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Aus der Angabe der Eingabehilfe verstehe ich, dass ich 30 Cent je gefahrenen Kilometer jeweils für die Hin- und Rückfahrt ansetzen kann. Die Frage hat sich für mich aufgeworfen, da für die erste Tätigkeitsstätte nur die einfache Entfernung anzugeben ist.
die Antwort hast du doch gefunden.
Steht auch in der Eingabehilfe: gefahrene Km
Gruß FIGUL
Aus der Angabe der Eingabehilfe verstehe ich, dass ich 30 Cent je gefahrenen Kilometer jeweils für die Hin- und Rückfahrt ansetzen kann. Die Frage hat sich für mich aufgeworfen, da für die erste Tätigkeitsstätte nur die einfache Entfernung anzugeben ist.
30 Cent je gefahrenen Kilometer ist doch nicht so schwer zu verstehen. Natürlich ist damit Hin- und Rückfahrt, also die tatsächlich gefahrene Strecke gemeint.
Das ist doch der entscheidende Unterschied zur Entfernungspauschale.
Die Frage lautet eigentlich nur, ob man bei Auswärtstätigkeiten 30 Cent je einfache Entfernung ansetzen kann (wie bei der ersten Tätigkeitsstätte) oder ob es möglich ist, jeweils 30 Cent je gefahrenen Kilometer für Hin- und Rückfahrt berücksichtigen (also doppelte Höhe)?
Hallo,
die Antwort hast du doch gefunden.
Steht auch in der Eingabehilfe: gefahrene Km
ich verstehe dein Anliegen nicht.
Du schreibst doch selbst: ... eine Km-Pauschale pro gefahrenen Km
Gruß FIGUL
Die Frage lautet eigentlich nur, ob man bei Auswärtstätigkeiten 30 Cent je einfache Entfernung ansetzen kann (wie bei der ersten Tätigkeitsstätte) oder ob es möglich ist, jeweils 30 Cent je gefahrenen Kilometer für Hin- und Rückfahrt berücksichtigen (also doppelte Höhe)?
Hallo, laut Suchergebnissen ist es möglich bei Fahrtkosten für Auswärtstätigkeiten entweder die tatsächlich angefallenen Kosten oder eine Kilometerpauschale von 0,30 € je gefahrenen Kilometer abzusetzen. Gilt die Kilometerpauschale von 0,30 Cent für Hin- und Rückfahrt zusammen oder ist es möglich für beide jeweils 0,30 € anzusetzen? Bei der Entfernungspauschale für die erste Tätigkeitsstätte ist ja nur die einfache Entfernung einzutragen. Gilt das gleiche für Auswärtstätigkeiten? Vielen Dank
Hallo,
ich verstehe dein Anliegen nicht.
Du schreibst doch selbst: ... eine Km-Pauschale pro gefahrenen Km
Hallo, laut Suchergebnissen ist es möglich bei Fahrtkosten für Auswärtstätigkeiten entweder die tatsächlich angefallenen Kosten oder eine Kilometerpauschale von 0,30 € je gefahrenen Kilometer abzusetzen. Gilt die Kilometerpauschale von 0,30 Cent für Hin- und Rückfahrt zusammen oder ist es möglich für beide jeweils 0,30 € anzusetzen? Bei der Entfernungspauschale für die erste Tätigkeitsstätte ist ja nur die einfache Entfernung einzutragen. Gilt das gleiche für Auswärtstätigkeiten? Vielen Dank
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