dort genau so zu bearbeiten wie der Papierpostlauf, nämlich am gleichen Tag. Auf das Sammelpostfach haben alle Bearbeiter der Arbeitseinheit Zugriff.

    Gibt man auf der homepage in ein bestimmtes Formular seine Steuernummer ein, werden die ohne Umweg über die Poststelle direkt dem Sammelpostfach zugeleitet.
    Wie verträgt sich das mit dem Steuergeheimnis?

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  • Petz1900
    antwortet
    AW: Widerspruch per Elsterformular - geht das?

    Da hinken viele hinterher.

    Bei uns werden die mails in ein Sammelpostfach der zuständigen Arbeitseinheit weitergeleitet, jedenfalls die, die an die allgemeine Adresse geschickt werden. Die sind dort genau so zu bearbeiten wie der Papierpostlauf, nämlich am gleichen Tag. Auf das Sammelpostfach haben alle Bearbeiter der Arbeitseinheit Zugriff.

    Gibt man auf der homepage in ein bestimmtes Formular seine Steuernummer ein, werden die ohne Umweg über die Poststelle direkt dem Sammelpostfach zugeleitet.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Widerspruch per Elsterformular - geht das?

    Im Übrigen zeigen meine praktischen Erfahrungen, dass die Kommunikation per E-Mail auch nicht unbedingt schnell ist.

    Man sendet in der Regel an die Poststelle. Die verteilt das aber nicht unbedingt per Weiterleitung an die Sachbearbeiter, sondern druckt das alles aus und gibt es in den Posteinlauf.

    Wenn das Finanzamt - wie im konkreten Fall - auf mehrere Dienstgebäude verteilt ist, kommt das frühestens am nächsten Tag bei dem zuständigen Sachbearbeiter an.

    Das habe ich Ende August erst wieder erlebt. Da wollte ein Sachbearbeiter noch einige Unterlagen, um einen Erbschaftsteuerfall noch vor dem Urlaub abschließen zu können.

    Letztlich habe ich ihm dann alle Unterlagen zusätzlich an die von ihm telefonisch mitgeteilte Telefaxnummer des Sachbereichs gefaxt. Das Fax hatte er dann 10 Minuten später auf dem Schreibtisch.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Widerspruch per Elsterformular - geht das?

    Hallo,

    Zitat Bayr. FA :Einen entsprechenden Vordruck können Sie hier in unserer Rubrik Formulare herunterladen.

    Jetzt ist alles klar.
    Das ausgefüllte Formular schicke ich dann zusammen mit dem"Widerspruch" per Post ans FA :-) ROFL

    Gruß FIGUL

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Widerspruch per Elsterformular - geht das?

    Der Regelungsinhalt von § 87a AO tangiert die elektronische Kommunikation per einfacher E-Mail nicht. Die wird von den Regelungen in § 87a AO nämlich gar nicht erfasst.

    Wann und unter welchen Voraussetzungen die Kommunikation per einfacher E-Mail zulässig ist, wird auf den Internetseiten der Bayerischen Finanzämter ausführlich erläutert:

    https://www.finanzamt.bayern.de/Ambe...on/default.php

    Antworten des Finanzamts per E-Mail sind da in der Regel nur bei ausdrücklicher Befreiung vom Steuergeheimnis möglich. Das steht bei den Erläuterungen ganz am Ende:

    Antwort des Finanzamts und Befreiung vom Steuergeheimnis

    Wegen der mangelnden Datensicherheit darf Ihnen das Finanzamt nur bei sehr allgemeinen Fragen per E-Mail antworten.
    Für die Übermittlung von Inhalten, die dem Steuergeheimnis, dem Amtsgeheimnis, oder dem Datenschutz unterliegen, muss das Finanzamt grundsätzlich auf sichere Kommunikationswege wie Brief, Fax oder Telefon ausweichen.

    Hiervon abweichend kann im Einzelfall das Finanzamt per E-Mail antworten, wenn der Steuerpflichtige oder sein steuerlicher Vertreter dies ausdrücklich wünscht und das Finanzamt durch schriftliche Erklärung
    insoweit vom Steuergeheimnis nach § 30 Absatz 4 Nummer 3 Abgabenordnung (AO) befreit. Einen entsprechenden Vordruck können Sie hier in unserer Rubrik Formulare herunterladen.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Widerspruch per Elsterformular - geht das?

    Du missverstehst mich. Die Bremer Verwaltung fragt DICH, ob Du IHR erlaubst, im übertragenden Sinne Deine Mail im Bremer Hauptbahnhof an zwei Aushängen aufzuhängen, denn nichts Anderes ist die unverschlüsselte Mailversendung über zig Server von zig Betreibern und in zig Ländern. Aus der Tatsache, dass die Bremer Dich das fragen, darfst Du m.E. aber nicht darauf schließen, dass sie das auch tatsächlich dann tun. M.E. dürfen sie es nach der AO trotzdem nicht und m.E. -wenn ich nichts überlesen habe- suggeriert die Zustimmungserklärung auf den ersten Blick zwar eine derartige Zustimmung, der konkrete Inhalt der Verwaltungsregelung ist aber zurückhaltender als gedacht und spricht das Thema so gar nicht an, d.h. Du stimmst dem gerade nicht zu.

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  • Petz1900
    antwortet
    AW: Widerspruch per Elsterformular - geht das?

    Nicht ich erlaube das, soweit oben stehe ich nicht in der Hierarchie

    Das ist eine offizielle homepage einer obersten Finanzbehörde.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Widerspruch per Elsterformular - geht das?

    Nein, ist es m.E. nicht. Das Gesetz steht über eine Verwaltungsanweisung. Und beim schnellen Drüberlesen habe ich auch nichts gefunden, dass tatsächlich eine elektronische Antwort MIT steuergeheimnisrelevantem Inhalt kommt. M.E. geht Deine Zustimmung in dem Formular ins Leere, d.h. Du erlaubst dort etwas, was der Empfänger aber gar nicht machen darf und auch nicht macht.

    Ich will allerdings nicht übersehen, dass nach meiner Erinnerung das nicht jedes Bundesland so sieht, ohne dass ich da eine Fundstelle hätte. War mal Thema irgendwo hier im Forum. Aber m.E. ist es schon frappierend, dass §§ 30 ff. AO vom Schutz des Steuergeheimnisses spricht und Dich in Abs. 4 Nr. 3 befähigt das Finanzamt davon zu entbinden, in § 87a AO für die elektronische Kommunikation diese Entbindungsmöglichkeit aber nicht genannt wird.

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  • Petz1900
    antwortet
    AW: Widerspruch per Elsterformular - geht das?

    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
    das Finanzamt darf es nicht (§ 87a Abs. 1 Satz 3 AO).
    Mit Zustimmung des Empfängers eingeschränkt schon, z.B. hier:

    https://www.finanzen.bremen.de/steue...klaerung-63784

    Damit wäre die Zugangsbestätigung des Einspruchs per Antwortmail zulässig.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Widerspruch per Elsterformular - geht das?

    Genug gekappelt, denke ich. Also daher unabhängig davon noch meine Meinung:

    Mit Elsterformular geht keine Einspruchseinlegung, über Mein Elster bei den meisten Bundesländern schon. Um in Mein Elster reinzukommen benötigt man ein Zertifikat, d.h. logischerweise ist bei DIESEM Weg dann für einen Einspruch ein Zertifikat nötig.

    Darüber hinaus kann ein Einspruch z.B. einfacher Mail, Brief, Fax oder zur Niederschrift eingelegt werden, ein Zertifikat ist nicht notwendig und auch gar nicht möglich. Eine elektronische Eingangsbestätigungsanforderung per eigenem Mailprogramm dürfte ins Leere gehen, da das Finanzamt aus Steuergeheimnisgründen diese generell ablehnen wird, da dann ja ungesichert und unverschlüsselt eine Mail mit den Maileingangsinhalten versandt würde. DU darfst problemlos auf eigenes Risiko per einfacher Mail steuergeheimnisrelevante Inhalte durch die Welt senden, das Finanzamt darf es nicht (§ 87a Abs. 1 Satz 3 AO).

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  • Petz1900
    antwortet
    AW: Widerspruch per Elsterformular - geht das?

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Probleme mit dem Thema?

    Thema: Widerspruch in ElsterFormular

    Gruß FIGUL
    Hallo,
    dann sagen Sie mir doch mal, wie Sie mit ElsterFormular einen Einspruch einlegen wollen.

    Da hilft Ihr Zertifikat auch nicht weiter.

    Thema ist nämlich Einspruch mit ElsterFormular, aber das erwähnten Sie ja bereits.

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