AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt
Der Rechnungsbetrag wird in 2019 überwiesen. Der Fragesteller möchte wissen, ob er auch die USt in 2019 überweisen kann. Ja oder nein ?
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EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt
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Genau, ich gebe nur die Ust-Jahreserklärung ab.
Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen:
1. die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus,
dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt.
Die Rechnung für den bereits ausgeführten Umsatz muss nur vorliegen, sie muss noch nicht bezahlt sein. Ob man das zeitlich so machen muss, ist ausschließlich Steuerrecht und kein Thema des Forums!
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AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt
Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenNein, Ist-Versteuerung hat nur mit Zufluss zu tun, nicht mit Abfluss!
Anscheinend bin ich ja nicht die einzige die damit Probleme hat...
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Zitat von Laie123 Beitrag anzeigenBei Ist-Versteuerung immer zum Datum und Jahr buchen, wann das Geld zugeflossen, oder abgeflossen ist
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AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt
Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenIm zweiten Absatz ging es um die Umsatzsteuer, nicht um die Vorsteuer.
Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenDu gibst ja noch eine Jahreserklärung ab, oder? Und auch die verjährt erst nach ein paar Jahren, kann also berichtigt werden.
Aber ich würde es gerne jetzt schon richtig machen und nicht einplanen dass ich das irgendwann berichtigen muss.
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Zitat von Annabella P Beitrag anzeigenim zweiten Absatz, dass es ins Jahr 2019 gehört
Zitat von Annabella P Beitrag anzeigenHier klingt es auch so als ob man den Vorsteuerabzug verwirkt, wenn man ihn nicht 2018 geltend macht.
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AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWas ist jetzt daran nicht zu verstehen? Die Rechnung hast du im Dezember 2018 erhalten. Wenn die Lieferung / Leistung ebenfalls bereits erbracht wurde, gehört die Vorsteuer in den Dezember 2018.
Als Ist-Versteuerer meldest du die Umsatzsteuer bei Zahlung, also erst im Januar 2019 an. Die Betriebsausgabe rechnet in der EÜR ebenfalls zu 2019.
Ich denke nach deinem Beitrag dass die Antwort „ja“ wäre und nach dem Beitrag von L. E. Fant dass die Antwort „nein“ wäre oder was auch immer dieses möglich heißt.
Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenEs besteht keine Pflicht, Vorsteuerbeträge geltend zu machen. Wenn man das macht, dann müssen Sie natürlich im richtigen Zeitraum stehen.
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Zitat von Annabella P Beitrag anzeigenDas ist ja genau der Satz den ich nicht verstehe
Als Ist-Versteuerer meldest du die Umsatzsteuer bei Zahlung, also erst im Januar 2019 an. Die Betriebsausgabe rechnet in der EÜR ebenfalls zu 2019.
Mit ElsterFormular hat das alles nichts zu tun!
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Das ist ja genau der Satz den ich nicht verstehe
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Hier stehts:
Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenDer Vorsteuerabzug ist möglich wenn Du eine Rechnung hast und die Leistung erbracht worden ist (ganz unabhängig von ElsterFormular!)
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Und genau das ist ja die Frage: Wann ist der richtige Zeitraum?
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Es besteht keine Pflicht, Vorsteuerbeträge geltend zu machen. Wenn man das macht, dann müssen Sie natürlich im richtigen Zeitraum stehen.
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Sorry, dass ich nochmal nachfragen muss, aber ich verstehe nicht wie du das meinst.
Möglich heißt für mich erstmal dass die Möglichkeit besteht, aber keine Pflicht.
Das heißt die gezahlte USt kann man 2018 oder 2019 deklarieren? Oder MUSS man sie für 2018 deklarieren, weil das Rechnungsdatum 2018 ist?
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Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenDer Vorsteuerabzug ist möglich wenn Du eine Rechnung hast und die Leistung erbracht worden ist (ganz unabhängig von ElsterFormular!)
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