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Wechselmodell - Anlage Kind - Kindergeld

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Wechselmodell - Anlage Kind - Kindergeld

    Und den anderen Elternteil ebenfalls angegeben? Zeile 11 ff

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  • skura
    antwortet
    AW: Wechselmodell - Anlage Kind - Kindergeld

    Jetzt habe ich noch das Problem das ich keine Angaben zum kindschaftsverhältnis gemacht habe laut Berechnung... ich habe aber leibliches Kind angwewählt. Muss noch irgendwo etwas angewählt werden? Plausibilität Check sagt alles in Ordnung 😢

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Wechselmodell - Anlage Kind - Kindergeld

    Richtig, entscheidend und gefragt ist der ANSPRUCH. Ob / wer von Euch Beiden den Anspruch auch durchsetzt oder nicht, ist Euer Privatvergnügen.

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  • skura
    antwortet
    AW: Wechselmodell - Anlage Kind - Kindergeld

    OK danke für die Zügige Antwort. Werde ich versuchen zu einzutragen nachher. Also bleibt der Anspruch bei beiden stehen und ich setzte die Prozente nur auf 50%.

    Danke

    Gruß

    Holger

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Wechselmodell - Anlage Kind - Kindergeld

    Für den Kinderfreibetrag ist es völlig egal, ob Ihr ein Wechselmodell macht oder zu 100 % bei Dir oder bei Ihr. Eine Person bekommt das Kindergeld AUSGEZAHLT, aber Ihr beide habt je Anspruch auf 50 % des Kindergeldes, was Ihr zivilrechtlich untereinander aufdröselt oder auch nicht. Also in Zeile 6 zweite Unterzeile den 50 %-BETRAG.

    Eine andere Frage zum Thema Wechselmodell kann auf Seite 2 dann das Thema Entlastungsbetrag für Alleinerziehende sein. Aber das ist ein anderes Thema.

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  • skura
    hat ein Thema erstellt Wechselmodell - Anlage Kind - Kindergeld.

    Wechselmodell - Anlage Kind - Kindergeld

    Hallo, da ich seit kurzem geschieden bin stehe ich nun vor einer neuen Herausforderung ;-) Die Steuererklärung.

    Wie leben das Wechselmodell 50/50 für die Kids (2). Auf der Steuerkarte sind beide zu je 0,5 Kinder aufgeteilt. Das Kindergeld geht an mich und und ich geben die Hälfte per überweisung ab. (Kann man ja von der Kasse nicht anders regeln) ,

    Wo trage ich ein das wir beide das Kindergeld erhalten zu je 50%??

    Oder trage ich es nur bei mir ein (da Epfänger von der Kasse) und lösche den Antrag bei meiner Ex raus?

    Danke für Eure Unterstzützung

    Lg Holger
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