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Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

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  • Roberto_L_X
    antwortet
    AW: Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

    Dann halt andersrum:
    Eintrag 1)
    Kennzeichen 177 (momentan Zeile 38) z. B. Nettobetrag aus der Vergütung der Stromlieferung
    (Man verkauft Strom zum Bruttopreis und rechnet deshalb die MwSt raus, also Brutto/1,19 um hier den Nettobetrag eintragen zu können)

    Eintrag 2)
    Kennzeichen 178 (momentan Zeile 39) z. B. Nettobetrag zur unentgeltlichen Wertabgabe für den Eigenverbrauch
    (meiner Meinung nach = Strompreis den man sich spart, weil man ihn nicht einkaufen muss, also nur NettoArbeitsstrom in Cent * kWh und
    nicht NettoArbeitsstrom in Cent * kWh + anteiligen Grundpreis, wenn dieser wie bei mir, da ich ja trotzdem beim Stromanbieter 1/3 Strom beziehe den kompletten Grundpreis
    sowieso bezahle, d. h. diesen Grundpreis spare ich auch nicht anteilig!)

    Eintrag 3)
    Kennzeichen 320 (momentan Zeile 122) MwSt-Betrag, aus der Rechnung der Photovoltaikanlage

    Eintrag 4)
    ohne Kennzeichen (momentan Zeile 168) Vorauszahlungssoll 2018 (einschließlich Sondervorauszahlung)
    Betrag der Rückerstattung aus der MWSt
    abzüglich der Summe der angemeldeten und vom Finanzamt eingezogenen Umsatzsteuervoranmeldungen
    (diese sollten in etwa dem Betrag aus Eintrag 1 + Eintrag 2 entsprechen *)
    Ergenbnis ist ein Negativwert bei Eintrag 4)

    Die vier Einträge sollten sich in etwa aufheben.

    * bei mir gibt es bei der Summe der Umsatzsteuervoranmeldungen gegenüber der Summe aus Eintrag 1+ Eintrag 2 eine Abweichung,
    da ich generell jeden Monat den gleichen Schätzwert eintrage = gemittelter Jahreswert umgerechnet auf immer gleichen Monatswert.
    Dadurch erspare ich mir das ständige Zählerablesen und in der Summe stimmt es ja doch fast genau bzw. wird ja dann mit der
    Umsatzsteuer Jahreserklärung berichtigt.

    Das müsste doch jetzt passen, oder?
    Zumindest vestehe ich dieses Video so, dort wird auch die Erstattung mit unter zeile 108 (ist jetzt Zeile 168) erfasst
    https://www.youtube.com/watch?v=tfEPJ3muP3E
    Zuletzt geändert von Roberto_L_X; 01.05.2019, 21:25.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

    Was verstehst Du denn unter Soll?

    https://de.wikipedia.org/wiki/Soll_u...hf%C3%BChrung)

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  • Roberto_L_X
    antwortet
    AW: Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

    wieso angemeldet, wenn mir doch das Finanzamt dafür je einen Monatsbetrag abgezogen hatte?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

    Auf den Internetseiten der bayrischen (und wahrscheinlich auch der außerbayrischen) Finanzämter kannst Du Dich über die steuerliche Behandlung der Photovoltaikanlagen informieren. Vor allem was die unentgeltliche Wertabgabe betrifft ist das sicher recht hilfreich.

    So wie das Schuhgeschäft um die Ecke den Bruttopreis für ein paar Schuhe kassiert, so wirst auch Du Deinen Strom zum Bruttopreis verkaufen. Ein Blick auf die Gutschrift des Stromabnehmers wäre angebracht.

    Zitat von Roberto_L_X Beitrag anzeigen
    abzüglich meiner in 2018 bereits geleistenen Umsatzsteuervorauszahlungen
    Nein, nicht in 2018 geleistet sonder für das Jahr 2018 angemeldet.
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 01.05.2019, 19:16.

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  • Roberto_L_X
    antwortet
    AW: Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

    OK Zeile korrigiert.
    Merkwürdig, dass auch bis jetzt im Internet trotz mehrfacher Recherche noch kein Mustermann Beispiel zu finden ist.
    Dabei scheien es ja gerade maximal vier Einträge zu sein, die man im Normalfall bei Regelbesteuerung und Kauf einer Photovoltaikanlage im Umsatzsteuerjahr
    in der Umsatzsteuerjahressteuererklärung 2018 bzw. Umsatzsteuererklärung 2018 eintragen muss.
    Sollte ganz einfach sein und doch können Zweifen aufkommen.

    Eintrag 1)
    Kennzeichen 177 (momentan Zeile 38) z. B. Nettobetrag aus der Vergütung der Stromlieferung
    (aber Frage: bekommt man vom Stromanbieter Netto oder Brutto, d. h muss man den Nettobetrag erst ausrechnen?)

    Eintrag 2)
    Kennzeichen 178 (momentan Zeile 39) z. B. Nettobetrag zur unentgeltlichen Wertabgabe für den Eigenverbrauch
    (meiner Meinung nach = Strompreis den man sich spart, weil man ihn nicht einkaufen muss, also nur NettoArbeitsstrom in Cent * kWh und
    nicht NettoArbeitsstrom in Cent * kWh + anteiligen Grundpreis, wenn dieser wie bei mir, da ich ja trotzdem beim Stromanbieter 1/3 Strom beziehe den kompletten Grundpreis
    sowieso bezahle, d. h. diesen Grundpreis spare ich auch nicht anteilig!)

    Eintrag 3)
    Kennzeichen 320 (momentan Zeile 122) MwSt-Betrag, aus der Rechnung der Photovoltaikanlage

    Eintrag 4)
    ohne Kennzeichen (momentan Zeile 168) Vorauszahlungssoll 2018 (einschließlich Sondervorauszahlung)
    mir noch unklar aber vermutlich:
    negativer Betrag der Rückerstattung aus der MWSt (etwas geringer als der Betrag bei Eintrag 3) - warum auch immer!)
    abzüglich meiner in 2018 bereits geleistenen Umsatzsteuervorauszahlungen

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

    Wenn du deine PV-Anlage bei einer Firma in Deutschland in Auftrag gegeben hast, sind für die Umsatzsteuererklärung die von mit genannten Kennziffern zutreffend.

    Was willst du da mit Zeile 62 oder 108? Du hast doch nicht deine Dachfläche vermietet.

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  • Roberto_L_X
    antwortet
    AW: Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

    das ist doch mal ne Ansage:
    Nicht die Zeilennummern sind entscheidend und werden auf den Formularen beibehalten, sondern die Kennziffern!

    Unter pv-steuer.com gibt es verschiedenste Pdf-Dokumente und sogar Excelsheet zum Ausfüllen, Z. B. für den Eigenverbrauch.

    Wenn ich die dortigen Erklärungen richtig interpretiere müssen im aktuellen Formular für die Jahresumsatzsteuererklärung 2018
    außer der
    Zeile 38 Lieferungen und sonstige Leistungen ......... zu 19 %,
    Zeile 39 Unetgeltliche Wertabgabe a) Lieferungen nach § 3 Abs. 1b UStG ......... zu 19 %
    Zeile 62 Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug a) InnergemeinschaftlicheLieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. b UStG)
    auch die
    Zeile 108 Umsätze,die auf Grund eines Verzichts auf Steuerbefreiung (§9 UStG) als steuerpflichtig behandelt worden sind.
    ausfüllen (oder stimmt diese Zeile auch schon wieder nicht mehr?)

    Bin noch auf der Suche nach einem Beispiel aus dem hervorgeht, dass eine Jahresgrundgebühr, die der Stromanbieter so und so kassiert
    nicht auch noch zusätzlich als anteiliger Wert beim selbst erzeugten Eigenverbrauch anzugeben ist.
    Wäre ja hirnrissig die Grundgebühr hier nochmals zu versteuern, wie selbst bei pv.steuer.com in der Formel hinterlegt ist.
    Die MwSt auf den nicht eingekauften Strom zu bezahlen sehe ich ja noch ein, aber die Jahresgrundgebühr werde ich sicher nicht, auch nicht anteilig zweimal versteuern!

    ROBERTO_L_X

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

    Du scheinst den Wald vor lauter Bäumen nicht zu sehen.

    Fast alle Felder der Umsatzsteuererklärung haben eindeutige Kennzahlen, die sich 2018 gegenüber 2017 und früheren Jahren auch nicht geändert haben.

    Die Zeilennummern interessieren doch nicht wirklich, maßgeblich sind die Kennzahlen. Die werden auch in allen Buchhaltungsprogrammen für die Ausgabe verwendet.

    Umsätze zum allgemeinen Steuersatz sind unter der Kennzahl 177 einzutragen, unentgeltliche Wertabgaben unter der Kennzahl 178. Das war 2013 so und daran hat sich auch 2018 nichts geändert.

    Vorsteuerbeträge gehören unter der Kennzahl 320 erklärt. Auch da hat sich außer der Zeilennummer nichts geändert.

    Die grünen Finanzamts-Kennzahlen kann man sich bei ElsterFormular anzeigen lassen. Menü: Extras > Einstellungen > Vordrucke

    Wenn man im Jahr 2019 eine Jahreserklärung für das Jahr 2018 abgibt, muss man das Formular für das Jahr 2018 ausfüllen. Das hast du richtig erkannt.

    Wenn die Finanzverwaltung für die Bewertung des Eigenverbrauchs unterschiedliche Verfahren zulässt, musst du dich eben für ein Verfahren entscheiden.

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  • Roberto_L_X
    antwortet
    AW: Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

    Da muss ich mir wohl ein anderes Forum mit Ansprechpartnern, die mir wirklich helfen wollen

    ***
    Zitat:
    Die Umsatzsteuererklärung ist grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung authentifiziert zu übermitteln (§ 18 Abs. 3 Satz 1 UStG i. V. m. § 87a Abs. 6 Satz 1 AO).
    Informationen hierzu sind unter der Internet-Adresse www.elster.de erhältlich.
    Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
    ***
    Wieso also soll das nicht in dieses Forum gehören.

    Und in anderen Foren hatte ich durchaus schon etwas Hilfe gefunden, nur war die bis maximal auf das Formular 2017 bezogen,
    wie auch entsprechenden Videos mit Anleitung.

    und zu den ach so tollen links:
    Nicht mal die Schreibweise ist gleich (einmal heißt es Photovoltaik, dann Fotovoltaik)

    aus Hilfe_fuer_Photovoltaikanlagen-2018-1.pdf
    >>
    Stand Januar 2019 (das Pdf heißt immer aber immer noch ...2018-1.pdf)
    ...
    Hilfe für den Betrieb von Photovoltaikanlagen 3
    I. Allgemeines
    Bayern ist als Bundesland mit überdurchschnittlich günstigen solaren Strahlungsverhältnissen führend beim Einsatz von Fotovoltaik...
    >>
    und den Seiten 16 bis 26 werden dann veraltete Beispiele von 2013 aufgeführt,
    aber nichts bezogen auf das neue Formular für die Jahresumsatzsteuer 2018.

    Die dort angegebenen Zeilen passen nicht mehr oder es sind gar keine angegeben (nur die zeilen 33, 34 und 62)
    Die dort angegebenen Zeilen 33 und 34 befinden sich im neuenen Formular tatsächlich in den Zeilen 38 und 39

    ##############
    Wenn ich meine Anlage betrachte, muss ich also das Formular für die Jahresumsatzsteuer 2018 in 2019 ausfüllen:

    Mai 2018 Kaufpreis 20.000 Netto
    Regelbesteuerung gewählt
    Gesamtverbrauch ab Mai 4.200 kWh
    Zukauf vom Stromanbieter 1.350 kWh (x 0,262 = 353,70)
    per Eigenproduktion gedeckt 2.850 kWh (x 0,262 =746,70) oder (??? pauschal x 0,20 = 570,00 Euro ???)
    eingespeiste Strommenge 3.850 kWh (dafür vergütet 330,00 Euro)

    Arbeitspreis Stromanbieter 0.262 Euro

    Anteiliger Grundpreis den ich beim Eigenverbrauch berücksichtigen müsste entfällt, da ich mir den
    ja gar nicht sparen kann, weil dieser immer als Jahresbetrag fällig wird, egal wieviel Strom ich einkaufe!

    Dadurch reduzieren sich meine Fragen auf zwei verbleibende Punkte:
    2) In welche Zeilen muss ich welche Werte eintragen
    (nach Möglichkeit mit dem Formulartext der Zeile, falls sich die Zeilennummer auf späteren Formularen wieder ändert)?
    3) Wie berechnet man den Eigenverbrauch richtig - gibt es verbindliche Regelung?

    Der einzige link, der mir auch helfen würde, wäre der auf ein ausgefülltes aktuelles Formular mit Musterwerten (einer ähnlichen Standardanlage).

    Meine Konstellation sollte ja eigentlich der Normalfall sein.
    Neuinstallation im Vorjahr, erstmalige Jahresumsatzsteuer im Folgejahr
    Regelbesteuerung (also keine MwSt für die Anlage - Vorsteuerabzug)
    und Einnamen aus Reststromverkauf sowie Besteuerung der Eigenproduktion.

    Roberto_L_X

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  • Laie123
    antwortet
    AW: Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

    Hallo Charlie24, Die Photovoltaik Hilfe des Bay. Finanzministerium ist das Beste was es zur Zeit auf dem Markt gibt. War auch mal mein Einstieg. Selbst mein Steuerverlag schreibt von denen ab.

    Gruß
    Zuletzt geändert von Laie123; 18.03.2019, 18:23.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

    Dieses Forum ist ein Anwenderforum zu Fragen rund um die elektronischen Steuererklärung -ELSTER-, wobei es im konkreten Unterforum um das Windowsprogramm ElsterFormular geht.

    Hier umfassende Unterstützung bzw. eine detaillierte Anleitung zu erhalten, was bei einer Photovoltaikanlage jetzt genau in einzelne Zeilen der Umsatzsteuererklärung gehört,

    magst du von den hier in der Regel in ihrer Freizeit aktiven erfahrenen Anwendern ja vielleicht erwarten, aber da erwartest du m. E. zu viel der Hilfe.

    Es gibt zu praktisch allen Zeilen der Umsatzsteuererklärung einen Hilfetext. Dort steht, was da einzutragen ist und veraltet ist da nichts. Die Formulare werden jährlich aktualisiert.

    Und reine Steuerfachfragen hier zu stellen, wie etwa zur AfA, macht schon deshalb keinen Sinn, weil Steuerberatung im Forum nicht erlaubt ist.

    https://forum.elster.de/anwenderforu...-Forum-stellen

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

    Wenn Dus nicht verstanden hast, hier nochmal die Essenz zu Charlies Antwort:

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Einige deiner Fragen betreffen Steuerrecht und nicht ElsterFormular bzw. die elektronische Steuererklärung.

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  • Roberto_L_X
    antwortet
    AW: Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

    Hallo Charlie24,

    falls Du auf meinen Beitrag geantwortet hast muss ich Dir leider sagen, so eine Antwort finde ich in diesem Rahmen nicht
    hilfreich, denn solche links kann sich ja jeder selber suchen.

    Das Problem ist doch, dass man diese offiziellen Erklärungen gar nicht versteht und die z. T. auch veraltet sind.

    Wenn ich hier schon meine Zahlen preisgebe, hoffe ich natürlich auch darauf, dass nur jemand antwortet,
    der sich mit dem neuen Formular auskennt und meine drei Fragen ganz einfach beamtworten kann!

    Vielen Dank trotzdem
    Roberto_L_X

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

    Einige deiner Fragen betreffen Steuerrecht und nicht ElsterFormular bzw. die elektronische Steuererklärung.

    Offizielle Hilfestellungen der Steuerverwaltung zu Photovoltaikanlagen sind hier zu finden:

    https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x

    Wenn noch Fragen offen bleiben: Dafür gibt es Steuerberater oder spezielle Steuersoftware:

    https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post259073

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Umsatzsteuererklärung 2018 Photovoltaik

    Ich nehme an dass Du die Erklärung für 2018 machen willst. Die für 2019 würde ich auch nur machen wenn entweder das Jahr schon um ist oder ich die unternehmerische Tätigkeit aufgegeben habe.

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