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Pauschalbeträge für Kontoführung, Arbeitsmittel und Telekommunikation

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  • Weißnochnich
    antwortet
    AW: Pauschalbeträge für Kontoführung, Arbeitsmittel und Telekommunikation

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Hallo,

    für die TEin ist das egal.
    Da wird alles in einen Topf geschmissen.
    Jeder Tipp aus dem Forum führt ins Nirwana

    Gruß FIGUL
    .........?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Pauschalbeträge für Kontoführung, Arbeitsmittel und Telekommunikation

    Es fehlt einfach an Basiswissen. Wenn mir jemand ein Honorar bezahlt, ist das kein Gehalt. Ein Gehalt bekommt man, wenn man angestellt ist. Das gibt es bei Organisten natürlich auch.

    Zumindest in Bayern wird die Tätigkeit als Organist/in als künstlerische Tätigkeit eingestuft, sie können deshalb bis zu 2.400,00 jährlich aus dieser Nebentätigkeit steuerfrei erhalten.

    Da wirken sich dann die Ausgaben für Noten steuerlich nicht unbedingt aus.

    https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x

    Organistentätigkeit/Kirchenmusiker
    Aus Gründen der Praktikabilität und der Verwaltungsvereinfachung ist bei den in Kirchengemeinden eingesetzten Organisten grundsätzlich davon auszugehen, dass deren Tätigkeit eine gewisse Gestaltungshöhe erreicht
    und somit die Voraussetzungen einer künstlerischen Tätigkeit im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG vorliegen

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Pauschalbeträge für Kontoführung, Arbeitsmittel und Telekommunikation

    Hallo,

    für die TEin ist das egal.
    Da wird alles in einen Topf geschmissen.
    Jeder Tipp aus dem Forum führt ins Nirwana

    Gruß FIGUL

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Pauschalbeträge für Kontoführung, Arbeitsmittel und Telekommunikation

    Zitat von Weißnochnich Beitrag anzeigen
    Hin und wieder spiele ich noch Orgelvertretungen
    (für 2016 und 2017 habe ich auch ein paar Gehaltsnachweise)
    Wieso Gehalt? Ich dachte das wäre selbständig.

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Pauschalbeträge für Kontoführung, Arbeitsmittel und Telekommunikation

    Hallo,

    >>> Lt. einem anderen Nutzer würde ein Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1.000 € automatisch vom Finanzamt angerechnet

    Richtig. Du hattest aber geschrieben "Die automatische (Mehr-)Berechnung der Steuererstattung ist hier trügerisch", und das wird doch die Elsterberechnung gewesen sein.
    Die 1000 Euro berücksichtigt Elster aber grundsätzlich auch, wenn sich also die errechneten Steuern ändern dann muss man mit den Werbungskosten schon über 1000 Euro liegen/gelegen haben.

    Der nächste Punkt waren die Noten. Da sehe ich es wie der Berater, trag' es in die EÜR und die Anlage S ein, maximal könnte das Finanzamt Liebhaberei vorwerfen.


    >>>ne, laut Darlehensaufstellung komme ich drüber! Muss ich also das FA bitten, mir diese Erträge zu besteuern ...

    Bitten ist gut ... - das war Steuerhinterziehung.
    Ich würde die 2013er Erklärung ergänzen (am Besten hast du es einfach vergessen), beim ersten mal geht das imho ohne Folgen durch. Die Steuer musst da aber natürlich nachzahlen, das ist ja das Mindeste.


    >>>Der Unternehmer ist ein alter Bekannter von meinem mittlerweile verstorbenen Vater.
    Er hilft Jungunternehmern bei ihren Projekten (hat sogar dafür das Bundesverdienstkreuz bekommen) - und dieses Projekt war
    auch nicht sein Projekt sondern von einem anderen Unternehmer (den ich persönlich nicht kenne, für den aber der Bekannte bürgt).

    Dann gehört es meiner Meinung nach wirklich in Zeile 14.


    >>>wofür sorry? ich bin doch sehr dankbar für deine Antwort:-)

    Das war auch eher an die weiteren Antwortenden gerichtet.
    Wie gesagt bin ich den Thread durchgegangen und hab' einzelne Teile zitiert und dann meinen Kommentar verfasst. Später hab' ich dann festgestellt, dass es vielleicht 3 oder 5 Beiträge später auch noch eine Antwort gab - meinen Text lasse ich dann aber trotzdem stehen.

    Ich bin übrigens der Meinung, dass es nie schaden kann ähnliche Antworten mehrmals zu bekommen. Erstens ist die eine Formulierung vielleicht besser zu verstehen als die andere, und zweitens hat es natürlich mehr Gewicht wenn verschiedene User das gleiche schreiben (aber Vorsicht, zu manchen Themen gibt es auch regelrechte Forenmeinungen, die trotzdem nicht unbedingt korrekt sein müssen, wir lernen schließlich auch voneinander, manchmal sogar das Falsche).

    Stefan

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  • Weißnochnich
    antwortet
    AW: Pauschalbeträge für Kontoführung, Arbeitsmittel und Telekommunikation

    Hallo Stefan!
    Wegen irgendwelcher nicht erlaubten Zeichen musste ich leider den Text neu formatieren.
    Daher ist vielleicht bei Folgendem der Kommentarverlauf nicht ganz klar:


    Ich kann mir also diese 3 Einträge sparen. Die automatische (Mehr-)Berechnung der Steuererstattung ist hier trügerisch,
    da die 3 Beträge eh wieder abgezogen werden würden - richtig?
    -> Nein. Wenn sich der Betrag in der Sofort-Berechnung ändert, dann hast du doch noch weitere Werbungskosten angegeben "mhanft" hatte
    aber die Bedingung gestellt, dass es nur die 3 Pauschalen sind).

    Ich hatte hier noch eine Rechnung von Kasperski (Virenschutz) angeben. Lt. einem anderen Nutzer würde ein Arbeitnehmerpauschbetrag
    in Höhe von 1.000 € automatisch vom Finanzamt angerechnet - daher wären alle Beträge darunter uninteressant und würden bei der
    Prüfung eh rausgestrichen werden. Die Beträge für das Notenmaterial hatte ich auf Anraten meines Steuerberaters bereits
    vorher herausgenommen (Erklärung siehe weiter unten...)


    Ich vermute mal, dass ich ohne Einkünfte aus selbstständiger Arbeit auch keine Ausgaben geltend machen kann, richtig?
    -> Nein.
    in 2014 habe ich mir Notenmaterial für meine nebenberufliche Tätigkeit als Organistin gekauft.
    -> Das sind klassische Werbungskosten, oder Betriebsausgaben (je nach dem, ob selbstständig oder nicht -
    das geht aus deinem Text nicht hervor).
    Allerdings habe ich keine Gehaltsnachweise
    -> Weil du gar nicht tätig warst, oder warum?
    Das du von Gehalt sprichst deutet aber darauf hin, dass es nichtselbstständig war.
    lt, meinem Steuerberater müsste ich das alles in der Anlage S eingeben
    -> Er meint also, dass es eine selbstständige Tätigkeit war. Was denn nun?
    die Zeilen dort beziehen sich aber zumeist auf Einnahmen
    -> Nein, nicht nur Einnahmen, sondern auch Ausgaben. Schau dir mal die EÜR an.


    diese "selbstständige" Arbeit bezieht sich auf meine nebenberufliche Tätigkeit als Kirchenmusikerin.
    Bis November 2013 war ich noch in unserer Gemeinde als Organistin und Chorleiterin angestellt, danach nicht mehr,
    weil mir das alles wegen meiner neuen hauptberuflichen Arbeit an einem 80 km weiter entfernten Standort zu stressig war.
    Allerdings wollte ich immer den C-Schein (Ausbildungsnachweis für nebenamtlichen Kirchenmusiker) machen
    (Ausbildungsdauer 2 Jahre - schon mal in 2000 abgebrochen, dann wieder in 2015 und 2017 - jedes Mal,
    weil mir das neben dem Hauptberuf zu viel wurde). Hin und wieder spiele ich noch Orgelvertretungen
    (für 2016 und 2017 habe ich auch ein paar Gehaltsnachweise), ansonsten besorge ich mir hin und wieder
    Noten oder anderes Arbeitsmaterial, um noch am Ball zu bleiben. Irgendwann soll das Ganze wieder in einer
    Anstellung enden und damit die zwischenzeitlichen Ausgaben nicht ganz "verschütt" gehen, sollte ich lt.
    Steuerberater Ausgaben für Notenmaterial und Ausbildung im Formular S (und wie sich ja hier im Forum herausgestellt
    hat zusätzlich im Formular EÜR) angeben. Da ich das noch nie gemacht habe und mein Berater sich mit Elster noch
    weniger auskennt als ich, stehe ich halt ziemlich auf dem Schlauch ...


    Für 2013 hatte ich das aber in der Erklärung rausgelassen, da ich der Ansicht war, dass Privatdarlehen da nicht
    reingehören würden
    -> Dann solltest du das nachholen. Oder hattest du - mit den Privatzinsen - weniger als 801 Euro Kapitalerträge?

    ne, laut Darlehensaufstellung komme ich drüber! Muss ich also das FA bitten, mir diese Erträge zu besteuern ...


    Ich habe nun die Zinserträge in 2014 addiert
    -> Die von 2013 und 2014? Das wäre falsch.
    nein, nur die von 2014:-)


    In diesem Fall habe ich das Darlehen einem Unternehmer gewährt,
    -> Und wer ist der Unternehmer, insbesondere wie ist deine Beziehung zu ihm?

    Der Unternehmer ist ein alter Bekannter von meinem mittlerweile verstorbenen Vater.
    Er hilft Jungunternehmern bei ihren Projekten (hat sogar dafür das Bundesverdienstkreuz bekommen) - und dieses Projekt war
    auch nicht sein Projekt sondern von einem anderen Unternehmer (den ich persönlich nicht kenne, für den aber der Bekannte bürgt).


    Stefan
    PS: Sorry, manches war schon beantwortet, ich bin einfach den Thread durchgegangen und hab' ein bisschen kommentiert.


    wofür sorry? ich bin doch sehr dankbar für deine Antwort:-)

    Gruß & Vielen Dank,

    Esther

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Pauschalbeträge für Kontoführung, Arbeitsmittel und Telekommunikation

    Hallo,

    >>>Ich kann mir also diese 3 Einträge sparen. Die automatische (Mehr-)Berechnung der Steuererstattung ist hier trügerisch, da die 3 Beträge eh wieder abgezogen werden würden - richtig?

    Nein. Wenn sich der Betrag in der Sofort-Berechnung ändert, dann hast du doch noch weitere Werbungskosten angegeben (mhanft hatte aber die Bedingung gestellt, dass es nur die 3 Pauschalen sind).


    >>>Ich vermute mal, dass ich ohne Einkünfte aus selbstständiger Arbeit auch keine Ausgaben geltend machen kann, richtig?

    Nein.


    >>>in 2014 habe ich mir Notenmaterial für meine nebenberufliche Tätigkeit als Organistin gekauft.

    Das sind klassische Werbungskosten, oder Betriebsausgaben (je nach dem, ob selbstständig oder nicht - das geht aus deinem Text nicht hervor).


    >>>Allerdings habe ich keine Gehaltsnachweise ...

    Weil du gar nicht tätig warst, oder warum?
    Das du von Gehalt sprichst deutet aber darauf hin, dass es nichtselbstständig war.


    >>>lt, meinem Steuerberater müsste ich das alles in der Anlage S eingeben

    Er meint also, dass es eine selbstständige Tätigkeit war. Was denn nun?


    >>>die Zeilen dort beziehen sich aber zumeist auf Einnahmen

    Nein, nicht nur Einnahmen, sondern auch Ausgaben. Schau dir mal die EÜR an.


    >>>Für 2013 hatte ich das aber in der Erklärung rausgelassen, da ich der Ansicht war, dass Privatdarlehen da nicht reingehören würden

    Dann solltest du das nachholen. Oder hattest du - mit den Privatzinsen - weniger als 801 Euro Kapitalerträge?


    >>>Ich habe nun die Zinserträge in 2014 addiert

    Die von 2013 und 2014? Das wäre falsch.


    >>>In diesem Fall habe ich das Darlehen einem Unternehmer gewährt,

    Und wer ist der Unternehmer, insbesondere wie ist deine Beziehung zu ihm?

    Stefan

    PS: Sorry, manches war schon beantwortet, ich bin einfach den Thread durchgegangen und hab' ein bisschen kommentiert.

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  • Weißnochnich
    antwortet
    AW: Pauschalbeträge für Kontoführung, Arbeitsmittel und Telekommunikation

    Hallo Kent!

    In diesem Fall habe ich das Darlehen einem Unternehmer gewährt, der damit den Bau einer Bohrvorrichtung finanziert mit der man unter der Erde auch Rohre / Leitungen etc. "schießen" kann. Wird also gewerblich genutzt. Dann wäre das doch eigentlich mit meinen Einträgen richtig, oder?

    Dank & Gruß

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  • Kent
    antwortet
    AW: Anlage KAP Privatdarlehen und Aktien

    Zitat von Weißnochnich Beitrag anzeigen
    ... und in die Zeile 14 eingetragen und in Zeile 5 die Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge beantragt. Ich hoffe, das ist so richtig eingetragen.
    Der Ansatz über die Abgeltungsteuer (Zeile 14) ist in einigen Fällen ausgeschlossen, z. Bsp.
    bei Darlehen zwischen Angehörigen, wenn der Darlehensnehmer die Darlehenszinsen steuerlich absetzen kann.
    Dann muss der Kapitalanleger die Zinsen mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern (Zeile 21).
    (siehe auch die Eingabehilfe zu Zeile 21)

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  • Weißnochnich
    antwortet
    AW: Anlage KAP Privatdarlehen und Aktien

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Hallo,

    was hat das mit Pauschbeträgen zu tun?

    Gruß FIGUL
    Nichts! Sorry, bin erst seit heute hier registriert. Hätte einen neuen Beitrag erstellen müssen ...

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Anlage KAP Privatdarlehen und Aktien

    Zitat von Weißnochnich Beitrag anzeigen
    In 2013 habe ich ein Privatdarlehen über 50.000 € mit einer Laufzeit von 5 Jahre (also bis Mitte 2018) gewährt. Für 2013 hatte ich das aber in der Erklärung rausgelassen, da ich der Ansicht war, dass Privatdarlehen da nicht reingehören würden - jetzt bin ich mir aber nicht mehr so sicher und würde das gerne in 2014 mit aufnehmen.
    Ich habe nun die Zinserträge in 2014 addiert und in die Zeile 14 eingetragen und in Zeile 5 die Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge beantragt. Ich hoffe, das ist so richtig eingetragen. Vermutlich muss ich dann für 2013 noch Steuern nachzahlen?!
    Hallo,

    was hat das mit Pauschbeträgen zu tun?

    Gruß FIGUL

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  • Weißnochnich
    antwortet
    Anlage KAP Privatdarlehen und Aktien

    In 2013 habe ich ein Privatdarlehen über 50.000 € mit einer Laufzeit von 5 Jahre (also bis Mitte 2018) gewährt. Für 2013 hatte ich das aber in der Erklärung rausgelassen, da ich der Ansicht war, dass Privatdarlehen da nicht reingehören würden - jetzt bin ich mir aber nicht mehr so sicher und würde das gerne in 2014 mit aufnehmen.
    Ich habe nun die Zinserträge in 2014 addiert und in die Zeile 14 eingetragen und in Zeile 5 die Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge beantragt. Ich hoffe, das ist so richtig eingetragen. Vermutlich muss ich dann für 2013 noch Steuern nachzahlen?!

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Pauschalbeträge für Kontoführung, Arbeitsmittel und Telekommunikation

    Zitat von Weißnochnich Beitrag anzeigen
    Ah, danke FIGUL! Dann also Arbeitsmittel in Zeile 41 und die anderen beiden in Zeile 42?
    Hallo,

    bei mir gibt es keine Zeile 42

    Gruß FIGUL

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Pauschalbeträge für Kontoführung, Arbeitsmittel und Telekommunikation

    Vorsichtshalber, da Dir das ggf. nicht klar ist: Gewinn oder Verlust ist definiert als Saldo aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben, d.h. in der Anlage S kommt der Saldo und in die Anlage EÜR quasi, wie Du auf den Saldo gekommen bist.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Pauschalbeträge für Kontoführung, Arbeitsmittel und Telekommunikation

    In der Anlage S ist nur der Gewinn bzw. Verlust zu erklären! Für die Gewinnermittlung selbst muss eine Einnahmenüberschussrechnung, auch EÜR bzw. Anlage EÜR genannt, erstellt werden.

    Dort kann man natürlich auch die Betriebsausgaben erklären.

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