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Verlustvortrag als Student

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Verlustvortrag als Student

    Wäre sonst ja auch ungerecht, siehe mein Posting.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Verlustvortrag als Student

    Wenn bereits ein Verlustvortrag festgestellt wurde, muss für 2018 eine Steuererklärung abgegeben werden. Da führt kein Weg daran vorbei!

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Verlustvortrag als Student

    Wenn ein vortragsfähiger Verlust festgestellt wurde ist dieser in den Folgejahren zwingend aufzubrauchen, egal ob sich dies letztlich finanziell für Sie auswirkt oder nicht. Würde im Folgejahr ein Restbetrag verbleiben wird dieser weiter vorgetragen. Es ist gestzlich nicht möglich, in der Reihe der Folgejahre im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen ein Jahr auszulassen oder zu überspringen.

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  • Tommes09
    antwortet
    AW: Verlustvortrag als Student

    Guten Abend,

    ich bin neu hier im Forum und hoffe, den richtigen Beitrag für meine Frage gefunden zu haben.

    Meine Situation ist folgende, Student, Zweitausbildung, Ende des Studiums mit dem aktuellen Wintersemester.
    Jobeinstieg in März 2019 (vollzeit, Einkommen >35T€ p.a.).

    Festgesetzter Verlustvortrag in 2017 in Höhe von 7000 EUR (Auslandssemester).
    Positive Einkünfte in 2018 in Höhe von 9500 EUR.

    Mit der Einreichung einer Steuererklärung für 2018 würde der Verlustvortrag ja verpuffen, da positive Einkünfte i.H.v. 9500€ einem Verlustvortag von 7000€ gegenüberstehen.
    Besteht die Möglichkeit für 2018 *keine* Steuererklärung einzureichen, sondern erst in 2019? Wunschvorstellung dahinter ist folgende: in 2019 wird ein positives Einkommen von rund 35T€ erzielt, sodass ich dann vom bestehenden Verlustvortrag aus 2017 profitieren könnte.

    Geht das oder ist das zu naiv gedacht?

    Ich danke vielmals für eine Antwort.

    VG Tommes

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Verlustvortrag als Student

    Zitat von tholo Beitrag anzeigen
    Über steuergerechtigkeit brauchen wir hier ja nicht diskutieren.
    [/QUOTE]

    Das klingt nur auf den ersten Blick ungerecht. Wenn Dein Gehalt von 9.000 € und der Studiumsverlust in EINEM Jahr angefallen wären, wärest Du gar nicht auf die Idee gekommen zu meckern, dann hätte der Gesamtbetrag der Einkünfte von vorneherein 1.000 € betragen, es wäre kein Verlust angefallen, die Steuer wäre 0 € gewesen und gut wäre es gewesen. Nur weil das Ganze jetzt auf zwei Jahre verteilt ist, ergibt sich ganz natürlich das gleiche Ergebnis.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Verlustvortrag als Student

    Hallo tholo,

    ich wollte damit nur sagen, dass in manchen Konstellationen einem Studenten der Verlustvortrag etwas nutzt und steuermindernd wirkt und beim anderen verpufft er ohne steuerliche Auswirkung.

    Und Tschüß ist meine allgemeine Grußformel -> kein Befehl sich zu verabschieden oder zu verschwinden.

    Tschüß

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  • tholo
    antwortet
    AW: Verlustvortrag als Student

    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    Hallo tholo,

    Steuererklärung ist nun mal kein Wunschkonzert.
    Über steuergerechtigkeit brauchen wir hier ja nicht diskutieren.

    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    Tschüß
    Hoffe ich darf trotzdem im Forum bleiben..
    [/QUOTE]

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Verlustvortrag als Student

    Zitat von tholo Beitrag anzeigen
    Soviel zum Thema: "Studentensteuererklärung lohnt sich". Naja, zumindest kann ich mir das dann sparen. Damit hätte sich die Frage beantwortet. Vielen Dank!
    Hallo tholo,

    Steuererklärung ist nun mal kein Wunschkonzert.

    Tschüß

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  • tholo
    antwortet
    AW: Verlustvortrag als Student

    Soviel zum Thema: "Studentensteuererklärung lohnt sich". Naja, zumindest kann ich mir das dann sparen. Damit hätte sich die Frage beantwortet. Vielen Dank!

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  • Sabre
    antwortet
    AW: Verlustvortrag als Student

    Zitat von tholo Beitrag anzeigen
    Lohnt sich denn überhaupt Steuererklärungen für die Studienjahre zu machen, wenn ich fiktive 7000,- Euro kumulierten Verlustvortrag von sagen wir mal 8000,- Euro Gehalt im 1. Arbeitsjahr abgezogen bekomme? Dann ist doch der Verlustvortrag aufgebraucht und für 1000,- Euro werde ich nicht anders besteuert wie für die 8000,- Euro.
    Oder hab ich hier einen Denkfehler?
    Du hast da keinen Denkfehler.
    Bei diesen Beispielszahlen würde sich der Aufwand für die alten Jahre nicht lohnen - die Steuer wäre mit und ohne den Verlustvortrag 0,- € und er wäre trotzdem aufgebraucht.
    Jahre, in denen die Steuer sowieso schon 0,- € (oder anderweitig gering) ist, lassen sich (leider) nicht überspringen. Verluste werden immer mit den nächsten positiven Einkünften verrechnet - egal wie hoch diese sind.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Verlustvortrag als Student

    Die Steuererklärungen für die Verlustentstehungsjahre müssen eingereicht werden, damit vom Finanzamt die sogenannte Feststellung des Verlustvortrages durchgeführt werden kann. Natürlich empfiehlt es sich von der Sache her, die Steuererkärungen in chronologischer Reihenfolge einzureichen, damit die historische Entwicklung des Verlustvortrgaes stimmt. Ist ein abzugsfähiger Verlustvortrag vom Finanzamt festgestellt und wird die Steuererklärung des Folgejahres bearbeit, wird der Verlustvortrag automatisch berücksichtigt. Er wird fortgeschrieben bzw. automatisch zum Abzug gebracht, bis er letztendlich vollständig aufgebraucht ist.

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  • tholo
    antwortet
    AW: Verlustvortrag als Student

    Hallo,

    danke für die Antwort. Aber so wirklich schlauer bin ich jetzt auch nicht.

    Lohnt sich denn überhaupt Steuererklärungen für die Studienjahre zu machen, wenn ich fiktive 7000,- Euro kumulierten Verlustvortrag von sagen wir mal 8000,- Euro Gehalt im 1. Arbeitsjahr abgezogen bekomme? Dann ist doch der Verlustvortrag aufgebraucht und für 1000,- Euro werde ich nicht anders besteuert wie für die 8000,- Euro.
    Oder hab ich hier einen Denkfehler?

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  • stiller
    antwortet
    AW: Verlustvortrag als Student

    Zitat von tholo Beitrag anzeigen
    Im Grunde geht es um die "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" und ob ich diese ankreuzen soll oder nicht in 2018?

    Was muss ich für den Verlustvortrag beachten, wenn mein erstes Gehalt z.B. für zwei Monate nach dem Studium unter 9000,- liegen, ich also eh nichts wirklich zu versteuern habe aber einen Verlustvortrag von den letzten 4 Jahren Masterstudium habe?

    Soll ich also lieber erst 2018 einreichen und die Rückwirkenden für den Master dann 2019? Geht das und was muss ich dann in den vorherigen Steuererklärungen ankreuzen?

    Was mir außerdem noch vielleicht jemand verraten kann: Muss ich die vergangen Erklärungen chronologisch einreichen?
    Hallo,
    für einen Verlust musst Du Einkommensteuererklärungen die Jahre einreichen, in denen der Verlust entstanden ist.
    Die Reihenfolge spielt zwar keine Rolle, aber es wäre sinnvoll die Reihenfolge zu beachten.

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  • tholo
    hat ein Thema erstellt Verlustvortrag als Student.

    Verlustvortrag als Student

    Im Grunde geht es um die "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" und ob ich diese ankreuzen soll oder nicht in 2018?

    Was muss ich für den Verlustvortrag beachten, wenn mein erstes Gehalt z.B. für zwei Monate nach dem Studium unter 9000,- liegen, ich also eh nichts wirklich zu versteuern habe aber einen Verlustvortrag von den letzten 4 Jahren Masterstudium habe?

    Soll ich also lieber erst 2018 einreichen und die Rückwirkenden für den Master dann 2019? Geht das und was muss ich dann in den vorherigen Steuererklärungen ankreuzen?

    Was mir außerdem noch vielleicht jemand verraten kann: Muss ich die vergangen Erklärungen chronologisch einreichen?
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