Zitat von Petz1900
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Es verhält sich, dass auf dieser Lohnsteuerbescheinigung der gesamte Betrag als Abfindung ausgewiesen ist und kein weitere Bruttoarbeitslohn in dem Jahr anfiel.
Da es mit Steuerklasse 6 bewertet wurde, wurde bereits von dem Abfindungsbetrag ein entsprechender Betrag an Lohnsteuer und Soli einbehalten.
Wie dies im Nachgang dann zu bewerten ist, das obliegt dem Finanzamt, da gebe ich dir Recht.
Daher kommt auch meine Frage. Ich habe ja bereits Werte für Lohnsteuer und Soli, wie soll ich mit diesen Umgehen? Vielleicht ist meine Frage nun etwas klarer?
Danke euch!
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