Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Pauschalbeträge für Kontoführung, Arbeitsmittel und Telekommunikation

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Weißnochnich
    antwortet
    AW: Pauschalbeträge für Kontoführung, Arbeitsmittel und Telekommunikation

    @Charlie24: folgendes zum Hintergrund: in 2014 habe ich mir Notenmaterial für meine nebenberufliche Tätigkeit als Organistin gekauft. Allerdings habe ich keine Gehaltsnachweise und lt, meinem Steuerberater müsste ich das alles in der Anlage S eingeben - die Zeilen dort beziehen sich aber zumeist auf Einnahmen ... ich habe darauf gefolgert, dass ich dann wohl nichts geltend machen kann

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    AW: Pauschalbeträge für Kontoführung, Arbeitsmittel und Telekommunikation

    Ich vermute mal, dass ich ohne Einkünfte aus selbstständiger Arbeit auch keine Ausgaben geltend machen kann, richtig?
    Das kann man so pauschal nicht sagen. Es können z. B. Bewerbungskosten anfallen, bevor man eine Stelle bekommt. Auch wenn jemand ein Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung bzw.

    als Zweitstudium absolviert, können Werbungskosten geltend gemacht werden.

    Mit der elektronischen Steuererklärung hat die Frage allerdings nichts zu tun!

    Einen Kommentar schreiben:


  • Weißnochnich
    antwortet
    AW: Pauschalbeträge für Kontoführung, Arbeitsmittel und Telekommunikation

    @ Beamtenschweiß: vielen Dank für die Antwort! Ich vermute mal, dass ich ohne Einkünfte aus selbstständiger Arbeit auch keine Ausgaben geltend machen kann, richtig?

    Einen Kommentar schreiben:


  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Pauschalbeträge für Kontoführung, Arbeitsmittel und Telekommunikation

    Die von dir genannten "Pauschalen" gibt es offiziell nicht.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Weißnochnich
    antwortet
    AW: Pauschalbeträge für Kontoführung, Arbeitsmittel und Telekommunikation

    Vielen dank mhanft! Ich kann mir also diese 3 Einträge sparen. Die automatische (Mehr-)Berechnung der Steuererstattung ist hier trügerisch, da die 3 Beträge eh wieder abgezogen werden würden - richtig?

    Einen Kommentar schreiben:


  • mhanft
    antwortet
    AW: Pauschalbeträge für Kontoführung, Arbeitsmittel und Telekommunikation

    Wenn das alles ist und du sonst keine Werbungskosten hast, brauchst du das gar nicht eintragen. Denn 1000 € werden bei Arbeitnehmern "von Amts wegen" eh berücksichtigt (auch wenn man gar nix reinschreibt).

    Einen Kommentar schreiben:


  • Weißnochnich
    antwortet
    AW: Pauschalbeträge für Kontoführung, Arbeitsmittel und Telekommunikation

    Ah, danke FIGUL! Dann also Arbeitsmittel in Zeile 41 und die anderen beiden in Zeile 42?

    Einen Kommentar schreiben:


  • FIGUL
    antwortet
    AW: Pauschalbeträge für Kontoführung, Arbeitsmittel und Telekommunikation

    Zitat von Weißnochnich Beitrag anzeigen
    Wo trägt man folgende Pauschalbeträge ein?

    16 € für Kontoführungsgebühren
    120 € für Telekommunikation
    110 € für Arbeitsmittel

    Schon einmal vielen Dank für Eure Antwort!
    Hallo,

    Anlage N Seite 2

    Gruß FIGUL

    Einen Kommentar schreiben:


  • Pauschalbeträge für Kontoführung, Arbeitsmittel und Telekommunikation

    Wo trägt man folgende Pauschalbeträge ein?

    16 € für Kontoführungsgebühren
    120 € für Telekommunikation
    110 € für Arbeitsmittel

    Schon einmal vielen Dank für Eure Antwort!
Lädt...
X