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Vermietung und Verpachtung --ein Jahr lang nicht vermietet-- Fragen bzgl. ausfüllen

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Vermietung und Verpachtung --ein Jahr lang nicht vermietet-- Fragen bzgl. ausfüll

    Hallo,

    karmaxxl sagt aber selbst ->..... denn wir überlegen es selber zu nutzen............

    Tschüß

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  • XaverWdg
    antwortet
    AW: Vermietung und Verpachtung --ein Jahr lang nicht vermietet-- Fragen bzgl. ausfüll

    Bedeutet allerdings gegenteilig auch:
    Solange nicht widerlegt ist, dass keine Vermietungsabsicht besteht, kann die Anlage V auch bei negativem Ergebnis abgegeben werden.
    Leerstände von Mieträumen aufgrund von durchzuführenden Baumaßnahmen sind nichts Außergewöhnliches.

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Vermietung und Verpachtung --ein Jahr lang nicht vermietet-- Fragen bzgl. ausfüll

    Wenn du keine Vermietungsabsicht mehr hast, muss auch keine Anlage V abgegeben werden. Dann bekommst du aber auch keine Verluste und die Modernisierungskosten 2017 wurden zu Unrecht gewährt.

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  • Vermietung und Verpachtung --ein Jahr lang nicht vermietet-- Fragen bzgl. ausfüllen

    Guten Tag

    ich bin gerade bei unserer Steuererklärung für 2018 bei.

    Und zwar haben wir bis 2017 unseren zweiten Teil unserer doppelte Haushälfte vermietet (andere Hälfte Leben wir), die Mieteinnahmen und Abschreibung des Hauses etc. haben wir natürlich steuerlich immer mit angegeben.

    Nun ist es so, dass wir 2017 die Wohnung renoviert haben und seitdem noch nicht neu vermietet haben, denn wir überlegen es selber zu nutzen.
    Das erste Halbjahr 2017 war die Wohnung noch vermietet im Sommer fingen die Renovierungsarbeiten an und sind ca. Frühjahr 2018 fertig geworden.

    Wie ist das wenn man eine Wohnung hat aber sie zur Zeit nicht vermietet, Strom, Gas läuft über einen Zähler.
    Muss ich dann trotzdem in der Steuererklärung 2018 das Formular für Vermietung und Verpachtung angeben?
    Obwohl ich keine Einnahmen hatte?

    Und wie ist es wenn wir eventl. erstmal gar nicht in nächster Zeit vermieten möchten aber es möglich ist.
    Muss ich die Wohnung trotzdem immer mit angeben?
    Oder muss ich erst angeben sobald sie vermietet ist und Mieteinnahmen fließen.

    In der Steuererklärung 2017 habe ich die Renovierungskosten mit angegeben, da es ja für die Modernisierung der Wohnung war. Es wurde auch anteilig anerkannt vom Finanazamt. Aber ich hatte 2017 ja auch noch Anteilig Mieteinnahmen.

    Nun ist die Frage, muss ich das Formular für 2018 überhaupt ausfüllen, obwohl keine Mieteinnahmen flossen?

    Vielleicht könnte mir jemand meine Fragen beantworten, würde mich sehr freuen.

    VIELEN DANK
    und Gruss
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