Zitat von L. E. Fant
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Anlage AV Mutterschaftsgeld und Begünstigung?
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AW: Anlage AV Mutterschaftsgeld und Begünstigung?
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Ich übernehme die Anlage AV immer aus dem Vorjahr. Die wirkt sich nie und nimmer aus. Aber es ist überhaupt kein Problem, sie einfach im Formular zu belassen.
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AW: Anlage AV Mutterschaftsgeld und Begünstigung?
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenMan sollte die Einreichung allerdings neu prüfen, wenn sich an den Zulagen etwas ändert, weil z. B. Kinderzulagen wegfallen. Ich habe da in einem Jahr schon mal über 200,00 € verschenkt,
weil ich das nicht auf dem Schirm hatte.
Vielen Dank nochmal an alle!
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kleiner Trost ich habe die Anlage auch mehrere Jahre mit eingereicht, bevor ich das verinnerlicht hatte, dass wenn die Zulage günstiger ist, ich mir das ersparen kann.
weil ich das nicht auf dem Schirm hatte.
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AW: Anlage AV Mutterschaftsgeld und Begünstigung?
Zitat von Leelah Beitrag anzeigenUnd dafür das ganze Kopfzerbrechen... Aber ich lern ja auch gern was dazu....
kleiner Trost ich habe die Anlage auch mehrere Jahre mit eingereicht, bevor ich das verinnerlicht hatte, dass wenn die Zulage günstiger ist, ich mir das ersparen kann.
Tschüß
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Ok, dass das "nur" der Antrag auf die Günstigerprüfung ist, wusste ich einfach nicht. Dann hat die Anlage AV für uns wirklich keinen Sinn und ich nehme sie raus.
Und dafür das ganze Kopfzerbrechen... Aber ich lern ja auch gern was dazu
Vielen Dank Euch für die Hilfe und Erklärungen!
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AW: Anlage AV Mutterschaftsgeld und Begünstigung?
Zitat von Leelah Beitrag anzeigenVielen dank für diese Erklärung! Ich blicke bei dem allen noch nicht so ganz durch und versuche dann eher alles was auf mich zutrifft auszufüllen, als nachher etwas zu vergessen...
Aber es geht doch auch darum:
Wie wird denn die Zulage überprüft wenn ich keine Anlage AV abgebe? Die Zulage ist bei mir definitiv günstiger
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Hallo Leelah,
die Zulagenstelle bekommt doch von deinem Versicherungsinstitut die geleisteten Beiträge gemeldet und prüft danach, ob du den Mindesteigenbetrag erreicht hast.
Das Finanzamt ruft die Daten auch ab, wenn es seine Seite prüft aufgrund Einreichung bei der Steuererklärung.
Tschüß
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Vielen dank für diese Erklärung! Ich blicke bei dem allen noch nicht so ganz durch und versuche dann eher alles was auf mich zutrifft auszufüllen, als nachher etwas zu vergessen...
Aber es geht doch auch darum:
Zitat von holzgoe Beitrag anzeigenHallo Leelah,
die Eintragungen in der Zeile 10 bis 18 mit den Vorjahreswerten dienen ja mehr oder weniger dem Überprüfen ob du deinen Mindesteigenbetrag aufgebracht hast, ansonsten wird ja die Zulage entsprechend gekürzt.
Tschüß
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Hallo Leelah,
ein pauschal besteuerter Minijob wird in der Steuererklärung nicht als Einnahme angegeben, weil mit der pauschalen Besteuerung alles abgegolten ist.
Aber die Minijobzentrale meldet ja dem Rententräger die geleisteten Beträge und es wird ja auch für deine Rente angerechnet.
Also kannst du es auch dort eintragen, wenn du möchtest.
Die Frage nach der steuerlichen Auswirkung bleibt ja offen, wenn du die Anlage AV abgibst wird geprüft, was ist für dich günstiger die zusätzliche Berücksichtigung als Sonderausgabenabzug oder die Zulage an sich.
Ich gebe seit Jahren keine AV mehr ab, weil die Zulage günstiger und doppelt gibt es ja nichts.
Tschüß
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AW: Anlage AV Mutterschaftsgeld und Begünstigung?
Hallo holzgoe!
Das habe ich gelesen, aber da nach rentenversicherungsflichtigem Einkommen gefragt wird, war ich nicht sicher, ob das dann nur für nicht pauschal versteuerte Minijobs da steht. Meiner ist ja pauschal versteuert. Wie ist das also?
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Hallo Leelah,
die Eingabehilfe zur Zeile 10 sagt unter anderem folgendes -> Die in 2017 erzielten Arbeitsentgelte geringfügig Beschäftigter können Sie z. B. aus der Durchschrift der Jahresmeldung für die Minijob-Zentrale entnehmen.
Tschüß
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Ok, danke! Das werde ich dann so machen.
Der Minijob gehört da aber nicht rein, oder?
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Zitat von Leelah Beitrag anzeigen....Ansonsten eine 0 beim versteuerten Einkommen?
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lass mal nur den Eintrag in Zeile 12, die 0 in Zeile 10 kannst du dir eigentlich sparen.
Tschüß
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AW: Anlage AV Mutterschaftsgeld und Begünstigung?
Ok, danke schon mal für die Antworten.
Dann trage ich das Mutterschaftsgeld ein? Ansonsten eine 0 beim versteuerten Einkommen? Wer vorher noch nicht gearbeitet hat müsste das ja auch...
Den Mindesteigenbetrag müsste ich eigentlich haben, dann macht es wohl eh keinen Unterschied.
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