AW: Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben
Da hast du recht. Ich habe den Belegabruf noch nie gemacht. Werde ich in Zukunft aber machen :-)
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben
Einklappen
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Und was lernen wir aus diesem Chaos?
- mit Belegabruf wäre das nicht passiert :-)
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das ist in der Regel ein Teil des Arbeitnehmerpauschbetrages von 1.000 Euro, der hier abgezogen wird.
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AW: Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben
Mein eigenes Elterngeld habe ich überprüft und auch eingegeben. In dieser Berechnung ist also mein Elterngeld schon drin.
Ich verstehe auch nicht, warum das FA das Elterngeld von meiner Frau abgesenkt hat (...Lohnersatzleistungen in Höhe von 12612€ für die Ehefrau wurden mit 11932€ in die Berechnung einbezogen. )
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AW: Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben
Zitat von Okado Beitrag anzeigenHast du noch eine Idee Charlie? Oder soll ich mit dem Unterschied von ca. 100 € zufrieden sein?
musst du bei den Lohnersatzleistungen immer noch zu viel erklärt haben. Überprüfen kannst du noch dein eigenes Elterngeld.
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AW: Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben
Hast du noch eine Idee Charlie? Oder soll ich mit dem Unterschied von ca. 100 € zufrieden sein?
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AW: Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben
Das ist der aktuelle Stand:
Zitat von Okado Beitrag anzeigenUpdate:
ElsterFormular rechnet:
Berechnung der Einkommensteuer
zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
nach dem Splittingtarif . . . . . . . . . . . . . . 23.224 . . . 12,6602 v.H. . . . . 2.940
tarifliche Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.940
zu versteuern nach § 32 d Abs. 1 EStG . . . . . . . . . . . 0
dazu Altersvorsorgezulage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.956
Macht eine Nachzahlung von 239€
FA rechnete ja eine Nachzahlung von 127€
Lach. jetzt habe ich zuviel..
Liegt wohl am unterschiedlichen Steuertarif. FA hatte ja 12,1686%
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Und passen die Berechnungen jetzt zusammen?
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AW: Falsche Berechnung der beschränkt abziehbare Sonderausgaben
Ich habe es korrigiert, wie es das FA sagt, ich habe folgendes eingetragen:
Mutterschaftsgeld 793€
Elterngeld 11139€
Ergibt Summe: 11932€
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Und hast du jetzt bei der Ehefrau Lohnersatzleistungen in Höhe von 12.612 € oder 11.932 € in die Zeile 96 eingetragen?
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Update:
ElsterFormular rechnet:
Berechnung der Einkommensteuer
zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
nach dem Splittingtarif . . . . . . . . . . . . . . 23.224 . . . 12,6602 v.H. . . . . 2.940
tarifliche Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.940
zu versteuern nach § 32 d Abs. 1 EStG . . . . . . . . . . . 0
dazu Altersvorsorgezulage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.956
Macht eine Nachzahlung von 239€
FA rechnete ja eine Nachzahlung von 127€
Lach. jetzt habe ich zuviel..
Liegt wohl am unterschiedlichen Steuertarif. FA hatte ja 12,1686%
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Sorry L E Fant. Ich habe die ganze Zeit danach gesucht.
Im Bescheid steht: ....Lohnersatzleistungen in Höhe von 12612€ für die Ehefrau wurden mit 11932€ in die Berechnung einbezogen.
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Zitat von Okado Beitrag anzeigenJetzt habe ich noch mein Elterngeld vergessen und gerade nachgetragen.
Jetzt ist es bei 88€ Nachzahlung!!! Hey, nicht mehr weit bis 127€. :-)
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Ich seh schon, der Frage nach den Erläuterungen gehst Du aus dem Weg
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Jetzt habe ich noch mein Elterngeld vergessen und gerade nachgetragen.
Jetzt ist es bei 88€ Nachzahlung!!! Hey, nicht mehr weit bis 127€. :-)
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