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Anlageverzeichnis 2018 zur EÜR / Häusliches Arbeitszimmer

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anlageverzeichnis 2018 zur EÜR / Häusliches Arbeitszimmer

    Oder sollte als Einlagewert der aktuelle Wert des Gründstücks eingetragen werden? Dann wären in der Tat Einlagewert und Buchwert gleich!
    Das würde ich für richtig halten. Persönlich würde ich es vorziehen, das Arbeitszimmer dem Privatvermögen zuzuordnen, wenn das möglich ist.

    http://www.schneider-team.de/beitrag...17d2414ba080f7

    Das ist allerdings auch eine steuerrechtliche Frage und kein Thema der elektronischen Steuererklärung -Elster.

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  • ProSolaris
    antwortet
    AW: Anlageverzeichnis 2018 zur EÜR / Häusliches Arbeitszimmer

    Hallo Charlie24,

    vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Wenn nicht der "Buchwert" mit dem "Bodenrichtwert" erfasst werden soll, wie sonst?

    Der "Einlagewert" des Grundstücks ist ja ein Teil des alten Kaufpreises. Der "Buchwert" spiegelt über den Bodenrichtwert den aktuellen Wert wieder. Da der Grundstückswert gestiegen ist, sind diese unterschiedlich.
    Oder sollte als "Einlagewert" der aktuelle Wert des Gründstücks eingetragen werden? Dann wären in der Tat "Einlagewert" und "Buchwert" gleich!

    Viele Grüße
    ProSolaris

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anlageverzeichnis 2018 zur EÜR / Häusliches Arbeitszimmer

    Die Erfassung des Grundstücksanteils mit dem aktuellen Einlagewert (Bodenrichtwert) müsste dazu führen, dass der Einlagewert und der Buchwert zu Beginn identisch sind.

    Ob das auch so gemacht werden darf, wenn das Arbeitszimmer schon immer beruflich genutzt wurde, geht schon tief in das Steuerrecht. Dafür ist das Forum nicht geeignet.

    https://www.iww.de/gstb/gestaltungsh...volumen-f70040

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anlageverzeichnis 2018 zur EÜR / Häusliches Arbeitszimmer

    Ich habe jetzt keine offensichtlichen Fehler entdeckt. Das mit dem Bodenrichtwert habe ich allerdings noch nicht geprüft! Da habe ich Zweifel an der Richtigkeit.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 02.07.2019, 19:34.

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  • Anlageverzeichnis 2018 zur EÜR / Häusliches Arbeitszimmer

    Hallo Forum,

    seit Mai 2018 bin ich neben meiner hauptberuflichen Tätigkeit als Freiberufler (Ingenieur Consulting) im Nebenerwerb tätig. Fülle also zum ersten mal die Anlage EÜR aus. Für meine freiberufliche Tätigkeit nutze ich das häusliche Arbeitszimmer (Freiberuflicher Anteil 70%). Das Häusliche Arbeitszimmer wurde von mir auch vorher schon für nichtselbständige Tätigkeit genutzt. Das Häusliche Arbeitszimmer befindet sich im selbstgenutzten Wohneigentum, das Einfamilienhaus wurde 1994 angeschafft.

    Zum Anlageverzeichnis 2018 zur EÜR / Häusliches Arbeitszimmer habe ich folgende Fragen:

    "Gebäudeteil":
    zu "Anschaffungs-/ Herstellungskosten / Einlagewert":
    Hier habe ich folgenden Wert eingetragen:
    (Anschaffungskosten aus 1994 des Gebäude ohne Grundstück) * (flächenanteiligen %Wert (Arbeitszimmer/Gesamte Wohnfläche) * (70% Nutzungsanteil)

    zu "Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraumes":
    Hier habe ich folgenden Wert eingetragen:
    [(Anschaffungskosten aus 1994 des Gebäude ohne Grundstück) * (flächenanteiligen %Wert (Arbeitszimmer/Gesamte Wohnfläche) - (Abschreibungen 1994 bis einschl. 2017)] * (70% Nutzungsanteil)

    zu "AfA":
    Hier habe ich folgenden Wert eingetragen:
    (Anschaffungskosten aus 1994 des Gebäude ohne Grundstück) * (flächenanteiligen %Wert (Arbeitszimmer/Gesamte Wohnfläche) * (%AfA) * (70% Nutzungsanteil)

    "Anteil Grund und Boden"
    zu "Anschaffungs-/ Herstellungskosten / Einlagewert":
    Hier habe ich folgenden Wert eingetragen:
    (Anschaffungskosten aus 1994 des Grund und Bodens) * (flächenanteiligen %Wert (Arbeitszimmer/Gesamte Wohnfläche) * (70% Nutzungsanteil)

    zu "Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraumes":
    Hier habe ich folgenden Wert eingetragen:
    (Bodenrichtwert v. 01.01.2018 €/m²) * (Grundstücksfläche) * (flächenanteiligen %Wert (Arbeitszimmer/Gesamte Wohnfläche) * (70% Nutzungsanteil)

    Ist das korrekt so?

    Besten Dank für die Antwort(en)

    Viele Grüße
    ProSolaris
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