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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenkannst du 2019 zur Kleinunternehmerregelung zurückkehren
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Ich bin 2016 und 2017 ungewollt über die 17500,00 Euro-Grenze als Kleinunternehmer gerutscht und muss nun für 2017 eine Umsatzsteuererklärung abgeben, obwohl ich 2018 und auch im laufenden Jahr wieder unterhalb der Grenze bleiben werde.
kannst du 2019 zur Kleinunternehmerregelung zurückkehren. Mit gewollt oder ungewollt hat das nichts zu tun.
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Siehe Beitrag #7: Die Regelung in § 19 UStG besagt nun mal, dass Du nur dann Kleinunternehmer bist, wenn der Umsatz im vorangegangene Jahr nicht über 17.500 € lag UND der voraussichtliche Umsatz dieses Jahres 50.000 € nicht übersteigen wird. Umgekehrt heißt das, dass Du Regelunternehmer bist, wenn der VORjahresumsatz höher als 17.500 € Umsatz war.
Wenn Dein Umsatz in 2017 also darüber lag, BIST Du für 2018 Regelunternehmer. Wenn der in 2018 darunter liegt, bis Du in 2019 Kleinunternehmer, auch wenn der Umsatz in 2019 vielleicht 40.000 € beträgt. SO ist das mit dem Wechsel von Jahr zu Jahr gemeint. Sinn dahinter ist, dass Du am Jahresanfang immer genau weist, was dieses Jahr Sache ist, und nicht plötzlich am Jahresende merkst, dass Du Alles nachversteuern musst.
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[QUOTE=holzgoe;265229]
Natürlich muss für 2018 auch eine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden, weil das Vorjahr 2017 ja über 17.500 Euro ist.
Danke Dir für Deine Hilfe. Muss für 2018 wirklich eine UStE abgegeben werden, obwohl der Umsatz deutlich unter den 17 500,00€ liegt? Im Internet habe ich etwas gelesen, dass bei schwankenden Einkünften auch ein Wechsel von Jahr zu Jahr möglich ist.
Gruß,
Eva
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Hallo,
genau deshalb ja mein Hinweis auf die 2017er Erklärung.
Tschüß
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Ich habe den ersten Beitrag noch einmal genau gelesen. Danach ist @Newcallas tatsächlich bereits 2016 über die 17.500,00 € gekommen, muss dann also 2017 Umsatzsteuer abführen.
Im Jahr 2017 sollte sich die Anlage UR noch entfernen lassen, wenn es dort nichts zu erklären gibt. Das kann man in Zeile 28 bzw. 29 des Hauptformulars auswählen.
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen... erklärst du deine Umsätze 2018 in Zeile 38, Kennzahl 177.
..
Newcallas muss 2017 abgeben, kommen die Umsätze natürlich in die gleiche Zeile, aber die UR sollte sich separat entfernen lassen.
Natürlich muss für 2018 auch eine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden, weil das Vorjahr 2017 ja über 17.500 Euro ist.
Tschüß
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Danke, Charlie24!
Ich habe den Verlag angemailt, wie das dort gehandhabt wird. Und ich werde mit der Sachbearbeiterin beim FA einen Termin ausmachen, um die Angelegenheit zu besprechen.
Gruß,
Eva
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Wenn der Verlag, für den du Literatur übersetzt, seinen Sitz hier in Deutschland hat, erklärst du deine Umsätze 2018 in Zeile 38, Kennzahl 177.
Die Anlage UR ist inzwischen integraler Bestandteil der Erklärung. Das heißt ja nicht, dass du da etwas eintragen musst.
Da du nicht für Endkunden arbeitest, solltest du mit deinem Verlag wegen einer Rechnungskorrektur verhandeln. Der kann die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ja als Vorsteuer geltend machen.
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Hallo Newcallas,
ich denke du bist über die Kleinunternehmergrenze gerutscht, dann bist du ja umsatzsteuerpflichtig.
Dann kann es sein, dass das Finanzamt die Umsatzsteuer von deinen Einnahmen haben will.
Für dich wird es schwierig im Nachhinein deinen Kunden Rechnungen mit Umsatzsteuer zu stellen.
Sprich mal am besten mit deinem Finanzamt.
Tschüß
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Danke Dir! Ich habe versucht, die Anlage UR aus der Umsatzsteuererklärung herauszunehmen, ohne die kann ich die Erklärung aber nicht versenden, anscheined muss sie zwingend dabei sein.
Ich habe keine Rechnungen anderer Unternehmer, habe keine Umsatzsteuer erhoben und keine Vorsteuer abgezogen - gar nichts. Ich mache seit vierzig Jahren meine Übersetzungen, schicke sie an den Verlag und dem Finanzamt meine Gewinnermittlung und fertig.
Erst seit zwei Jahren ist das alles so kompliziert geworden. Gehört mein Honorar in den Hauptvordruck unter "Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben" oder - weil das Fragezeichen mir sagt: "Die Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b Absatz 5 UStG schuldet, sind nicht hier, sondern in den Zeilen 21 bis 27 der Anlage UR einzutragen" demnach in die Anlage UR, Zeile 22?
Gruß,
EvaZuletzt geändert von Newcallas; 13.06.2019, 13:38.
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Hallo Newcallas,
stellt sich die Frage musst du überhaupt etwas in die Anlage UR eintragen ?
Hauptsächlich musst du ja die Umsatzsteuererklärung ausfüllen -> Umsätze mit Umsatzsteuer und geltend zu machende Vorsteuer aus Rechnungen von anderen Unternehmern.
Tschüß
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Hallo!
Ich bin 2016 und 2017 ungewollt über die 17500,00 Euro-Grenze als Kleinunternehmer gerutscht und muss nun für 2017 eine Umsatzsteuererklärung abgeben, obwohl ich 2018 und auch im laufenden Jahr wieder unterhalb der Grenze bleiben werde.
Ich bin Literaturübersetzerin und nur das. Was trage ich wo in die Anlage UR ein? Ich bin ratlos.
Gruß,
EvaStichworte: -
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