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EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

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  • Laie123
    antwortet
    AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

    Der Rechnungsbetrag wird in 2019 überwiesen. Der Fragesteller möchte wissen, ob er auch die USt in 2019 überweisen kann. Ja oder nein ?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

    Genau, ich gebe nur die Ust-Jahreserklärung ab.
    Da ist die Rechtslage auch nicht anders! Für den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs gilt § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG:

    Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen:

    1. die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus,
    dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt.

    Die Rechnung für den bereits ausgeführten Umsatz muss nur vorliegen, sie muss noch nicht bezahlt sein. Ob man das zeitlich so machen muss, ist ausschließlich Steuerrecht und kein Thema des Forums!

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  • Annabella P
    antwortet
    AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Nein, Ist-Versteuerung hat nur mit Zufluss zu tun, nicht mit Abfluss!
    Und was wäre dann für den Fall des Abflusses?
    Anscheinend bin ich ja nicht die einzige die damit Probleme hat...

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

    Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen
    Bei Ist-Versteuerung immer zum Datum und Jahr buchen, wann das Geld zugeflossen, oder abgeflossen ist
    Nein, Ist-Versteuerung hat nur mit Zufluss zu tun, nicht mit Abfluss!

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  • Annabella P
    antwortet
    AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Im zweiten Absatz ging es um die Umsatzsteuer, nicht um die Vorsteuer.
    Es geht mir nur um den Fall dass ich eine Rechnung bezahle, also die Vorsteuer. Sorry, wenn ich das durcheinander bringe...


    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Du gibst ja noch eine Jahreserklärung ab, oder? Und auch die verjährt erst nach ein paar Jahren, kann also berichtigt werden.
    Genau, ich gebe nur die Ust-Jahreserklärung ab, ich komme nicht über die 1000 Euro - Grenze, so dass ich von den Voranmeldungen befreit bin.
    Aber ich würde es gerne jetzt schon richtig machen und nicht einplanen dass ich das irgendwann berichtigen muss.

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  • Laie123
    antwortet
    AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

    Bei Ist-Versteuerung immer zum Datum und Jahr buchen, wann das Geld zugeflossen, oder abgeflossen ist. Ganz einfach. Also alles in 2019.
    Zuletzt geändert von Laie123; 28.12.2018, 16:22.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

    Zitat von Annabella P Beitrag anzeigen
    im zweiten Absatz, dass es ins Jahr 2019 gehört
    Im zweiten Absatz ging es um die Umsatzsteuer, nicht um die Vorsteuer.

    Zitat von Annabella P Beitrag anzeigen
    Hier klingt es auch so als ob man den Vorsteuerabzug verwirkt, wenn man ihn nicht 2018 geltend macht.
    Du gibst ja noch eine Jahreserklärung ab, oder? Und auch die verjährt erst nach ein paar Jahren, kann also berichtigt werden.

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  • Annabella P
    antwortet
    AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Was ist jetzt daran nicht zu verstehen? Die Rechnung hast du im Dezember 2018 erhalten. Wenn die Lieferung / Leistung ebenfalls bereits erbracht wurde, gehört die Vorsteuer in den Dezember 2018.

    Als Ist-Versteuerer meldest du die Umsatzsteuer bei Zahlung, also erst im Januar 2019 an. Die Betriebsausgabe rechnet in der EÜR ebenfalls zu 2019.
    Diese Widersprüche sind für mich nicht zu verstehen. Du schreibst im ersten Absatz „gehört die Vorsteuer in den Dezember 2018“ und im zweiten Absatz, dass es ins Jahr 2019 gehört. Und dieses „möglich“ verstehe ich nicht, ich hätte gern einfach nur ein ja oder ein nein auf die Frage ob ich als Ist-Versteuerer mit EÜR für den Fall dass ich die Rechnung erst 2019 bezahle auch sowohl den Rechnungsbetrag als auch die USt erst 2019 in die EÜR + Ust-Erklärung schreiben muss.

    Ich denke nach deinem Beitrag dass die Antwort „ja“ wäre und nach dem Beitrag von L. E. Fant dass die Antwort „nein“ wäre oder was auch immer dieses möglich heißt.

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Es besteht keine Pflicht, Vorsteuerbeträge geltend zu machen. Wenn man das macht, dann müssen Sie natürlich im richtigen Zeitraum stehen.
    Hier klingt es auch so als ob man den Vorsteuerabzug verwirkt, wenn man ihn nicht 2018 geltend macht.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

    Zitat von Annabella P Beitrag anzeigen
    Das ist ja genau der Satz den ich nicht verstehe
    Was ist jetzt daran nicht zu verstehen? Die Rechnung hast du im Dezember 2018 erhalten. Wenn die Lieferung / Leistung ebenfalls bereits erbracht wurde, gehört die Vorsteuer in den Dezember 2018.

    Als Ist-Versteuerer meldest du die Umsatzsteuer bei Zahlung, also erst im Januar 2019 an. Die Betriebsausgabe rechnet in der EÜR ebenfalls zu 2019.

    Mit ElsterFormular hat das alles nichts zu tun!

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  • Annabella P
    antwortet
    AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

    Das ist ja genau der Satz den ich nicht verstehe

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

    Hier stehts:

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Der Vorsteuerabzug ist möglich wenn Du eine Rechnung hast und die Leistung erbracht worden ist (ganz unabhängig von ElsterFormular!)

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  • Annabella P
    antwortet
    AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

    Und genau das ist ja die Frage: Wann ist der richtige Zeitraum?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

    Es besteht keine Pflicht, Vorsteuerbeträge geltend zu machen. Wenn man das macht, dann müssen Sie natürlich im richtigen Zeitraum stehen.

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  • Annabella P
    antwortet
    AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

    Sorry, dass ich nochmal nachfragen muss, aber ich verstehe nicht wie du das meinst.

    Möglich heißt für mich erstmal dass die Möglichkeit besteht, aber keine Pflicht.

    Das heißt die gezahlte USt kann man 2018 oder 2019 deklarieren? Oder MUSS man sie für 2018 deklarieren, weil das Rechnungsdatum 2018 ist?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Der Vorsteuerabzug ist möglich wenn Du eine Rechnung hast und die Leistung erbracht worden ist (ganz unabhängig von ElsterFormular!)
    ... und zwar sobald diese Voraussetzungen erstmalig zutreffen.

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