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Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben

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  • Okado
    antwortet
    AW: Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben

    Da hast du recht. Ich habe den Belegabruf noch nie gemacht. Werde ich in Zukunft aber machen :-)

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben

    Und was lernen wir aus diesem Chaos?

    - mit Belegabruf wäre das nicht passiert :-)

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben

    das ist in der Regel ein Teil des Arbeitnehmerpauschbetrages von 1.000 Euro, der hier abgezogen wird.

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  • Okado
    antwortet
    AW: Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben

    Mein eigenes Elterngeld habe ich überprüft und auch eingegeben. In dieser Berechnung ist also mein Elterngeld schon drin.
    Ich verstehe auch nicht, warum das FA das Elterngeld von meiner Frau abgesenkt hat (...Lohnersatzleistungen in Höhe von 12612€ für die Ehefrau wurden mit 11932€ in die Berechnung einbezogen. )

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben

    Zitat von Okado Beitrag anzeigen
    Hast du noch eine Idee Charlie? Oder soll ich mit dem Unterschied von ca. 100 € zufrieden sein?
    Nachdem das zvE im Steuerbescheid um 21 € höher als in deiner Erklärung, das Finanzamt aber trotzdem zu einem niedrigeren Steuersatz kommt,

    musst du bei den Lohnersatzleistungen immer noch zu viel erklärt haben. Überprüfen kannst du noch dein eigenes Elterngeld.

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  • Okado
    antwortet
    AW: Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben

    Hast du noch eine Idee Charlie? Oder soll ich mit dem Unterschied von ca. 100 € zufrieden sein?

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  • Okado
    antwortet
    AW: Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben

    Das ist der aktuelle Stand:



    Zitat von Okado Beitrag anzeigen
    Update:

    ElsterFormular rechnet:

    Berechnung der Einkommensteuer
    zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
    nach dem Splittingtarif . . . . . . . . . . . . . . 23.224 . . . 12,6602 v.H. . . . . 2.940
    tarifliche Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.940
    zu versteuern nach § 32 d Abs. 1 EStG . . . . . . . . . . . 0
    dazu Altersvorsorgezulage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
    festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.956

    Macht eine Nachzahlung von 239€

    FA rechnete ja eine Nachzahlung von 127€

    Lach. jetzt habe ich zuviel..

    Liegt wohl am unterschiedlichen Steuertarif. FA hatte ja 12,1686%

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben

    Und passen die Berechnungen jetzt zusammen?

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  • Okado
    antwortet
    AW: Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben

    Ich habe es korrigiert, wie es das FA sagt, ich habe folgendes eingetragen:

    Mutterschaftsgeld 793€
    Elterngeld 11139€
    Ergibt Summe: 11932€

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben

    Und hast du jetzt bei der Ehefrau Lohnersatzleistungen in Höhe von 12.612 € oder 11.932 € in die Zeile 96 eingetragen?

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  • Okado
    antwortet
    AW: Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben

    Update:

    ElsterFormular rechnet:

    Berechnung der Einkommensteuer
    zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
    nach dem Splittingtarif . . . . . . . . . . . . . . 23.224 . . . 12,6602 v.H. . . . . 2.940
    tarifliche Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.940
    zu versteuern nach § 32 d Abs. 1 EStG . . . . . . . . . . . 0
    dazu Altersvorsorgezulage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
    festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.956

    Macht eine Nachzahlung von 239€

    FA rechnete ja eine Nachzahlung von 127€

    Lach. jetzt habe ich zuviel..

    Liegt wohl am unterschiedlichen Steuertarif. FA hatte ja 12,1686%

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  • Okado
    antwortet
    AW: Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben

    Sorry L E Fant. Ich habe die ganze Zeit danach gesucht.

    Im Bescheid steht: ....Lohnersatzleistungen in Höhe von 12612€ für die Ehefrau wurden mit 11932€ in die Berechnung einbezogen.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben

    Zitat von Okado Beitrag anzeigen
    Jetzt habe ich noch mein Elterngeld vergessen und gerade nachgetragen.

    Jetzt ist es bei 88€ Nachzahlung!!! Hey, nicht mehr weit bis 127€. :-)
    Ich sehe, das wird nach und nach immer richtiger! Die 39 € wirst du auch noch finden.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben

    Ich seh schon, der Frage nach den Erläuterungen gehst Du aus dem Weg

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  • Okado
    antwortet
    AW: Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben

    Jetzt habe ich noch mein Elterngeld vergessen und gerade nachgetragen.

    Jetzt ist es bei 88€ Nachzahlung!!! Hey, nicht mehr weit bis 127€. :-)

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