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Widerspruch per Elsterformular - geht das?

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Widerspruch per Elsterformular - geht das?

    Zitat von Petz1900 Beitrag anzeigen
    Wenn dafür ein Zertifikat notwendig wäre hätte ich das geschrieben.

    Für eine einfache email braucht man kein Zertifikat, wie soll das denn gehen ?

    Aber vlt glauben Sie dem Haufe-Verlag ja mehr als mir:
    https://www.haufe.de/finance/finance...HI3516626.html

    Oder wollen Sie etwa dem BFH widersprechen?
    http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-...rt=en&nr=31967
    Hallo,

    Probleme mit dem Thema?

    Thema: Widerspruch in ElsterFormular

    Gruß FIGUL

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  • Petz1900
    antwortet
    AW: Widerspruch per Elsterformular - geht das?

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Hallo,

    wie schon von mir erwähnt, ist dafür ein Zertifikat nötig

    Gruß FIGUL
    Wenn dafür ein Zertifikat notwendig wäre hätte ich das geschrieben.

    Für eine einfache email braucht man kein Zertifikat, wie soll das denn gehen ?

    Aber vlt glauben Sie dem Haufe-Verlag ja mehr als mir:
    https://www.haufe.de/finance/finance...HI3516626.html

    Oder wollen Sie etwa dem BFH widersprechen?
    http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-...rt=en&nr=31967
    Zuletzt geändert von Petz1900; 08.11.2018, 13:29.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Widerspruch per Elsterformular - geht das?

    Zitat von Petz1900 Beitrag anzeigen
    Man kann auch per email Einspruch einlegen! Das kostet nichts ! Man kann auch eine Antwortmail beantragen, in der der Zugang bestätigt wird! Auch das kostet nichts ! Somit ist der Zugang auch beweisbar ! Auch das ist ausgesprochen benutzerfreundlich ! Und somit habe ich jetzt auch alle verfügbaren Ausrufezeichen verbraucht!
    Auch schöne Grüße !
    Hallo,

    wie schon von mir erwähnt, ist dafür ein Zertifikat nötig

    Gruß FIGUL

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  • Petz1900
    antwortet
    AW: Widerspruch per Elsterformular - geht das?

    Zitat von anna von conda Beitrag anzeigen
    @ Charlie24: Man spart nicht nur das Porto !! Man sorgt zugleich für einen ordnungsgemäßen Zugang bei der Finanzverwaltung ! Und einen sofortigen Zugang ohne jede Verzögerung (Postlaufzeit) ! Und der Zugang ist wegen der Eingangsbestätigung mit Ticket-Nummer beweisbar ! Sogar der Inhalt des übermittelten Schreibens ist so beweisbar ! Auf dem Postweg ginge das alles meines Wissens nur per ausgesprochen kostspieliger Postzustellungsurkunde. Alternative: Persönlich zum Finanzamt (Öffnungszeiten !) fahren und sich auf der Kopie des Schreibens den Zugang am Empfang bestätigen lassen: Alles Mist ! Die Kontaktmöglichkeit durch MeinElster finde ich ausgesprochen benutzerfreundlich und rationell ! Schöne Grüße !
    Man kann auch per email Einspruch einlegen! Das kostet nichts ! Man kann auch eine Antwortmail beantragen, in der der Zugang bestätigt wird! Auch das kostet nichts ! Somit ist der Zugang auch beweisbar ! Auch das ist ausgesprochen benutzerfreundlich ! Und somit habe ich jetzt auch alle verfügbaren Ausrufezeichen verbraucht!
    Auch schöne Grüße !
    Zuletzt geändert von Petz1900; 08.11.2018, 13:16.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Widerspruch per Elsterformular - geht das?

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Kann man denn die Rückzahlung eines Darlehens steuerlich berücksichtigen?

    Ok, das gehört natürlich nicht hierher ...
    Hallo,

    das ist ja der entscheidende Punkt, dann könnte sich lighthawk den Einspruch vielleicht sparen, aber das fällt ja nicht unter Eingabehilfe.

    Tschüß

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  • anna von conda
    antwortet
    AW: Widerspruch per Elsterformular - geht das?

    Auch das mag alles stimmen. Jeder hat halt so seine Erfahrungen machen müssen. Die mir bekannten negativen Erfahrungen mit dem Verlorengehen und der endgültigen Unauffindbarkeit von Unterlagen im Bereich verschiedener Finanzämter möchte ich jetzt nicht darstellen, um hier im Forum nicht darauf hingewiesen zu werden, dass das alles nichts mit Elster zu tun hat. Auch so eine Erfahrung. Schöne Grüße

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Widerspruch per Elsterformular - geht das?

    Das mag alles stimmen, wobei bei mir noch nie ein Schreiben an das Finanzamt verloren gegangen ist, umständlich finde ich die Einspruchseinlegung mit Mein ELSTER trotzdem.

    Ich habe in einer komplexen Erbschaftsteuerangelegenheit im Oktober vier Steuererklärungen und 8 erläuternde Schreiben an das Finanzamt geschickt, alles mit einfachem Brief, weil da bekanntlich nichts mit Elster geht.

    Es ist alles angekommen und die 5 Erbschaftsteuerbescheide, die das Finanzamt ebenfalls mit einfachem Brief verschickt hat, sind dieser Tage auch bei mir angekommen.

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  • anna von conda
    antwortet
    AW: Widerspruch per Elsterformular - geht das?

    @ Charlie24: Man spart nicht nur das Porto !! Man sorgt zugleich für einen ordnungsgemäßen Zugang bei der Finanzverwaltung ! Und einen sofortigen Zugang ohne jede Verzögerung (Postlaufzeit) ! Und der Zugang ist wegen der Eingangsbestätigung mit Ticket-Nummer beweisbar ! Sogar der Inhalt des übermittelten Schreibens ist so beweisbar ! Auf dem Postweg ginge das alles meines Wissens nur per ausgesprochen kostspieliger Postzustellungsurkunde. Alternative: Persönlich zum Finanzamt (Öffnungszeiten !) fahren und sich auf der Kopie des Schreibens den Zugang am Empfang bestätigen lassen: Alles Mist ! Die Kontaktmöglichkeit durch MeinElster finde ich ausgesprochen benutzerfreundlich und rationell ! Schöne Grüße !

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Widerspruch per Elsterformular - geht das?

    Kann man denn die Rückzahlung eines Darlehens steuerlich berücksichtigen?

    Ok, das gehört natürlich nicht hierher ...

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Widerspruch per Elsterformular - geht das?

    Hier ein Link zur Erläuterung des elektronischen Einspruchs:

    https://fa-karlsruhe-durlach.fv-bwl....P_Internet.pdf

    Alternativ kann der Einspruch auch in der herkömmlichen Form abgegeben werden.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Widerspruch per Elsterformular - geht das?

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Es ist aber nach wie vor nicht verboten, den Einspruch schriftlich einzulegen. Schreiben muss man in Mein ELSTER nämlich auch, man spart allenfalls das Porto.
    Hallo,

    dafür wird die Stromrechnung exorbitant ;-(

    Gruß FIGUL

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Widerspruch per Elsterformular - geht das?

    Es ist aber nach wie vor nicht verboten, den Einspruch schriftlich einzulegen. Schreiben muss man in Mein ELSTER nämlich auch, man spart allenfalls das Porto.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Widerspruch per Elsterformular - geht das?

    Zitat von lighthawk Beitrag anzeigen
    Hallo,

    habe bei meiner Einkommenssteuererklärung im nachhinein bemerkt, dass ich vergessen habe die Rückzahlung eines Förderungsdarlehns anzugeben.
    Nun habe ich bereits den Bescheid und möchte gerne widersprechen um die Korrektur nachzureichen. Kann ich den Widerspruch per Elsterformular tätigen oder bleibt mir nur der schriftliche Weg?
    Hallo,

    die Sache nennt sich EINSPRUCH und nicht WIDERSPRUCH
    über ElsterFormular geht das nicht, aber mit -Mein Elster-
    Um dich dort einloggen zu können, brauchst du ein Zertifikat.

    Gruß FIGUL

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  • lighthawk
    hat ein Thema erstellt Widerspruch per Elsterformular - geht das?.

    Widerspruch per Elsterformular - geht das?

    Hallo,

    habe bei meiner Einkommenssteuererklärung im nachhinein bemerkt, dass ich vergessen habe die Rückzahlung eines Förderungsdarlehns anzugeben.
    Nun habe ich bereits den Bescheid und möchte gerne widersprechen um die Korrektur nachzureichen. Kann ich den Widerspruch per Elsterformular tätigen oder bleibt mir nur der schriftliche Weg?
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