AW: Steuererstattung für 2018 zu hoch?
was die "Vorsorgeaufwendungen" betrifft, nur das was ich geschrieben habe.
Rest ist Rechtsbehelfsbelehrung, Hinweis Datenschutz, Kirchensteuer, Soli und kindbezogene Freibeträge etc.
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Steuererstattung für 2018 zu hoch?
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AW: Steuererstattung für 2018 zu hoch?
Zitat von CoMaMi Beitrag anzeigenes stand nur das dabei, was ich zuvor hier geschrieben habe
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AW: Steuererstattung für 2018 zu hoch?
Ja das ist ja das seltsame.. keinen Plan woran das liegt...
es stand nur das dabei, was ich zuvor hier geschrieben habe.
Glaub hilft nur noch das FA direkt zu fragen
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AW: Steuererstattung für 2018 zu hoch?
Zitat von CoMaMi Beitrag anzeigen.
Jedoch bei den "Vorsorgeaufwendungen" wurde beim Bescheid vom FA 1750,- abgezogen als angegeben bei Elster.
Vergleich zu den Vorjahren: bei Bescheid FA korrekt übernommen, es gab keine Änderungen der Versicherungen etc. sind die gleichen wie in den Jahren zuvor
1750,- Euro Vorsorgeaufwendungen im Bescheid weniger berücksichtigt, da muss natürlich eine erhebliche Abweichung zur Elster-Berechnung sein.
Da muss das FA doch etwas dazuschreiben, wenn @multi falsch lag mit seiner Vermutung.
Zumal du sagst, es gab keine Veränderungen gegenüber den Vorjahren.
Ich habe mal ein Testfall mit Kürzung 1750,- Euro weniger Vorsorgeaufwendungen gerechnet und sofort ist die Steuerlast um fast 500,- Euro höher
Tschüß
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AW: Steuererstattung für 2018 zu hoch?
Nein auch nicht...
aber mal abgesehen von den Vorsorgeaufwendungen, was meint ihr zum Progressionsvorbehalt?
Warum da die unterschiedlichen Prozentsätze?
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Habt Ihr vielleicht Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aus den Krankengeldbescheinigungen auch in die Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen ? Falls ja, wäre das falsch.
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AW: Steuererstattung für 2018 zu hoch?
es wurde ja angekreuzt
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Und nur zur Sicherheit: War jetzt von Dir ja oder nein angekreuzt ?
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nein das war korrekt angekreuzt
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Das deutet darauf hin, dass bei der Frage nach steuerfreien KV Beiträgen das FA aus dem Nein ein Ja gemacht hat. Der Klassiker.
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Die Ãœbermittlung an das FA war Ende April. Diese kam dort jedoch nicht an (warum auch immer)
erneute Ãœbermittlung war Ende Juli.
Die Erläuterungen dazu sind folgende:
Erläuterungen zur Festsetzung
- der Höchstbetrag für "sonstige Vorsorgeaufwendungen"des Ehemannes beträgt vorbehaltlich höhererBeiträge zu Basiskranken -und gesetzlichen Pflegeversicherungen nur 1.900,- weil
- der Arbeitgeber für ihre Krankenversicherung steuerfreie Beitragszahlungen erbracht hat oder sie als Angehörigerin einer solchen Versicherung mitversichert waren,
- steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung ( z.B. bei Rentnern durch die Rentenversicherungsträger) geleistet wurden
- ohne eigene Aufwendungen ein Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung oder Übernahme der Krankheitskosten ( z.B. vorhandener Beihilfeanspruch) bestand.
- - der Höchstbetrag für "sonstige Vorsorgeaufwendungen"der Ehefrau beträgt vorbehaltlich höhererBeiträge zu Basiskranken -und gesetzlichen Pflegeversicherungen nur 1.900,- weil
- der Arbeitgeber für ihre Krankenversicherung steuerfreie Beitragszahlungen erbracht hat oder sie als Angehörigerin einer solchen Versicherung mitversichert waren,
- steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung ( z.B. bei Rentnern durch die Rentenversicherungsträger) geleistet wurden
- ohne eigene Aufwendungen ein Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung oder Übernahme der Krankheitskosten ( z.B. vorhandener Beihilfeanspruch) bestand.
diese Erläuterung ist identisch mit der, aus den Jahren zuvor.
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Zitat von CoMaMi Beitrag anzeigenBeim Progressionsvorbehalt wurde vom FA ein Prozentsatz von 14,0974% berechnet; bei Elster 13,4977%
liegt da dann doch ein Berechnungsfehler bei Elster vor?
wenn du um den 19.02.2019 die Erklärung versendet hast, könnte es sein, dass die Steuerberechnung von der Elsterformularversion noch fehlerhaft war in bestimmten Sachverhalten.
Aber wenn das Finanzamt bei den Vorsorgeaufwendungen abgewichen ist, dann muss da doch im Bescheid erläutert sein.
Tschüß
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AW: Steuererstattung für 2018 zu hoch?
Guten Morgen,
inzwischen liegt mir der Bescheid vor (hat seitens des FA etwas gedauert, da anscheinend die Übermittlung via Elster nicht funktioniert hat)
Es ergab sich keine Nachzahlung, jedoch fast 500,- weniger Rückzahlung als von Elster berechnet.
ich habe es mir nun mal genauer angeschaut. Alle Beträge sind korrekt.
Jedoch bei den "Vorsorgeaufwendungen" wurde beim Bescheid vom FA 1750,- abgezogen als angegeben bei Elster.
Vergleich zu den Vorjahren: bei Bescheid FA korrekt übernommen, es gab keine Änderungen der Versicherungen etc. sind die gleichen wie in den Jahren zuvor
Beim Progressionsvorbehalt wurde vom FA ein Prozentsatz von 14,0974% berechnet; bei Elster 13,4977%
liegt da dann doch ein Berechnungsfehler bei Elster vor?
LG Comami
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AW: Steuererstattung für 2018 zu hoch?
Danke für eure Antworten.
ich lass es zur Sicherheit von einem Fachmann überprüfen..
nicht dass ich doch irgendwo einen Fehler gemacht habe und am Ende wäre es statt eine Erstattung eine Nachzahlung
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AW: Steuererstattung für 2018 zu hoch?
Das bleibt alles Spekulation, solange man nicht weiß, wie hoch die Einkünfte des Ehemanns im Verhältnis zu den Lohnersatzleistungen und der BU-Rente der Ehefrau sind.
Wenn die BU-Rente nur befristet ist, macht das steuerlich nicht die Welt aus.
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