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Eintragungen Pension etc. für Verstorbenen

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Eintragungen Pension etc. für Verstorbenen

    für dieses Thema zu spät geboren.
    Nicht nur dafür! Es werden dich leider noch weitere Verschlechterungen treffen, wie z. B. die Abschmelzung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags dazu, aber das weißt du ja.

    Ich bin ja mit meinem Renteneintritt im Jahr 2014 noch glimpflich davongekommen, aber auch da war es schon deutlich schlechter als noch 2005.

    Der Spruch von der Gnade der späten Geburt gilt jedenfalls im Steuerrecht nicht so recht.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Eintragungen Pension etc. für Verstorbenen

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Diese Übergangsregelung läuft praktisch 2019 aus, da der Vorwegabzug ja Jahr für Jahr abgeschmolzen wird....
    Hallo,
    dann hat es sich ja für mich auch erledigt -> für dieses Thema zu spät geboren.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Eintragungen Pension etc. für Verstorbenen

    ... alles klar, wenn ich dann mal soweit bin -> werde ich immer die Zeile 51 mal mit berücksichtigen.
    Diese Übergangsregelung läuft praktisch 2019 aus, da der Vorwegabzug ja Jahr für Jahr abgeschmolzen wird. Bei mir greift sie deswegen ab 2018 nicht mehr.

    Ich habe deshalb alle Angaben zu weiteren Vorsorgeaufwendungen zwischenzeitlich aus meiner Erklärung entfernt. Was nichts bringt, muss auch nicht erklärt werden.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Eintragungen Pension etc. für Verstorbenen

    Hallo,

    alles klar, wenn ich dann mal soweit bin -> werde ich immer die Zeile 51 mal mit berücksichtigen.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Eintragungen Pension etc. für Verstorbenen

    Bei mir selbst kam in den Jahren 2015 bis 2017 diese Günstigerprüfung zur Anwendung, weshalb ich mit Einschätzungen zurückhaltend bin.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Eintragungen Pension etc. für Verstorbenen

    Hallo Charlie24,

    kann ich so nicht bestätigen bei mir ist bestimmt seit 10 Jahren keine steuerliche Auswirkung mehr, auch wenn ich noch nicht soweit bin, dass ich Pension beziehe, aber die Beiträge für die private KV und PV werden ja nicht weniger.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Eintragungen Pension etc. für Verstorbenen

    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    Hallo,
    wobei meistens der Fall eintritt, dass keine steuerliche Auswirkung mehr ist, weil der Höchstbetrag schon durch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erreicht wird.

    Tschüß
    Wobei bei nicht rentenversicherungspflichtigen Personen, wie in diesem Fall, manchmal doch noch die Günstigerprüfung nach § 10 Abs. 4a EStG greift.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Eintragungen Pension etc. für Verstorbenen

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    .....
    Die Zeile 51 ist u. a. für Beiträge zu vor 2005 abgeschlossenen Lebensversicherungen gedacht. Da muss man die Beitragszahlungen bis zum Sterbetag selbst ermitteln.
    Hallo,
    wobei meistens der Fall eintritt, dass keine steuerliche Auswirkung mehr ist, weil der Höchstbetrag schon durch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erreicht wird.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Eintragungen Pension etc. für Verstorbenen

    Die Zeile 23 ist für Zusatzversicherungen bei gesetzlich Versicherten gedacht. Du solltest dich nicht darauf verlassen, dass der Eintrag an der richtigen Stelle erfolgt ist.

    Die meisten Pensionsbezieher sind beihilfeberechtigte Beamte und in der PKV versichert. Dafür stehen die Zeilen ab 24 zur Verfügung. Beiträge für Wahlleistungen erklärt dieser Personenkreis in Zeile 28.l

    Die Zeile 51 ist u. a. für Beiträge zu vor 2005 abgeschlossenen Lebensversicherungen gedacht. Da muss man die Beitragszahlungen bis zum Sterbetag selbst ermitteln.

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  • mimmi
    antwortet
    AW: Eintragungen Pension etc. für Verstorbenen

    Noch mal zur Anlage Vorsorgeaufwand: Mein Vater hatte in der letzten Steuererklärung Eintragungen in Zeile 23 und Zeile 51.

    Zeile 23 gehört doch noch zur gesetzlichen KV, oder? Das hätte mir die gesetzliche KV doch dann mitteilen müssen, oder?

    In Zeile 51 erscheint eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht, leider kann ich das irgendwie gar nicht zuordnen. Welcher Versicherer kommt denn hier überhaupt infrage? Oder kann man das "überall" abschließen? (Sorry, falls es eine dämliche Frage ist....) Ich weiß hier nur leider gar nicht, wo ich dazu die Belege anfordern kann.

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  • mimmi
    antwortet
    AW: Eintragungen Pension etc. für Verstorbenen

    Danke, das mit den Krankheitskosten probier ich aus!

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Eintragungen Pension etc. für Verstorbenen

    Nicht in allen Bundesländern wird die Kirchensteuer vom Finanzamt festgesetzt. In Bayern erhält man einen eigenen Kirchensteuerbescheid vom Kirchensteueramt.

    Da sieht man einen Erstattungsbetrag dann auch auf dem Kontoauszug.

    Nach meiner Erfahrung muss der Eigenanteil der Krankheitskosten schon eine gewisse Größenordnung erreichen, um sich steuerlich bemerkbar zu machen.

    Aber das lässt sich mit dem von @FIGUL vorgeschlagenen Verfahren leicht herausfinden.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Eintragungen Pension etc. für Verstorbenen

    Zitat von mimmi Beitrag anzeigen
    Zwei Fragen zum Hauptvordruck:

    1) Kirchensteuer Zeile 42: Woraus geht denn hervor, welcher Teil der Kirchensteuer erstattet wurde?

    2) Außergewöhnliche Belastungen, Krankheitskosten Zeile 67: Ab welcher Höhe ist diese Eintragung denn überhaupt relevant? Kann man hier auch Pauschalen eingeben? (Ich versuche gerade Arztrechnungen einzuholen, aber das ist wegen der medizinischen Schweigepflicht nicht einfach.)
    Sie können Ihre Steuererklärung einfach fertig machen, in der Zeile einen geschätzten Aufwand eintragen und eine Steuerbechnung durchführen. Dann sehen Sie wie hoch die zumutbare Belastung in Ihrem Fall ist und können abschätzen, ob sich Ihr Aufwand bezüglich einer konkreten Ermittlung des Aufwandes lohnt.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Eintragungen Pension etc. für Verstorbenen

    Hallo,

    die zumutbare Belastung kannst du ermitteln, indem du einen fiktiven Wert in das Feld eingibst und dir dann die Erläuterungen zur Steuerberechnung anschaust

    Gruß FIGUL

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Eintragungen Pension etc. für Verstorbenen

    1) Kirchensteuer Zeile 42: Woraus geht denn hervor, welcher Teil der Kirchensteuer erstattet wurde?

    Aus dem Einkommensteuerbescheid, den Sie vom Finanzamt in dem Jahr erhalten haben, für das Sie jetzt eine Steuererklärung machen. Die Kirchensteuererstattung ist immer in dem Jahr zu erklären, in dem man sie erhalten hat.

    2) Außergewöhnliche Belastungen, Krankheitskosten Zeile 67: Ab welcher Höhe ist diese Eintragung denn überhaupt relevant? Kann man hier auch Pauschalen eingeben? (Ich versuche gerade Arztrechnungen einzuholen, aber das ist wegen der medizinischen Schweigepflicht nicht einfach.)

    Pauschalen geht nicht. Allerdings wirken sich hier Eintragungen nur aus, wenn Ihr Aufwand die sogenannte zumubare Eigenbelastung überschreitet. Diese hängt vom Familienstand und der Höhe des Einkommens ab.

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