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Kindergartenbeitrag Erstattung

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  • flyhigh74
    antwortet
    AW: Kindergartenbeitrag Erstattung

    fiktive Steuerersparnis von Kosten, die du dann gar nicht hattest, nehmen - wieso nicht?

    Mein AG denkt doch ich hätte netto 2000,-/Jahr mehr in der Tasche.

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Kindergartenbeitrag Erstattung

    du kannst doch nicht die fiktive Steuerersparnis von Kosten, die du dann gar nicht hattest, nehmen. Es ist doch schön, dass du gar keine Kosten hast.

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  • flyhigh74
    antwortet
    AW: Kindergartenbeitrag Erstattung

    mmh, irgendwie stehe ich auf dem Schlauch.

    Es ist mir schon klar, dass ich ohne Gebühren zu zahlen nichts erstattet bekomme. Ich muss für den Kindergarten nichts bezahlen, 2000 - 2000 = 0, jedoch bekomme ich weniger Geld (-400,-) beim Lohnsteuerjahresausgleich zurück.

    Das heisst doch hier ist nichts steuerfrei????

    Bisher hätte ich 2000 bezahlt und hätte 400 zurückbekommen.

    Nun zahle ich nichts und bekomme nichts zurück. Das ist doch eine Differenz von 1600,-/a. Richtig????

    Das heisst nochmal die 2000 sind nicht steuerfrei!!

    Gruss

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Kindergartenbeitrag Erstattung

    Nein, das ist nicht richtig. Richtig ist, dass Du ohne Belastung keine Kindergartengebühren von der Steuer absetzen kannst.

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  • flyhigh74
    antwortet
    AW: Kindergartenbeitrag Erstattung

    Hallo,

    wie schon geschrieben, geht es mir um die Aussage des Arbeitgebers ich würde hier einen steuerfreien Gehaltszusatz bekommen. Das was ich steuerfrei unter dem Strich bekomme ist nach der Rechnung nicht 2000,-/a, die ich erstmal steuerfrei aufs Konto bekommen habe, sondern nur 1600,-/a.

    Richtig??

    Grüsse

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Kindergartenbeitrag Erstattung

    Sicher, aber die Rechnung lautet dann nicht netto + 400 €, sondern netto - 2.000 € + 400 € = - 1.600 €.

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  • flyhigh74
    antwortet
    AW: Kindergartenbeitrag Erstattung

    Hallo

    erstmal richtig. Ich bekomme im Beispiel 2 jedoch 400,- weniger Rückerstattung und das muss ich bei der Nettobetrachtung mitansetzen.

    Gruss

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Kindergartenbeitrag Erstattung

    Also, Beispiel 1:

    Du zahlst 2.000, bekommst 400 zurück, Belastung 1.600.

    Beispiel 2:

    Du zahlst 2.000, bekommst 2.000 zurück, Belastung Null!

    Wie kommst Du drauf dass Du dann nochmal 400 Steuern zahlen musst? Statt 400 bekommst Du im zweiten Beispiel 2.000!

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  • flyhigh74
    antwortet
    AW: Kindergartenbeitrag Erstattung

    Hallo,

    danke für die schnellen Antworten.

    Meinen Beitrag in Zeile 67 habe ich natürlich eingetragen.

    Mir geht es darum: bisher zahle ich 2000,-/a Kindergartenbeitrag; ich bekomme über die Steuer vom Staat ca. 400,- erstattet. Zahle also netto ca. 1600,- für den Kindergarten.

    Nun bekomme ich die 2000,-/a für den Kindergarten vom AG steuerfrei aufs Konto, trage das in die Erklärung ein und muss jedoch im Jahr insgesamt 400,- mehr Steuern Zahlen. Das heisst doch ich erhalte als Gehaltsplus netto: 2000,- abzüglich die 400,- also nur 1600,-/a als Nettoplus??
    Oder habe ich da einen Denkfehler? Es heisst ja immer "Steuerfreie Erstattung des Kindergartenbeitrages"??

    Gruss

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Kindergartenbeitrag Erstattung

    ... oder andersrum: trag einfach Deinen Kindergartenbeitrag in Zeile 67 ein. Dann ist alles wieder gut.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Kindergartenbeitrag Erstattung

    Im Ergebnis willst Du also eine steuerliche Doppelbegünstigung und das geht natürlich nicht. Du bekommst vom Arbeitgeber steuerfrei X € Kindergartenbeiträge, also kannst Du diesen Betrag letztlich auch nicht als eigenen Betrag ansetzen.

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  • flyhigh74
    hat ein Thema erstellt Kindergartenbeitrag Erstattung.

    Kindergartenbeitrag Erstattung

    Hallo,

    ich werde dieses Jahr von meinem Arbeitgeber steuerfrei erstatteten Kindergartenbeitrag als Gehaltszusatz bekommen. Bei Probe-Eintrag der Erstattung in die Steuererklärung 2018 unter Anlage Kind Seite 3, Zeile 68, reduziert sich die vom Programm ausgerechnete Steuererstattung um einige 100 Euro. Das heisst für die steuerfreien Zuschüsse muss ich hintenrum wieder Steuer bezahlen. Ist das richtig, oder ein Fehler des Programms?
    Das ist für die Beurteilung des Gehaltaufschlages natürlich mitentscheident.

    MFG
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