Zitat von Malu-Games
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AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung
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AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung
Moin, hab jetzt die Lösung gefunden. Seit Mai 2018 wird Ebay gar nicht mehr eingetragen, nur die Umsatzsteuer wird eingetragen, sprich es ist so, wie es korrekt ist. Die Vorsteuer wird gezogen und es ist nicht mehr +- 0 Wie es vor Mai 2018 war.
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AW: Ebay/Plentymarkets Rechnung wohin?
Luxemburg gehört ja noch zur EU. Hab nachgeguckt, KZ 52 kann also dann nicht richtig sein.
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AW: Ebay/Plentymarkets Rechnung wohin?
Um welches Jahr geht's denn? Die Formulare haben sich nämlich geändert!
Natürlich kannst Du nur dann Vorsteuern geltend machen, wenn Du auch Umsatzsteuer bezahlt hast.
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Ebay/Plentymarkets Rechnung wohin?
Moin, ich habe nun etliche verschiedene Variationen im Internet gefunden zur Ausfüllung des Formulars. Mir wurde für Ebay eine Rechnung gesendet (Standort Luxemburg) und von Plentymarkets ebenfalls (Standort Deutschland) Nun haben sich 2 Variationen raus kristallisiert: Entweder ich trage Ebay in 49 ein (Netto in 52 und die Steuer in 53) und Plentymarkets 1 drüber oder ich trages beides nicht ein, sondern nur die Umsatzsteuer von beiden als Vorsteuer, die dann abgezogen wird. Mir erscheint es sehr sinnfrei beides so einzutragen, wie ich beschrieben habe, da ich dann mit der Vorsteuer auf 0 komme und mir dadurch gar nichts abgezogen wird, weil es sich gegenseitig aufhebt. Ich denke, es wäre sinnvoll, wenn die Vorsteuer ganz normal abgezogen wird und nicht +-0 ist, ansonsten würde die Vorsteuer 0 Sinn ergeben. Bitte um Hilfe
LG
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AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung
Hallo Malu-Games,
ich empfehle Besuch eines Existenzgründerseminars oder Termin beim Ansprechpartner für Existenzgründer beim FA oder Termin beim Steuerberater, das sollte allerdings erfolgen bevor man als Unternehmer startet.
Umsatzsteuer ist ein weites Feld und man kann viel falsch machen, schon der Begriff Ausland birgt unterschiedliche Regelungen, man unterscheidet zwischen EU-Staaten und dem sogenannten Drittland.
Käufe von Privat, wo willst du da Vorsteuerberechtigung ableiten usw.
Steuerberatung kann und darf dieses Forum nicht leisten.
Tschüß
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AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung
Guck mal Deine Eingangsrechungen an. Wenn dort berechtigterweise deutsche Umsatzsteuer aufgeführt ist, dann kannst Du die bei der Vorsteuer eintragen.
Ob Deine Umsätze steuerfrei sind, dass musst Du schon selbst wissen. Hast Du Umsatzsteuer in Rechnung gestellt? Dann musst Du sie auch ans Finanzamt abführen.
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Umsatzsteuer-Voranmeldung
Moin, ich habe ein ganz wichtiges Anliegen, ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Seit Oktober 2018 betreibe ich mein eigenes Gewerbe und verkaufe über Ebay. Nun muss ich natürlich für die letzten 3 Monate meine Umsatzsteuer Voranmeldung abgeben und laufend monatlich. Ich habe allerdings Probleme mit dem Ausfüllen des Formulars. Ich habe folgende Punkte:
Umsatz bei Ebay (Verkäufe wurden nur bei Ebay getätigt)
Käufe von Privat
Briefmarken/Post Rechnungen
Ebay Rechnung (inkl. 19 % Umsatzsteuer)
Drittanbieter (Plentymarkets) Rechnung (inkl. 19 % Umsatzsteuer)
Paypalgebühren
Wo genau trage ich was ein? Die Zahlen habe ich alle schon ausgerechnet, ich weiß aber nicht, wo ich was genau eintrage. Auch habe ich mal gelesen, dass Sendungen ins Ausland nicht von der Umsatzsteuer betroffen sind. Ich habe einige Lieferungen ins Ausland, muss ich diese separat aufschreiben und die Umsatzseteuer gegen rechnen? Dies kommt mir komisch vor, ich denke, ich habe da Unsinn gelesen. Danke im Voraus
LG
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