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keine Berechnung, Abbruch Anlage Kind

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: keine Berechnung, Abbruch Anlage Kind

    Hallo Campes,

    ich habe deinen Sachverhalt in Mein Elster nachgestellt (habe gleiche Konstellation zwei volljährige Kinder in Studium und Ausbildung) mit der Datenübernahme aus dem Vorjahr.

    In der Anlage Kind müssen alle Datumsangaben neu eingetragen werden, auch die die nur vierstellig sind TT.MM - TT.MM Wohnsitz, Kindschaftsverhältnis

    Aber die Daten bezüglich der Angaben für ein volljähriges Kind werden übernommen mit der Vorjahreszahl und die Prüfung bringt keinen Fehler und die Steuerberechnung bringt dann mir genau den AHW.
    Ein Prüfhinweis an dieser Stelle wäre eigentlich sehr hilfreich. Ich werde das mal weiterleiten.

    Tschüß

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  • Campes
    antwortet
    AW: keine Berechnung, Abbruch Anlage Kind

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Ich hab's in ElsterFormular so eingegeben. Die Steuerberechnung funktioniert tadellos.
    Bei Durchsicht des pdf-Daten-Eingabebogens entdeckte ich rein zufällig folgendes:

    Bei meiner anderen Tochter, Jahrgang 1997 !!!, stand in Anlage Kind, Angaben für ein volljähriges Kind, Zeilen 16+17:

    01.07.2017-31.12.2017
    Bezeichnung der Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung : Köchin
    Das stammt aus der Übernahme der letztjährigen Erklärung und habe ich bei der ersten Durchsicht übersehen.
    Wenn ich den Eintrag auf 2018 aktualisiere berechnet das System die EkSt !
    Problem somit also erledigt.

    Die Fehlermeldungen die das System dazu ausgibt, siehe Beitrag No.4, stehen allerdings in keinem Zusammenhang mit dieser Falscheingabe. Sollten sich die IT-ler was dazu einfallen lassen.

    Danke für eure Bemühungen
    C.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: keine Berechnung, Abbruch Anlage Kind

    Ich hab's in ElsterFormular so eingegeben. Die Steuerberechnung funktioniert tadellos.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: keine Berechnung, Abbruch Anlage Kind

    Jetzt wissen wir jedenfalls sicher, dass der Steuerfall in Mein ELSTER bearbeitet wird, was aber auch schon aus dem ersten Beitrag von @Campes erkennbar war.

    Beim ersten Durchlesen des aktuellen Beitrags ist mir jetzt kein fehlerhafter Eintrag aufgefallen, zum Nachstellen habe ich heute keine Lust mehr.

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  • Campes
    antwortet
    AW: keine Berechnung, Abbruch Anlage Kind

    Zitat von multi Beitrag anzeigen
    Mir kämen da so Ideen wie verwendete Anwendung inkl. Versionsnummer, Veranlagungszeitraum, Geburtsjahr und -monat, ausgefüllte Angaben zur Berücksichtigung eines volljährigen Kindes.
    Kann leider keine Versionsnummer finden, ganz unten steht ELSTER 2691772742-AP04. Hilft das ?

    Veranlagungszeitraum wie oben beschrieben 2018
    Kind dito w.o. 1994-08

    ausgefüllte Angaben siehe die 3 Screenshots
    Oh nein, Man kann keine Screenshots hochladen ???

    ANFANG Anlage Kind
    Angaben zum Kind
    Allgemeine Angaben
    4 Identifikationsnummer
    5 Vorname K

    6 Geburtsdatum 08.1994
    6 Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen für 2018 1.128
    7 Für die Kindergeldfestsetzung zuständige Familienkasse G

    Wohnsitz
    Wohnsitz im Inland: 01.01.-30.09.
    gegebenenfalls abweichende Adresse Hei Aachen
    gegebenenfalls abweichende Adresse 01.10.-31.12. He München

    Kindschaftsverhältnis zur steuerpflichtigen Person / Ehemann / Person A (1 = leibliches)

    Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person
    Name, Vorname R, H
    11 Geburtsdatum dieser Person 19
    11 Dauer des Kindschaftsverhältnisses vom - bis 01.01.2018-31.12.2018
    12 Art des Kindschaftsverhältnisses (1 = leibliches)

    Angaben für ein volljähriges Kind

    Zeitraum vom - bis
    17 Bezeichnung der Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung
    01.01.2018-31.12.2018
    Bauingenieurwesen
    Angaben zur Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes
    21 Das Kind hat bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder
    ein Erststudium abgeschlossen Ja
    22 Falls Zeile 21 mit Ja beantwortet wurde: Das Kind war
    erwerbstätig (kein Ausbildungsdienstverhältnis) Nein
    Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines volljährigen
    Kindes

    Einzelaufstellung

    Das Kind war auswärtig untergebracht: vom - bis 01.01.-30.09. Hei Aachen
    Einzelaufstellung
    Das Kind war auswärtig untergebracht: vom - bis 01.10.-31.12. He München

    ENDE ANLAGE KIND

    Hope this helps ...
    C.

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  • multi
    antwortet
    AW: keine Berechnung, Abbruch Anlage Kind

    Tatsächlich standen die Angaben zum Alter und Veranlagungszeitraum dort. Weitere Angaben zum Sachverhalt fehlen aber. Jedenfalls berechnet "mein" EF 20.4 bei einem am 1.8.94 geborenen Kind korrekt die Steuer, wenn ich angebe, dass es vom 1.1.18-31.12.18 in Ausbildung war. Gebe ich keinen Berücksichtigungszeitraum an, wird die Plausi rot. Gebe ich falsche oder unsinnige Werte an, z.B. Ausbildung vom 1.1.17-31.12.17, was gar nicht im VZ liegt, oder Arbeitslosigkeit vom 1.1.-31.12.18, wo die Altersgrenze bei 21 liegt, kommt der genannte AHW. Sieht für mich alles nachvollziehbar aus. Die Plausi verlangt anscheinend nur, dass irgendwas ausgefüllt ist, warum das volljährige Kind zu berücksichtigen sein soll, inhaltlich unsinnige Eingaben erkennt dann erst das Berechnungsmodul. (Und wahrscheinlich würde das selbe dann beim FA passieren, dass die Berechnung knallt)

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: keine Berechnung, Abbruch Anlage Kind

    Zitat von Campes Beitrag anzeigen
    Bitte Beitrag No.4 lesen.
    Was soll das bringen? Keine Angaben zu den Eintragungen!

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von multi Beitrag anzeigen
    Versionsnummer, Veranlagungszeitraum ... ausgefüllte Angaben zur Berücksichtigung eines volljährigen Kindes.
    Nichts davon im Beitrag 4.

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  • Campes
    antwortet
    AW: keine Berechnung, Abbruch Anlage Kind

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Wenn das Kind in Ausbildung/Studium älter als 25 Jahre ist ...
    Bitte Beitrag No.4 lesen.
    Danke
    C.

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  • multi
    antwortet
    AW: keine Berechnung, Abbruch Anlage Kind

    Zitat von Campes Beitrag anzeigen
    Was soll ich denn zum Sachverhalt schreiben...
    Mir kämen da so Ideen wie verwendete Anwendung inkl. Versionsnummer, Veranlagungszeitraum, Geburtsjahr und -monat, ausgefüllte Angaben zur Berücksichtigung eines volljährigen Kindes.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: keine Berechnung, Abbruch Anlage Kind

    Wenn das Kind in Ausbildung/Studium älter als 25 Jahre ist und keine Gründe gegeben sind, dass sich der Kindergeldanspruch verlängert,

    darf keine Anlage Kind mehr ausgefüllt werden. Der Unterhalt muss in solchen Fällen über die Anlage Unterhalt erklärt werden.

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  • Campes
    antwortet
    AW: keine Berechnung, Abbruch Anlage Kind

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Mal davon abgesehen dass Du zum Sachverhalt

    N I C H T S

    schreibst: ich kann nicht erkennen dass Dein Problem mit dem Haushaltsfreibetrag für Alleinerziehende zu tun hat.

    Nee, aber mit dem Abbruch wegen Anlage Kind ?
    Siehe Titel.

    Was soll ich denn zum Sachverhalt schreiben, wenn das Programm mir sagt:
    "Es sind keine Fehler vorhanden."
    Dann aber keine Berechnung erfolgen kann, weil angeblich bei
    "einem Kind die Altersgrenzen des § 32 Abs. 4 Nr. 1 bzw. 2 EStG überschritten"
    seien.

    Wenn ich wüsste woran es liegt, würde ich dann fragen ?
    Der einzige Hinweis den ich bekam, ist, dass das Kind aus Altersgründen steuerlich wohl keins mehr sein darf ...

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: keine Berechnung, Abbruch Anlage Kind

    Zitat von Campes Beitrag anzeigen
    es geht um den selben Sachverhalt
    Mal davon abgesehen dass Du zum Sachverhalt

    N I C H T S

    schreibst: ich kann nicht erkennen dass Dein Problem mit dem Haushaltsfreibetrag für Alleinerziehende zu tun hat.

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  • multi
    antwortet
    AW: keine Berechnung, Abbruch Anlage Kind

    Zitat von Campes Beitrag anzeigen
    Ich hänge mich hier mal dran, denn es geht um den selben Sachverhalt:
    Nein.

    Zitat von Campes Beitrag anzeigen
    Das Kind ist Jahrgang 1994-08, somit bei der EKSt 2018 um die es hier geht, erst 24.
    Aber klar, jetzt ist September 2019 und das wird wohl der Berechnung des Kindesalters zugrunde gelegt ???
    Die Annahme ist falsch. Natürlich werden bei der Steuerberechnung die Verhältnisse des Veranlagungszeitraums berücksichtigt.

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  • Campes
    antwortet
    AW: keine Berechnung, Abbruch Anlage Kind

    Ich hänge mich hier mal dran, denn es geht um den selben Sachverhalt:

    1.:
    "Prüfungsmodus - Ihre Eingaben wurden geprüft
    Es sind keine Fehler vorhanden."

    2., Berechnung:
    "AHW
    Abbruch-Hinweise
    Anlage Kind: Bitte beachten Sie, dass bei mindestens einem Kind die Altersgrenzen des § 32 Abs. 4 Nr. 1 bzw. 2 EStG überschritten wurden und deshalb im Rahmen des Familienlastenausgleichs keine Berücksichtigung stattfindet.
    DHW
    Dokumentations-Hinweise
    Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
    Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
    ER
    Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden."


    Das Kind ist Jahrgang 1994-08, somit bei der EKSt 2018 um die es hier geht, erst 24.
    Aber klar, jetzt ist September 2019 und das wird wohl der Berechnung des Kindesalters zugrunde gelegt ???

    Und die Plausibilitätsprüfung erfolgte ja bereits vor dem Versuch der Berechnung...

    Unterm Strich läufts darauf raus, daß ich es ohne Berechnung verschicken muss, ne ?

    Danke für Tipps im Voraus.
    Schönen Abend!
    C.

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  • annasus
    antwortet
    AW: keine Berechnung, Abbruch Anlage Kind

    Hey, Vielen Dank. Es klappt direkt. Er hat die Kreuze aus den Vorjahren übernommen, deswegen dachte ich, das wird stimmen.
    Aber egal. Hauptsache es passt.

    Tausend Dank.

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