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Baukindergeld ohne Abzugsbetrag: Abbruchmeldung

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Baukindergeld ohne Abzugsbetrag: Abbruchmeldung

    Bei Denkmalförderung gibt es aber definitiv kein Baukindergeld. Lass die Kinder weg. Ob Du Denkmalförderung erhältst, siehst Du ja aus den Vorjahresbescheiden.

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  • Peache
    antwortet
    AW: Baukindergeld ohne Abzugsbetrag: Abbruchmeldung

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Praktische Bedeutung hat die Anlage FW doch nur noch für Maßnahmen nach § 10f EStG. Vielleicht gibt es noch ein paar Altfälle, weil sich die Fertigstellung eines Objekts um Jahre verzögert hat.

    Für den Kauf einer nicht denkmalgeschützten Altbau-Wohnung im Jahr 2013 gibt es doch keine besondere steuerliche Förderung. Die Anlage gehört aus der Erklärung entfernt.
    Vielen Dank Charlie24!
    Ich muss hier leider meine Angabe ein bisschen präziser machen, denn die Wohnung, die ich in 2013 gekauft habe, tatäschlich eine denkmalgeschützte Altbau-Wohnung ist (Baujahr 1923).
    Soll ich also die Anlage FW weiterhin entfernen, oder ist es doch ein Fall wo eine Förderung mit der Anlage FW möglich ist?

    Vielen Dank für diese wertvollen Feedbacks. Man lernt nie aus!

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Baukindergeld ohne Abzugsbetrag: Abbruchmeldung

    Praktische Bedeutung hat die Anlage FW doch nur noch für Maßnahmen nach § 10f EStG. Vielleicht gibt es noch ein paar Altfälle, weil sich die Fertigstellung eines Objekts um Jahre verzögert hat.

    Für den Kauf einer nicht denkmalgeschützten Altbau-Wohnung im Jahr 2013 gibt es doch keine besondere steuerliche Förderung. Die Anlage gehört aus der Erklärung entfernt.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Baukindergeld ohne Abzugsbetrag: Abbruchmeldung

    Zitat von Peache Beitrag anzeigen
    Oder bringt es doch etwas es einzufügen und ich muss einen zusätzlichen Feld irgendwo befüllen
    Was willst Du denn gefördert haben? Wenn Du links auf eine Anlage klickst, dann siehst Du rechts in der Eingabehilfe, für was die Anlage gedacht ist.

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  • Peache
    antwortet
    AW: Baukindergeld ohne Abzugsbetrag: Abbruchmeldung

    Okay aus den Antworten verstehe ich, glaube ich, mehr und mehr wo das Problem liegen könnte:

    Ja es war nur ein Kauf in 2013 eines Altbau-Wohnungs. DIe Wohnung habe ich heute immer noch und wohne auch immer noch drin.

    Ich habe bis jetzt nur die Anlage FW jedes Jahr aus Transparenzgrund eingefügt, ohne irgendein Baukindergeld beantragen zu wollen.... ich dachte es bringt irgendwie etwas in der 2014er Erklärung es zu melden und habe mir (auch die Jahren danach) nichts weiteres gedacht. Ich tippe das FA hat es ignoriert....

    Erst dieses Jahr, weil die Berechnung nicht mehr funktioniert, stelle ich mir die Frage....

    Wenn es also nichts bringt, sollte ich also so eine Anlage aus der Erklärung löschen?
    Oder bringt es doch etwas es einzufügen und ich muss einen zusätzlichen Feld irgendwo befüllen, damit es wieder "gerade" läuft?

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Baukindergeld ohne Abzugsbetrag: Abbruchmeldung

    Die Anlage FW gab es ja noch vor der Eigenheimzulage. Und die begann 1996, glaube ich.

    Das müsste ja ein Haus sein, dass vor 96 einen Bauantrag hatte und erst 2013 fertiggestellt wurde.

    Gab es da in den Vorjahresbescheiden wirklich eine Förderung sowohl zum Wohnungsbau als auch Baukindergeld? Oder hat das FA die Anlage einfach nicht beachtet?

    Jetzt lese ich erst Kauf, da dürfte es überhaupt nichts für geben.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Baukindergeld ohne Abzugsbetrag: Abbruchmeldung

    Also ist ja wohl doch Baukindergeld nach altem Recht beantragt worden.

    Das muss ich mir auch erst näher ansehen, das kommt ja inzwischen nur noch selten vor.

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  • Peache
    antwortet
    AW: Baukindergeld ohne Abzugsbetrag: Abbruchmeldung

    Richtig, Anlage FW füge ich seit 2013 (Kauf einer Wohnung damals) jedes Jahr bei der Steuererklärung hinzu...
    Jedes Jahr war es drin und es hatte bis jetzt kein Problem verursacht.
    In das Feld "In begünstigungszeitraum gehörte(n) X Kinder" hatte ich bis jetzt immer 1...

    Da ich aber in 2018 eine zweites Kind bekommen habe, habe ich hier eine "2" gesetzt.
    Soll diese Anlage etwas nur beim ersten Jahr (also das Kaufjahr) eingefügt werden?
    Oder soll ich irgendwie etwas anderes noch in einen der zahlreichen Felder der Anlage einfügen, was wegen die Änderung der Anzahl an Kinder hinzukommen soll?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Baukindergeld ohne Abzugsbetrag: Abbruchmeldung

    Wurde vielleicht die Anlage FW ausgefüllt?

    Das neue Baukindergeld wird nach meiner Kenntnis nicht über die Steuererklärung, sondern über die KfW abgewickelt.

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  • Peache
    hat ein Thema erstellt Baukindergeld ohne Abzugsbetrag: Abbruchmeldung.

    Baukindergeld ohne Abzugsbetrag: Abbruchmeldung

    Hallo,
    ich versuche dieses Jahr den Spaß der Steuererklärung wieder und habe dieses Mal komischerweise zum ersten Mal eine "Abbruchmeldung" bei der Berechnung des Steuerbetrags bekommen.
    Die Meldung lautet:
    Sie haben Angaben zu Kindern für das sogenannte Baukindergeld gemacht, jedoch keine Angaben zum Abzugsbetrag.

    Dabei habe ich kein Baukindergeld beantragt oder bekommen und ich meine es nicht in der Steuererklärung angegeben, denn ich weiß nicht mal wie es gehen könnte...

    Ich habe nur eine neues Kind bekommen und daher eine neue Anlage Kind eingefügt.

    Kann mir jemand helfen diese Meldung los zu kriegen?

    Vielen Dank und viele Grüße
    Pierre
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