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Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeit (Anlage N)

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeit (Anlage N)

    Zitat von g-uenal Beitrag anzeigen
    Aus der Angabe der Eingabehilfe verstehe ich, dass ich 30 Cent je gefahrenen Kilometer jeweils für die Hin- und Rückfahrt ansetzen kann. Die Frage hat sich für mich aufgeworfen, da für die erste Tätigkeitsstätte nur die einfache Entfernung anzugeben ist.
    Hallo,

    da bleibt nur noch Kopfschütteln

    Gruß FIGUL

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  • g-uenal
    antwortet
    AW: Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeit (Anlage N)

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Hallo,

    die Antwort hast du doch gefunden.
    Steht auch in der Eingabehilfe: gefahrene Km

    Gruß FIGUL
    Aus der Angabe der Eingabehilfe verstehe ich, dass ich 30 Cent je gefahrenen Kilometer jeweils für die Hin- und Rückfahrt ansetzen kann. Die Frage hat sich für mich aufgeworfen, da für die erste Tätigkeitsstätte nur die einfache Entfernung anzugeben ist.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeit (Anlage N)

    30 Cent je gefahrenen Kilometer ist doch nicht so schwer zu verstehen. Natürlich ist damit Hin- und Rückfahrt, also die tatsächlich gefahrene Strecke gemeint.

    Das ist doch der entscheidende Unterschied zur Entfernungspauschale.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeit (Anlage N)

    Zitat von g-uenal Beitrag anzeigen
    Die Frage lautet eigentlich nur, ob man bei Auswärtstätigkeiten 30 Cent je einfache Entfernung ansetzen kann (wie bei der ersten Tätigkeitsstätte) oder ob es möglich ist, jeweils 30 Cent je gefahrenen Kilometer für Hin- und Rückfahrt berücksichtigen (also doppelte Höhe)?
    Hallo,

    die Antwort hast du doch gefunden.
    Steht auch in der Eingabehilfe: gefahrene Km

    Gruß FIGUL

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  • g-uenal
    antwortet
    AW: Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeit (Anlage N)

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich verstehe dein Anliegen nicht.
    Du schreibst doch selbst: ... eine Km-Pauschale pro gefahrenen Km

    Gruß FIGUL
    Die Frage lautet eigentlich nur, ob man bei Auswärtstätigkeiten 30 Cent je einfache Entfernung ansetzen kann (wie bei der ersten Tätigkeitsstätte) oder ob es möglich ist, jeweils 30 Cent je gefahrenen Kilometer für Hin- und Rückfahrt berücksichtigen (also doppelte Höhe)?

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeit (Anlage N)

    Zitat von g-uenal Beitrag anzeigen
    Hallo, laut Suchergebnissen ist es möglich bei Fahrtkosten für Auswärtstätigkeiten entweder die tatsächlich angefallenen Kosten oder eine Kilometerpauschale von 0,30 € je gefahrenen Kilometer abzusetzen. Gilt die Kilometerpauschale von 0,30 Cent für Hin- und Rückfahrt zusammen oder ist es möglich für beide jeweils 0,30 € anzusetzen? Bei der Entfernungspauschale für die erste Tätigkeitsstätte ist ja nur die einfache Entfernung einzutragen. Gilt das gleiche für Auswärtstätigkeiten? Vielen Dank
    Hallo,

    ich verstehe dein Anliegen nicht.
    Du schreibst doch selbst: ... eine Km-Pauschale pro gefahrenen Km

    Gruß FIGUL

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  • g-uenal
    hat ein Thema erstellt Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeit (Anlage N).

    Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeit (Anlage N)

    Hallo, laut Suchergebnissen ist es möglich bei Fahrtkosten für Auswärtstätigkeiten entweder die tatsächlich angefallenen Kosten oder eine Kilometerpauschale von 0,30 € je gefahrenen Kilometer abzusetzen. Gilt die Kilometerpauschale von 0,30 Cent für Hin- und Rückfahrt zusammen oder ist es möglich für beide jeweils 0,30 € anzusetzen? Bei der Entfernungspauschale für die erste Tätigkeitsstätte ist ja nur die einfache Entfernung einzutragen. Gilt das gleiche für Auswärtstätigkeiten? Vielen Dank
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