Zitat von Charlie24
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"Betriebsstätte ist der Betrieb oder Teil des Betriebs des Arbeitgebers, in dem der für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs maßgebende Arbeitslohn ermittelt wird."
-> Bei beiden Arbeitsverträgen (meinem und dem 2. meines Mannes) ist die Betriebsstätte dementsprechend AUSSERHALB Sachsens. Denn auch wenn wir in der jeweiligen sächsischen Niederlassung arbeiten, die Buchhaltung/Gehaltsberechnung wird nicht hier vor Ort gemacht.
"Der Arbeitgeber hat [...] dem Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Betriebsstätte [...] befindet [...], eine Steuererklärung einzureichen, in der er die Summen der im Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum einzubehaltenden und zu übernehmenden Lohnsteuer angibt [...]"
Jetzt ist natürlich die Frage, ob "Arbeitgeber muss das im Finanzamt im Bundesland X machen" auch bedeutet "es muss berechnet werden wie in Bundesland X üblich". Das weiß ich leider nicht, jemand von euch vielleicht?
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